Zum Hauptinhalt springen

Artenvielfalt erhalten – Biotopverbund umsetzen

Montag, 12.03.2012

Hamburg ist eine grüne Stadt. Allein rund 20 Prozent der Landesfläche sind als Landschaftsschutzgebiete und über 8 Prozent als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Damit nimmt die Hansestadt einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Zusammen mir den landwirtschaftlich genutzten Flächen sind 40 Prozent der Hansestadt Hamburg grüne Freiräume. Hierdurch wird die Hansestadt einerseits ihrem Ruf als grüne Metropole und andererseits ihrer Verantwortung für die Stadtnatur gerecht. Dennoch ist die Artenvielfalt auch in Hamburg stark gefährdet. Denn durch die Ausweisung getrennter Schutzgebiete können nur ca. 30 bis 40 Prozent der schützenswerten seltenen Arten erhalten werden. Die übrigen Arten brauchen zum Überleben räumliche Verbindungen zwischen ihren Habitaten.

Innerstädtische Grünflächen (die grünen Ringe und Grünachsen, Parks Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Forsten) haben darüber hinaus eine große Bedeutung für ein angenehmes Stadtklima, gute Luftqualität. Das innerstädtische Grün ist eine Vorraussetzung für eine hohe Lebensqualität in der Stadt. Zu einer guten Lebensqualität in der Stadt gehören auch gute und ausreichende Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Darum wird der Senat dem Bedarf an zusätzlichen Wohnungen mit dem Bau von jährlich 6.000 Wohnungen entsprechen und mit zusätzlichen Gewerbeflächen Wachstum und Wohlstand der Stadt sichern. Eine Verbesserung der Planungsinstrumente Flächennutzungsplan und Landschaftsschutzprogramm als räumliches Steuerungsinstrument und die Berücksichtigung neuer Inhalte wie der neuen bundesgesetzlichen Anforderungen zum Biotopverbund und die stadtklimatischen Anforderungen werden angestrebt. Die Überarbeitung beider Instrumente beginnt dieses Jahr. Darum ist es notwendig, den Biotopverbund für Hamburg jetzt zu implementieren.

Bereits im November 2007 hatte die damalige Bundesregierung eine „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet und konkrete Ziele für den Aufbau eines Biotopverbundes aufgegeben. So soll nach §20 BNatSchG bis 2010 ein Netz verbundener Biotope geschaffen werden, das mindestens 10 Prozent eines jeden Landes umfassen soll, um die Lebensräume wild lebender Arten dauerhaft zu sichern. Dabei sollen nach §21 BNatSchG u.a. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und andere geschützte Landschaftsteile verbunden werden, um funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen zu gewährleisten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat das Ziel verfehlt.

Ein Biotopverbund soll länderübergreifend entwickelt werden. Auf regionaler Ebene sind in den von Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente wie Hecken und Feldraine zu erhalten bzw. zu schaffen.

 

 

Im Zuge der Novellierung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) hatte sich der schwarz-grüne Senat das Ziel gesetzt, einen Biotopverbund zu schaffen, der mindestens 15 Prozent der Landesfläche umfasst (§ 9 Abs.1 HmbBNatSchAG). Über den Umsetzungsstand hatte der Senat der letzten Legislatur (19) keine Auskunft erteilt.

In seinem Jahresbericht 2010 stellte der Rechnungshof allerdings fest, dass die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) weder eine Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz erarbeitet noch beim Biotopverbund nennenswerte Fortschritte erzielt habe, was auch die BSU in ihrer Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofes einräumte. Die BSU kündigte einen Zeitplan zur Umsetzung der Arbeiten an und stellte die Fertigstellung des Fachkonzepts zum Ende für das 4. Quartal 2011 in Aussicht.

Lt. Drs. 19/6631 legte die BSU am 24.10.2010 dem Rechnungshof folgenden Zeitplan vor:

 

Erarbeitung eines Entwurfs für die Flächen des Biotopverbundes (Karten) Herbst 2010

Fertigstellung eines vorläufigen Handlungskonzepts zur Umsetzung des Biotopverbunds (Sicherung und Maßnahmen für Flächen) Anfang 2011

Zusammenfassende Darstellung des Grobkonzeptes Ende März 2011

Erarbeitung der flächigen Feinstruktur und des Handlungskonzepts Mitte 2011

Fertigstellung des Fachkonzepts einschließlich Erstellung des Textteils (Abschluss der fachlichen Arbeiten) Ende 2011

Beginn der Implementierung in F-Plan und Landschaftsprogramm für Raumordnung (LAPRO) Ab 2012

 

Daraus geht hervor, dass die BSU der Verpflichtung zur Planung und dauerhaften Sicherung eines Biotopverbundes gem. § 21 BNatSchG nachkommt.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die Ergebnisse bzw. den Stand der einzelnen Arbeitsschritte, die sich aus dem obigen Tableau ergeben, vorzustellen und zu erläutern,

2. über den aktuellen Sachstand der Arbeiten zur Umsetzung des vom Bundes- und Landesgesetzgebers geforderten Biotopverbundes zu berichten und dabei

3. darzustellen, welche Schwerpunkte nach Lebensräumen und Arten für den Biotopverbund identifiziert und ausgewählt wurden und welche Gebiete bei der Darstellung der Biotope und ihrer Vernetzung jeweils einbezogen wurden,

4. anzugeben, wie viel Prozent der Landesfläche und welche Gebiete der Biotop¬ver¬¬bund in Hamburg aktuell umfasst bzw. umfassen wird, und ob die um

HambBNatSchG genannte Zielgröße von 15 Prozent erreicht bzw. erreichbar ist,

5. zu berichten, wie die geforderte grenzüberschreitende Abstimmung zu den länder¬über¬greifenden Biotopen mit unseren Nachbarländern organisiert ist und über welche Gebiete, Arten und Lebensräume dabei mit welchen Ergebnissen gesprochen wurde,

 

6. zu erläutern, wann jeweils mit welchen Schritten der Biotopverbund praktisch und rechtlich umgesetzt und gesichert ist bzw. welche Schritte noch ausstehen und wann und in welchem Zusammenhang sie erfolgen sollen,

7. darzulegen, wie und durch wen der Erhalt bzw. die Pflege der Biotope sichergestellt wird und welche Mittel dafür bei welchen Titel eingestellt sind,

8. den Biotopverbund nach Abschluss der Arbeiten in geeigneter Form der Öffentlichkeit vorzustellen und

9. der Bürgschaft bis zum 30.09.2012 zu berichten.