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Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.3

Die freie Szene der Bildenden Kunst trägt durch zahlreiche engagierte Ausstellungsprojekte maßgeblich zur Vielfalt und Lebendigkeit des Kunstgeschehens in Hamburg bei. Die Bildenden Künstlerinnen und Künstler leisten mit ihren Ausstellungen in temporären Projekträumen, Galerien und an traditionsreichen Ausstellungsorten einen herausragenden Beitrag zum soziokulturellen Miteinander, zur kulturellen Bildung und insbesondere auch zur Auseinandersetzung mit gesellschaftsrelevanten Themen der Gegenwart. Dank der Flexibilität kleiner Organisationstrukturen kann hier sehr schnell auf neue Entwicklungen reagiert werden, so dass viele dieser Kunstorte mit starkem Gegenwartsbezug agieren und die Künstlerinnen und Künstler spannende Impulse sowohl für den fachlichen Kunstdiskurs als auch für neue gesellschaftliche Perspektiven geben. Jenseits kommerzieller Verwertbarkeit werden an unabhängigen Kunstorten der freien Szene der Bildenden Kunst mit großem Engagement unverzichtbare gesellschaftsrelevante Beiträge geleistet. Bisher wird jedoch die von den Künstlerinnen und Künstlern für Ausstellungsprojekte eingesetzte Arbeitszeit nicht oder nur gering vergütet. Mit einem neu einzurichtenden Fonds für Ausstellungsvergütungen soll die Situation der Bildenden Künstlerinnen und Künstler verbessert werden. Durch einen Fonds werden die bisher bestehenden Ansätze von Honorarzahlungen in der Projekt- und Programmförderung deutlich erweitert und eine angemessene Ausstellungs-vergütung für all jene Künstlerinnen und Künstler angeboten, die an den derzeit 16 unabhängigen Kunstorten sowie im Kunsthaus, Kunstverein Harburger Bahnhof und Kunstverein in Hamburg ausstellen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ wird in 2019 um 100.000 Euro und 2020 um 200.000 Euro erhöht. Diese Mittel dienen zweckgebunden dem Produkt „Bildende Kunst“, um einen Fonds für Ausstellungsvergütungen Bildender Künstlerinnen und Künstler einzurichten. Zur Deckung wird der Ansatz im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Jahr 2019 um 100.000 und im Jahr 2020 um 200.000 Euro abgesenkt.

II. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft bis zum 01.07.2019 zum Umsetzungsstand zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion