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Liebe Leserinnen und Leser,

wir erleben in diesen Tagen die zweite Welle der Corona-Pandemie. Unser erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat daher in der Bürgerschaft einen eindringlichen Appell an uns alle gerichtet: Jede und jeder ist jetzt gefordert sich an die Regeln zu halten und damit zur Eindämmung der Pandemie beizutragen – Maske tragen, wo es vorgeschrieben ist, Abstand halten, Kontakte einschränken. Anders geht es leider nicht. In Absprache mit der Bundeskanzlerin und den Ländern hat Hamburg die Regeln für den November noch einmal verschärft. Cafés, Bars und Restaurants bleiben geschlossen, nur der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt. Ebenso schließen mussten Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Sport in Vereinen und Fitnessstudios wird ausgesetzt. Dies ist ein harter Einschnitt für die betroffenen Betriebe und Vereine. Die Bundesregierung hat hier finanzielle Hilfen zugesagt. Betriebe, die schließen mussten, bekommen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Überbrückungshilfe ausgezahlt. Das gilt unabhängig von möglichen Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf. Die getroffenen Maßnahmen sind hart. Aber nur gemeinsam und nur mit entschlossenem Handeln können wir die Corona-Pandemie stoppen.

Ein wichtiger Baustein dabei ist die hervorragende Arbeit unserer Gesundheitsämter. Mit großem Einsatz wird dort versucht, Infektionsketten und Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. Aber: Bei steigenden Infektionszahlen stoßen die Ämter personell an ihre Grenzen. In der kommenden Bürgerschaft setzen wir uns daher dafür ein, das Personal der Gesundheitsämter in den kommenden Jahren bedarfsgerecht aufzustocken. Dafür hat der Bund mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vier Milliarden Euro für die nächsten sechs Jahre zur Verfügung gestellt.

Hilfe benötigen auch Studierende in Hamburg. Laut einer aktuellen Umfrage haben 40 Prozent der Studierenden durch die Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren. Für viele ist dieser Verdienst die einzige Möglichkeit, in unserer Stadt zu wohnen und zu studieren. Viele dieser Jobs sind in der jetzigen Situation nicht mehr möglich, etwa in der Gastronomie. Wir haben daher das Nothilfedarlehen für Studierende noch einmal verlängert. Anträge auf das zinslose Darlehen von monatlich 400 Euro für Oktober, November und Dezember können online auf der Seite des Studierendenwerks eingereicht werden.

Schließlich setzen wir uns in Hamburg und im Bund dafür ein, dass ein Relikt aus Gesetzestexten gestrichen wird. Der Begriff „Rasse“ findet sich noch immer im Artikel 3 Absatz 3 unserer Verfassung genauso wie in verschiedenen hamburgischen Landesgesetzen. Dahinter steckt der längst auch wissenschaftlich widerlegte Glauben, dass Menschen unterschiedlichen Rassen angehören. Leider sind Rassismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft immer noch ein großes Problem. Hamburg hat daher eine Formulierung vorgeschlagen, die ohne den „Rasse“-Begriff auskommt und weiterhin vor rassistischer Diskriminierung schützen soll. Mit unserem Antrag zur nächsten Bürgerschaft machen wir ganz deutlich, dass wir Rassismus auch in Hamburg nicht dulden: „Rasse“ soll endgültig auch aus allen Hamburger Gesetzen und Verordnungen gestrichen werden.

Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

Ihr Dirk Kienscherf,

Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Mehr Personal für Hamburgs Gesundheitsämter: Corona ist nur eine von vielen Aufgaben

„In der Corona-Pandemie ist der Öffentliche Gesundheitsdienst besonders gefordert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter leisten hier zurzeit Außerordentliches“, stellt Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion fest. 

„Sie sind für die Kontaktnachverfolgung zuständig, die so wichtig ist, um Infektionsketten zu durchbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Daher ist es folgerichtig, an dieser Stelle anzusetzen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Vom Bund wurden mit dem sogenannten ‚Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst‘ vier Milliarden Euro für die nächsten sechs Jahre bereitgestellt. In Hamburg legen wir einen Schwerpunkt auf die Gesundheitsämter der Bezirke, die bedarfsgerecht mit mehr Personal ausgestattet werden sollen. Neben dem Stellenaufbau wollen wir die IT-Infrastruktur und die Organisationsstruktur modernisieren. So stellen wir unseren Gesundheitsdienst nicht nur in der Pandemie besser auf, sondern machen ihn auch fit für die Zukunft. Denn neben seiner zentralen Rolle in der Corona-Bekämpfung hat der Dienst auch viele andere wichtige Aufgaben in der Kinder- und Jugendgesundheit, der Versorgung psychisch kranker sowie behinderter Menschen oder der Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit.“

Die Regierungsfraktionen ersuchen mit einem gemeinsamen Antrag den Senat, die angekündigten Bundesmittel aus dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ für einen schnellen und gleichzeitig langfristigen Personalaufbau in Hamburgs Gesundheitsämtern einzusetzen.

Hilfe in Corona-Zeiten: Finanzielle Not der Studierenden lindern

Bildquelle: vectorfusionart/Shutterstock.com

Seit dem 28. Oktober können Hamburger Studierende beim Studierendenwerk wieder eine Corona-Notfallhilfe in Form eines zinslosen Darlehens von monatlich 400 Euro beantragen. Dafür sind der Nachweis eines pandemiebedingten Einnahmeverlustes und ein Kontostand von maximal 300 Euro notwendig. Das Geld für die Notfallhilfe wird aus Landesmitteln bereitgestellt. 

Bereits von April bis Juni gab es die Hamburger Notfallhilfe für Studierende, die zeitweilig durch die Überbrückungshilfe des Bundes abgelöst wurde. Laut einer aktuellen Umfrage haben 40 Prozent der Studierenden durch die Corona-Pandemie ihren Job verloren. Die Wiederauflage der Notfallhilfe für Studierende hatten SPD und Grüne im September mit einem Antrag in der Bürgerschaft gefordert.

„Das Wintersemester startet, das Infektionsgeschehen steigt wieder an, aber das Bundeswissenschaftsministerium legt die Überbrückungshilfen für Studierende auf Eis.“ Annkathrin Kammeyer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion findet deutliche Worte: „Das ist völlig unverständlich und ich bin froh, dass wir in Hamburg nun für drei weitere Monate erneut zinslose Studiendarlehen anbieten können. Ab dem 28. Oktober kann über das Studierendenwerk ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Schon das Sommersemester brachte für viele Studierende erhebliche finanzielle Unsicherheiten mit sich. Wir haben in Hamburg schnell reagiert und die zusätzliche Belastung vor dem Start der Bundeshilfen bereits mit einem eigenen Landesprogramm abgefedert. Die Hochschulen setzen derzeit alles daran, dass Studierende ihr Studium wie vorgesehen vorantreiben können. Damit das gelingt, ist aber auch ein Mindestmaß an finanzieller Absicherung notwendig. Hier ist auch der Bund in der Pflicht, in Zukunft wieder einen Beitrag zu leisten.“

Antrag zur Ausschusssitzung: „Rasse“-Begriff aus Hamburger Gesetzen streichen

Bildquelle: Stefano Garau/Shutterstock.com

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen erreichen, dass der Begriff „Rasse“ aus allen Hamburger Landesgesetzen gestrichen wird. Dazu hat die Koalition in dieser Woche im Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung einen Antrag eingebracht, mit dem sie den Senat dazu auffordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wichtig dabei ist, dass der bestehende Schutz vor rassistischer Diskriminierung in jedem Fall erhalten bleibt.

Mit dem Antrag ergänzen wir einen Vorstoß des Hamburger Senats, der bereits vergangene Woche eine Initiative zur Streichung des „Rasse“-Begriffs im Grundgesetz auf den Weg gebracht hat, die heute im Bundesrat debattiert wird.

„Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Hamburg für die Streichung des Begriffs ‚Rasse‘ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein. Die Vorstellung von verschiedenen menschlichen Rassen ist wissenschaftlich längst überholt – dies sollte sich 70 Jahre nach Inkrafttreten auch im Grundgesetz widerspiegeln“, meint Gabi Dobusch, Obfrau der SPD-Bürgerschaftsfraktion im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung. „Wichtig ist aber, dass Artikel 3 weiterhin Menschen vor rassistischer Diskriminierung schützt, denn Rassismus ist in unserer Gesellschaft leider noch sehr real. Daher macht auch die vorgeschlagene Neuformulierung im Grundgesetz ganz deutlich, dass wir rassistische Diskriminierung nicht dulden. Unser Menschenbild kennt keine Ungleichbehandlung rechtfertigenden Unterschiede – Rassismus werden wir mit aller Härte bekämpfen. Insofern ist folgerichtig, dass wir neben der Grundgesetzänderung unser eigenes Landesrecht in den Blick nehmen. Auch hier wollen wir dafür sorgen, dass der Begriff ‚Rasse‘ gestrichen und durch Formulierungen ersetzt wird, die den grundrechtlichen Schutz der Betroffenen vor rassistischer Diskriminierung wie bisher gewährleisten.“


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