Die Hamburgische
Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 18. August das neue
Grundsteuerrecht für Hamburg debattiert. Hamburg setzt dabei auf ein
Wohnlagemodell, das unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die
Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer
heranzieht.
Damit nutzt Hamburg die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, um von der
Bundesregelung abzuweichen. Das Hamburger Modell soll eine spürbare
Erhöhung der Grundsteuer aufgrund des starken Anstiegs der
Bodenwertentwicklung verhindern. Im Zuge der Verabschiedung des
Grundsteuerrechts bringen die Fraktionen von SPD, Grüne und CDU auch
einen Zusatzantrag ein, der neben einigen Änderungen am
Grundsteuergesetz eine regelmäßige Berichterstattung des Senats über die
Umsetzung der neuen Grundsteuer sicherstellen soll.
„Wir haben frühzeitig erkannt, dass ein neues Grundsteuermodell den
besonderen Gegebenheiten eines Stadtstaates und einer prosperierenden
Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung tragen muss“,
erklärt Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der
SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Es war daher richtig, dass Hamburg von der
sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Unser Modell geht bei
der Berechnung der Steuer von der Fläche aus und ergänzt diese durch das
in Hamburg etablierte und rechtlich gesicherte Wohnlagenverzeichnis.
Vereinfacht ausgedrückt heißt dies: Grundsätzlich nehmen wir bei den
Messzahlen einen Abschlag von 30 Prozent für Wohnen im Vergleich zu
Gewerbeimmobilien vor. Die Wohnlage unterscheidet dann weiter nach
normaler und guter Wohnlage. Für die normale Wohnlage sehen wir einen
weiteren Abschlag vor. Da wir insbesondere diejenigen im Blick haben
müssen, die in geförderten Wohnungen – also Sozialwohnungen – leben,
sehen wir für diese Wohnungen einen weiteren Abschlag vor. Das Verfahren
wird für die Bürgerinnen und Bürger sehr einfach sein. Die Angaben, die
von den Steuerpflichtigen gemacht werden müssen, sind aus jedem
Mietvertrag oder einem Grundbuchauszug einfach abzulesen. Wir schaffen
also ein transparentes und für die Finanzverwaltung einfach
anzuwendendes Verfahren. Es wird aufkommensneutral sein, sodass der
Stadt die wichtigen Einnahmen aus dieser Steuer erhalten bleiben. Die
erhöhte Grundsteuer C für brachliegende aber baureife Grundstücke wird
Spekulationen mit Boden entgegenwirken. Das ist im Sinne einer
nachhaltigen Bodenpolitik sinnvoll und schützt die Hamburgerinnen und
Hamburger vor unkontrollierbaren Preissteigerungen. Für unseren Weg
sprechen auch die im Haushaltsausschuss befragten Expertinnen und
Experten. Selten habe ich eine so einmütig positive Beurteilung eines
Gesetzesvorhabens erlebt. Mit unserem Zusatzantrag stellen wir zudem
sicher, dass die Bürgerschaft regelmäßig über die Auswirkungen des neuen
Grundsteuermodells informiert wird, um gegebenenfalls Anpassungen
vornehmen zu können.“