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Liebe Leserinnen und Leser,

die erste Bürgerschaftssitzung in 2021 hatte es am vergangenen Mittwoch in sich und deckte mit dem Haushaltsplanentwurf des Senats sowie den Beratungen zur Eindämmungsverordnung für die Bekämpfung der Corona-Pandemie gleich große politische Themen dieses Jahres ab.

Für Hamburgs Haushalt 2021/22 lautet das Motto der SPD: Mit Kraft aus der Krise. 18,1 Milliarden Euro sind allein für 2021 vorgesehen – das ist fast eine Milliarde Euro mehr als noch im letzten Jahr. Das ist gut so, denn Investitionen braucht es, um Konjunktur und Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Schule oder Schnellbahnausbau auch nach der Corona-Pandemie voranzubringen. Nachdem die Hamburgische Bürgerschaft am Mittwoch den Haushaltsplanentwurf des Senats debattiert hat, prüfen nun die Fachausschüsse der Bürgerschaft die Planungen. Mit einem halben Jahr Verzögerung aufgrund der Corona-Pandemie, kann der neue Haushalt dann im Juni von den Abgeordneten beschlossen werden.

Die Debatte um neue Corona-Maßnahmen hatte auch die Bürgerschaftssitzung fest im Griff. Auch wenn der Impfstoff bisher nur begrenzt verfügbar ist: Die nun angelaufenen ersten Impfungen erlauben endlich eine konkrete Perspektive zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Damit die erlassenen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung weiterhin Akzeptanz finden, ist die bundesweit einheitliche Umsetzung der Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz unerlässlich. Alleingänge einzelner Ministerpräsidenten mit deplatzierten Diskussionen hinsichtlich einer Impfpflicht für Pflegekräfte sind kontraproduktiv, denn sie untergraben das gerade jetzt so notwendige Vertrauen in die verfügten Maßnahmen. Statt bayerischem Aktionismus brauchen wir für Hamburg verantwortungsvolles Handeln. Der Hamburger Senat setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig um, auch wenn wir alle wissen, welche enormen Herausforderungen dies für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeutet. Vor dem Hintergrund der äußerst schwierigen Pandemielage unterstützen wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion uneingeschränkt die vom Senat vorgenommenen Änderungen der Eindämmungsverordnung. Wir alle müssen unserer Verantwortung gerecht werden und Leben schützen – vor dem Hintergrund neuer Corona-Mutationen ist das mehr denn je das Gebot der Stunde.

Die sehr angespannte Pandemielage ermöglicht aktuell keine Rückkehr zum Regelbetrieb an den Schulen. Der angebotene Distanzunterricht kann kein gleichwertiger Ersatz für den Regelbetrieb sein. Es muss nun darum gehen, die Nachteile zu minimieren. Die aktuelle Situation führt zu zusätzlichen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Deshalb müssen wir mögliche Entlastungen im Schulbetrieb prüfen. Die Anpassungen bei Abschlussprüfungen sowie der Verzicht auf Klassenarbeiten in den Klassenstufen 1 bis 10 im Januar sind hier ein erster Beitrag. Unerlässlich ist die weitere Digitalisierung. Hier sind – gerade im Vergleich zu anderen Ländern und dem Frühjahr – große Fortschritte erzielt worden. Mit einem Bürgerschaftsantrag haben wir am Mittwoch zudem letzte rechtliche Unsicherheiten ausgeräumt, sodass künftig auch die Videoübertragung des Unterrichts möglich ist. Gleichwohl gibt es weiterhin Handlungsbedarf bei einem System mit fast 300.000 Nutzerinnen und Nutzern. Daher müssen wir die Effizienz der derzeitigen dezentralen IT-Strukturen von Schulen überprüfen und die technische Infrastruktur weiter ausbauen.

Eine Nachricht, die mich in dieser Woche besonders gefreut hat, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Eine Große Anfrage der Regierungsfraktionen zeigt, dass das 2012 in Hamburg erlassene Anerkennungsgesetz seine Wirkung entfaltet. Bis zum Jahr 2019 sind bereits über 7.900 Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gestellt worden – darunter viele Lehr- und Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte. Diese Zahl ist ein gelungener Anfang, der deutlich macht: Hamburg ist eine Stadt der Chancen!

Ich wünsche Ihnen in dieser herausfordernden Zeit viel Kraft. Bitte befolgen Sie die Corona-Auflagen und geben Sie auf sich acht. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Dirk Kienscherf
Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Haushaltsplan 2021/22: Mit Kraft aus der Krise

Bildquelle: D Busquets/Shutterstock.com.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch, den 13. Januar, den vom Senat eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2021/22 sowie die Finanzplanung bis zum Jahr 2024 debattiert. Der Gesamtaufwand des Haushaltsplans liegt mit 18,1 Milliarden Euro in 2021 um fast eine Milliarde Euro höher als noch 2020. Für 2022 sind insgesamt 17,6 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Haushaltsplan-Entwurf wird in den kommenden Wochen in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss beraten werden, bevor die Bürgerschaft Anfang Juni über die Verwendung der staatlichen Mittel für die nächsten zwei Jahre entscheiden wird. Der Senatsentwurf ist dabei maßgeblich geprägt von den Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Pandemie.

„Der vom Senat eingebrachte Entwurf des Doppelhaushalts kommt zu einer Zeit größter gesellschaftlicher, aber eben auch finanzpolitischer Herausforderungen“, erklärt Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Haushaltspolitik muss in Zeiten der Krise antizyklisch wirken: Gegen eine Krise kann man nicht ansparen, man muss ihr mutig und entschlossen entgegentreten. Das tun wir – aber verantwortungsvoll. Deshalb halten wir am Ziel des doppischen Haushaltsausgleichs bis 2024 weiterhin fest.“

Das im vergangenen Jahr von der Bürgerschaft beschlossene Notsituationsgesetz ermächtigt den Senat, bis zum Jahr 2022 insgesamt drei Milliarden Euro an neuen Schulden zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen aufzunehmen. Insgesamt wird die Nettokreditaufnahme in den kommenden zwei Jahren über vier Milliarden Euro betragen.

Milan Pein betont: „Es war auch die kluge und vorausschauende Finanzpolitik der vergangenen Jahre, die uns jetzt in die Lage versetzt, kraftvolle Maßnahmen zu ergreifen. Ein 900 Millionen Euro schweres Wirtschaftsstabilisierungsprogramm ist ein starker Hebel zur Krisenbewältigung. Dabei haben wir insbesondere die wichtigen Zukunftsthemen unserer Stadt vom Klimaschutz über den Schnellbahnausbau und die Innovationsförderung bis hin zum Hochschul- und Schulbau verstärkt im Blick. Trotz aller pandemiebedingten Herausforderungen werden wir auch in den kommenden Jahren unsere an der wachsenden Stadt Hamburg orientierte Politik fortsetzen – im Bereich Kita und Bildung genauso wie beim Wohnungsbau oder der inneren Sicherheit. Klar ist aber auch: Diese Krise wird sich noch lange auf den Hamburger Haushalt und die Einnahmenseite auswirken. Der Bund darf die Länder hierbei nicht alleine lassen. Wir werden auch darüber reden müssen, wie die Lasten gerecht verteilt werden können.“

Videoübertragungen in Hamburger Schulen: Rot-Grün räumt rechtliche Bedenken aus

Bildquelle: Evgeniy Kurochkin/Shutterstock.com

Im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 13. Januar haben die Regierungsfraktionen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der eine Anpassung des Hamburger Schulgesetzes enthält. So soll im Fern-, Wechsel- oder Hybridunterricht künftig die Verarbeitung von Ton-, Bild- und Videodaten zur Übertragung des Schulunterrichts möglich sein.

„Es ist richtig, dass die Präsenzpflicht vorerst bis Ende Januar ausgesetzt ist und Eltern die Wahl gelassen wird, ob ihr Kind in die Schule geht oder von zu Hause aus lernt“, erklärt Kazim Abaci, schulpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Bei der Digitalisierung des Unterrichts hat Hamburg in den letzten Monaten bereits große Fortschritte gemacht – unter anderem mit der Anschaffung von 62.000 digitalen Endgeräten, von denen bereits 90 Prozent bei Schülerinnen und Schülern im Einsatz sind. Wir werden nun kontinuierlich dafür arbeiten, die Rahmenbedingungen des digitalen Unterrichts weiter zu verbessern. Ich bin froh, dass wir mit der Gesetzesänderung dem Digitalunterricht eine weitere Tür öffnen können und rechtliche Klarheit schaffen. Gerade in der jetzigen Zeit des Fernunterrichts ist dieser Schritt von großer Bedeutung.“

Das Plus einer offenen Gesellschaft: Faire Chancen für zugewanderte Fachkräfte

Bildquelle: smolaw/Shutterstock.com

Der Hamburger Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom Inkrafttreten der sogenannten Anerkennungsgesetze, die im Bund und in Hamburg seit 2012 die Bestätigung von Berufs- und Studienabschlüssen regeln, die im Ausland erworben wurden. Eine Große Anfrage der Regierungsfraktionen an den Hamburger Senat zeigt, dass seit dem 1. August 2012 7.926 Anträge auf Anerkennung von Abschlüssen eingegangen sind. 

Dabei machten vor allem Lehrerinnen und Lehrer (2.205 Verfahren), Gesundheits- und Krankenpflegekräfte (966 Verfahren) sowie Ärztinnen und Ärzte (825 Verfahren) von den vereinfachten Möglichkeiten der Anerkennung Gebrauch. Die Ratsuchenden stammten größtenteils aus der Europäischen Union. Zu den Hauptherkunftsländern außerhalb Europas zählen Syrien, Iran und Russland. Im Jahr 2012 hat Hamburg als erstes Bundesland einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geschaffen und in seinem Landesanerkennungsgesetz umgesetzt.

„Die Gewinnung von Fachkräften ist ein Schlüsselthema, um den Wohlstand und die Lebensqualität in Hamburg aufrechtzuerhalten. Unsere Stadt kann davon profitieren, dass Hamburg als Lebens- und Arbeitsort attraktiv, vielfältig und bunt ist“, betont Kazim Abaci, Sprecher für Migration, Integration und Geflüchtete der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Noch bevor es gelang, die Widerstände – vor allem von Seiten der CDU – gegen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu brechen, wurde auf Bundesebene mit dem Anerkennungsgesetz die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in ihrer Heimat gute Berufsqualifikationen erworben hatten, mangels Anerkennung in Deutschland, nicht weiterhin völlig qualifikationsfremd arbeiten mussten.

Kazim Abaci erklärt weiter: Der Hamburger Dreiklang aus Anerkennungsanspruch, Beratung und dem aus Landesmitteln finanzierten Stipendienprogramm für die Weiter- oder Teilqualifizierung ist erfolgreich und zeigt erhebliche Wirkung. In Hamburg werden im Durchschnitt fast doppelt so viele Neuanträge pro 10.000 Einwohner gestellt wie in den anderen Bundesländern. Dazu tragen nicht zuletzt die erfolgreiche Beratung durch die Zentrale Anlaufstelle Anerkennungsberatung und ihr Einsatz bei der Einleitung weiterer Verfahren bei. Unsere Stadt und unser Arbeitsmarkt werden auch in den zwanziger Jahren auf Zuwanderung angewiesen bleiben. Gerade Fachkräfte in den Bereichen Gesundheitswesen und Bildung sind hoch gefragt. Es ist deshalb gut, dass Hamburg auch mit dem neuen Welcome Center die Attraktivität Hamburgs für qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer noch einmal verbessert.“


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