„Die Folgen der
Corona-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere
für Frauen müssen wir genau in den Blick nehmen und sorgfältig
aufarbeiten. Frauen müssen in jedem gesellschaftlichen Bereich die
gleichen Chancen wie Männer haben. Das Corona-Jahr 2020 hat
eindrücklich gezeigt, dass wir auf die wertvolle Arbeit, die viele
Frauen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege, Gesundheit und im
Einzelhandel leisten, nicht verzichten können. Viele von ihnen mussten
in diesem Jahr wegen ihrer Kinder oder anderer unbezahlter Care-Arbeit
beruflich zurückstehen“, so Gabriele Dobusch, gleichstellungspolitische
Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „In der Pandemie droht die
Gefahr, dass sich tradierte Rollenbilder verfestigen. Die Fortschritte
in der Gleichstellung von Frauen und Männern sind gefährdet. Deshalb
gilt es dort, wo sich Verschlechterungen für Frauen abzeichnen – etwa
bei der beruflichen Karriereplanung –, zügig nachzubessern. Es ist
deshalb ein richtiger Schritt des Senats, im Corona-Arbeitsmarktprogramm
Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit für Alleinerziehende,
mit SGB II-Bezug, also in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, sowie
gut- und hochqualifizierte Frauen zu fördern. Wir müssen sicherstellen,
dass Frauen nicht zu den Verliererinnen der Pandemie werden.“
Um ein Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember 2020
hatten, müssen Frauen nach aktuellen Berechnungen in Deutschland bis
zum 10. März 2021 arbeiten. An die Ungerechtigkeit der
Geschlechterlohnlücke, das sogenannte Gender Pay Gap, erinnert jährlich
der Aktionstag „Equal Pay Day“. Der aktuelle Entgeltunterschied zwischen
Männern und Frauen liegt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland
unbereinigt bei 19 Prozent und für Hamburg sogar bei 21 Prozent pro
Arbeitsstunde. Damit liegt Deutschland in der Europäischen Union auf dem
drittletzten Platz.
Mit einem gemeinsamen Antrag sprechen sich die Regierungsfraktionen
für eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes auf Bundesebene aus. So
soll sich der Senat dafür einsetzen, dass erweiterte Berichtspflichten,
Verbandsklagen und Beratungsangebote künftig dabei helfen, den
Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.
„Um das Gender Pay Gap zu schließen, brauchen wir eine Verschärfung
des Entgelttransparenzgesetzes“, so Gabriele Dobusch weiter. „Was bei
der Vergütung von Arbeit zählen muss, ist Leistung – und zwar unabhängig
vom Geschlecht. Mit einem Verbandsklagerecht können wir den
Gewerkschaften ein wirkungsvolles Werkzeug an die Hand geben, um gegen
diese strukturelle Diskriminierung von Frauen vorzugehen. Auch das
Vorhaben der Bundesregierung, die Auskunftsrechte, die Frauen jetzt
schon haben, bekannter zu machen, ist richtig. Doch wir brauchen weitere
Hebel, um betroffenen Frauen ein Handeln zu erleichtern, ohne Nachteile
im Job oder mit einem Prozess verbundene finanzielle Risiken befürchten
zu müssen. Es ist ein inakzeptabler Zustand, dass Frauen im Jahr 2021
bei gleicher Tätigkeit zweieinhalb Monate umsonst arbeiten müssen, bevor
sie das gleiche Entgelt wie Männer verdienen. Wir werden uns weiterhin
mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine diskriminierungsfreie
Entlohnung in jedem Beruf Realität wird. Die Geschlechterlohnlücke hat
ausgedient.“
Weitere Hintergründe zum Entgelttransparenzgesetz finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung vom 10. März 2021.