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Änderung der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft

Mittwoch, 02.12.2020

Die Bürgerschaft möge beschließen:

In § 8 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1. April 2020 (Amtlicher Anzeiger, Seite 518), zuletzt geändert am 11. November 2020 (Amtlicher Anzeiger, Seite 2357), wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Für an die Bürgerschaft herangetragene Begehren, Gremien oder Ämter zu besetzen oder Vorschläge zu deren Besetzung zu unterbreiten, für die § 8 Absatz 1 Nr. 1 mangels eines gesetzlich bestimmten Wahlrechts keine Anwendung findet, gilt § 8 Absatz 1 Nr. 1 entsprechend. Besteht im Ältestenrat kein Einvernehmen hinsichtlich eines Verfahrens der Mitteilung des Ergebnisses nach Satz 1 durch die Präsidentin oder den Präsidenten, werden aufgrund des Vorschlagsrechts entsprechend § 8 Absatz 1 Nr. 1 Wahlen durchgeführt.“

 

Begründung:

In seiner Sitzung am 12. März 1973 hat sich der Ältestenrat mit der Frage der Wahl oder Benennung von Mitgliedern für Organe von Stiftungen, Anstalten u. ä. durch die Bürgerschaft befasst. Es wurde der Standpunkt vertreten, dass durch Satzungen von Institutionen Wahlen durch die Bürgerschaft nicht erzwungen werden können. Daraufhin hat sich der Ältestenrat dafür ausgesprochen, keine Wahlen durch die Bürgerschaft von Mitgliedern für Gremien derartiger Institutionen mehr durchzuführen. Seitdem erfolgte eine Besetzung durch Mitteilung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft bzw. erfolgten „freiwillige“ Wahlen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen. Das Vorschlagsrecht richtete sich nach dem Stärkeverhältnis, zuletzt auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens Hare/Niemeyer (vgl. Drs. 16/1690).

In der 22. Wahlperiode gibt es im Ältestenrat kein Einvernehmen mehr über diese Vorgehensweise. Verschiedene Gremien konnten daher bislang nicht besetzt werden. Dies betrifft u. a. das Kuratorium der Stiftung zur Förderung der hamburgischen Kunstsammlungen (2 Mitglieder), den Vorstand der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte (1 Mitglied), den Hamburger Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik (4 Mitglieder) und das Kuratorium des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (bis zu 3 Mitglieder). Mit der beantragten Änderung der Geschäftsordnung soll das seit bald 50 Jahren bewährte Verfahren einer Orientierung am Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer nun auch in der Geschäftsordnung normiert werden. Nur wenn es im Ältestenrat hinsichtlich des Verfahrens der Mitteilung durch die Präsidentin oder den Präsidenten kein Einvernehmen gibt, soll eine Wahl durch die Bürgerschaft erfolgen.

sowie
  • der Abgeordneten Jennifer Jasberg
  • Dominik Lorenzen
  • Maryam Blumenthal
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Andrea Nunne (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Dennis Thering
  • Dennis Gladiator
  • Dr. Anke Frieling
  • Richard Seelmaecker
  • André Trepoll (CDU) und Fraktion