Zum Hauptinhalt springen

Attraktivität des Rechtsstandorts Hamburg für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 2

 

Durch den Brexit ist der international renommierte Justizstandort London massiv unter Druck geraten. Denn nach dem Austritt Großbritanniens werden die in vielen Bereichen europaweit vereinheitlichten Verfahrensvorschriften dort keine Anwendung mehr finden. An britischen Gerichten sind in Bezug auf das EU-Recht Zuständigkeitskonflikte, Unsicherheiten bei Zustellungen, Beweisaufnahmen, Anerkennungen und Vollstreckungen zu befürchten, was die Verfahren aufwendiger, langwieriger und somit auch kostspieliger werden lässt. Die Wirtschaft orientiert sich darum auch hinsichtlich der Gerichtsstände neu. EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Belgien und Holland bringen sich ebenso wie Deutschland, dessen Marktanteil an internationalen Gerichtsverfahren noch relativ gering ist, als Alternativen für den Justizstandort London in Stellung.

Innerhalb Deutschlands wiederum besteht aufgrund der freien Wahl des Gerichtsstandorts eine bundesweite Konkurrenz, sodass es einen „Wettbewerb der Wettbewerbskammern“ gibt. Dies gilt nicht nur aufgrund der zu erwartenden hohen Erträge infolge von Gerichtskosten in Millionenhöhe. Vielmehr stellen für internationale Unternehmen neben infrastrukturellen und steuerlichen Aspekten auch Rechtssicherheit und leistungsstarke Gerichte wesentliche Standortfaktoren zugunsten der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dar. Für global agierende Firmen gilt es darum, Anreize zu schaffen, mit ihren teils milliardenschweren, das Schicksal zahlreicher Mitarbeitenden betreffenden Verfahren nicht mehr vor geheim verhandelnde private Schiedsgerichte oder ausländische Gerichte zu ziehen. Insofern wird der entsprechende Umbau des deutschen Justizwesens, der eine Reform der Prozessordnung impliziert, Englisch als Verfahrenssprache festlegt und effiziente, zügige sowie transparente Verfahren garantiert, von mehreren Bundesländern vorangetrieben. Unter Federführung Hamburgs und Nordrhein-Westfalens untersucht eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Gerichts- und Verfahrensstrukturen auf wirtschaftsrechtlich bedeutenden Gebieten im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten (Abschlussbericht Frühjahr 2019).

Im Rahmen dieses Reformprozesses gilt es nun, bereits bewährte Strukturen des Gerichtsstandorts Hamburg weiter auszubauen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich in der Vergangenheit in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes als zweite Instanz Renommee erarbeitet. Um jedoch künftig konkurrenzfähig zu bleiben, gilt es, die jeweilige Verfahrensdauer weiter zu senken. Hierfür bedarf es personeller Verstärkungen in den Senaten und Geschäftsstellen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Im Einzelplan 2 – Justizbehörde –, Aufgabenbereich 235 „Gerichte“ werden zur Stärkung des Gerichtsstandorts Hamburg in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten zum Stellenplan 2019 folgende Planstellen neu geschaffen:

 

1,0 Vorsitzende Richterin/vorsitzender Richter beim Oberlandesgericht R 3

2,0 Richterin / Richter am Oberlandesgericht R2

2,0 Justizhauptsekretärinnen/-sekretäre A8

1,0 Justizsekretärin/ -sekretär A6

 

2. Der Senat wird ersucht,

die Finanzierung im Rahmen der Bewirtschaftung des Einzelplans 2 – Justizbehörde – sicherzustellen.

 

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Martin Bill
  • Dominik Lorenzen
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion