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Moin Hamburg,

am Mittwoch, um kurz nach neun Uhr, war es soweit: Olaf Scholz wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP zum neuen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Oder wie man auch sagen könnte: Hamburg ist Kanzler! Schon als Erster Bürgermeister hat Olaf Scholz gezeigt, wie man Reformstaus überwinden und eine Metropole durch neue und kluge Konzepte in eine gute Zukunft führen kann. Als Kanzler ist er nun auch im Bund genau der Richtige, der mit seinem Team die überaus großen Herausforderungen unseres Landes und Europas mit großer Tatkraft angehen wird. Der neue Kanzler kennt unsere Stadt aus dem Effeff und kann daher auch die Perspektive deutscher Großstädte in seiner Regierungsarbeit berücksichtigen. Das ist ein unschätzbarer Vorteil für Hamburg.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat gemeinsam mit dem Bund neue Corona-Beschlüsse gefasst. So soll es an Silvester unter anderem ein Versammlungsverbot geben und auch der Verkauf von Feuerwerk soll untersagt werden. Eine Umsetzung dieser Vorgaben wird durch die epidemische Notlage möglich, die wir in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch für Hamburg formal feststellen wollen. Durch sie sind wir in der Lage, schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Mit diesem Vorgehen sind die Handlungsspielräume, wie sie bis November 2021 gegolten haben, wiederhergestellt. Es wird keinen Automatismus bezüglich der Corona-Maßnahmen geben. Stattdessen werden wir die Lage auch weiterhin genau analysieren, tagesaktuell bewerten und dann die richtigen Schlüsse für Hamburg ziehen.

In der Bürgerschaft haben wir uns für die Entfristung der Kennzeichnungspflicht bei der Landesbereitschaftspolizei eingesetzt und machen uns in der Sitzung am 15. Dezember zudem für eine sozialgerechte Stadtwicklung stark. Gute Nachrichten erreichten uns diese Woche auch aus Barmbek: Das moderne Bandhaus, für das wir 2019 Mittel bereitgestellt haben, ist endlich einsatzbereit – mehr dazu in den Themen der Woche.

Kommen Sie gut ins Wochenende und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

Ihr Dirk Kienscherf
Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Entfristung der Kennzeichnungspflicht: Transparenz für eine bürgernahe Polizei

Shutterstock.com/possohh

Die Kennzeichnungspflicht der Landesbereitschaftspolizei bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten soll entfristet werden. Dafür hat sich die Regierungskoalition in der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Dezember eingesetzt. Die Kennzeichnungspflicht sorgt für eine klare Identifizierbarkeit von Polizeikräften und beugt damit einem Generalverdacht vor. So soll das Vertrauen in eine rechtstaatliche und bürgernahe Polizei weiter gestärkt werden.

„Die anonymisierte Kennzeichnung der Landesbereitschaftspolizei in geschlossenen Einsätzen war ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Bürgernähe und besseren Kommunikation der Polizei mit den Hamburger:innen“, erklärt Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht haben gezeigt, dass sich die Befürchtungen der Gegner:innen nicht bestätigt haben, so dass wir die Entfristung der Kennzeichnung beschließen können. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Kennzeichnung mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre flankiert und sichergestellt haben, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit ist trotz Kennzeichnung die Privatsphäre geschützt und es entstehen den Polizist:innen keine finanziellen Nachteile.“

Nach einem bürgerschaftlichen Ersuchen an den Senat wurde im November 2019 die Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten der Landesbereitschaftspolizei bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt. Der Evaluationsbericht hatte nahegelegt, die Kennzeichnungspflicht zu entfristen.

Sozialgerechte Stadtentwicklung: Baustufenpläne in modernes Planrecht umwandeln

Shutterstock.com/Piyapong Wongkam

Um bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in Hamburg zu sichern, wollen die Regierungsfraktionen alte Baustufenpläne aktualisieren und in modernes Planrecht umwandeln. Darüber hinaus sollen auch Potentiale für Klimaschutz und Biodiversität gehoben werden. Über den gemeinsamen Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 15. Dezember ab.

„Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre fortsetzen und gemeinsam bezahlbaren Wohnraum für Hamburg schaffen. Dafür brauchen wir ein modernes Planrecht“, erläutert Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Die alten Baustufenpläne stammen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und bergen großes Potential für eine sozialgerechte Stadtentwicklung. Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz hat Hamburg zudem eine wichtige Unterstützung aus dem Bund bekommen, um diesen Schatz zu heben und zügig in modernes Recht zu überführen. Für uns ist klar, dass bei diesem Prozess die Planungshoheit der Bezirke erhalten bleiben muss und natürliche Lebensgrundlagen sowie Klimaschutz zu berücksichtigen sind. Unser Ziel ist eine generationengerechte Stadtentwicklung, die mit Rücksicht auf die Hamburger Baukultur und das Stadtbild zusätzliche Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum schafft."

Historisch bedingt besteht in Hamburg unterschiedliches Planrecht. Baustufenpläne wurden in Hamburg auf Grundlage von Bauregelungsverordnungen aus dem Jahr 1936 erlassen und sind seit 1960 im Bundesrecht verankert. Sie decken einen Großteil des Hamburger Stadtgebiets ab. Trotz der sukzessiven Überplanung durch neuere Bebauungspläne stellen die Stufenpläne auch heute noch oftmals die alleinige planungsrechtliche Grundlage in Hamburg dar.

Barmbek spielt auf: Modernes Bandhaus für Hamburgs Musikszene

Shutterstock.com/4 PM production

Auf dem urbanen Gewerbe- und Handwerkerhof „Built in Barmbek“ ist seit 2020 in zentraler Lage ein innovativer Mix aus Handwerk, Gewerbe und Büroflächen entwickelt worden. Dort ist auch das im Herbst 2021 fertiggestellte Bandhaus Barmbek untergebracht, dessen Realisierung die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit 480.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 unterstützt haben. Es verfügt über eine Probebühne sowie mehrere speziell für Musikproduktionen ausgestattete Räume, die ab dem 1. Februar 2022 zu günstigen Preisen angemietet werden können.

„Ich freue mich sehr, dass wir das Bandhaus 2019 mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds auf den Weg bringen konnten. Heute stehen wir vor einem großartigen Resultat mit ganz wunderbaren Proberäumen für die vielseitige Hamburger Musikszene“, betont Isabella Vértes-Schütter, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Gerade schallisolierte Übungsflächen sind rar und bei Nachwuchsbands besonders gefragt. Junge Musikerinnen und Musiker haben jetzt die Möglichkeit, in Barmbek zu guten Konditionen Räume zu mieten und sich für die großen Bühnen vorzubereiten. Hamburg ist eine international anerkannte Musikmetropole, deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, den Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern einen Heimathafen zu bieten und entsprechende Räume zu schaffen, die Talente fördern.“

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