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Barrierefreiheit an Hamburger Krankenhäusern umfassend ausbauen

Dienstag, 29.12.2020

Den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist bei der medizinischen Behandlung, sozialen Beratung und Betreuung sowie der räumlichen Unterbringung in Hamburgs Krankenhäusern in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, Krankenhausleistungen unter Achtung ihrer Würde und Persönlichkeit in Anspruch zu nehmen. Das Kranken-haus koordiniert erforderliche Unterstützungsleistungen, insbesondere technische oder persönliche Hilfen. Es stimmt sich hierzu, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit Betreuern, Angehörigen oder Einrichtungen ab. Die Hamburger Krankenhäuser sind zudem verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihr Personal zu den Zielen und Inhalten zu schulen, die zur Umsetzung dieses Anspruchs dienen. Der Gesetzgeber hat dies im Hamburgischen Krankenhausgesetz (HmbKHG) in § 6d normiert. Werden diese Vorgaben dauerhaft verletzt, kann dies nach §15b HmbKHG zu einem Widerruf der Aufnahme in den Hamburger Krankenhausplan führen.

Bereits der Krankenhausplan 2015-2020 (vgl. Drs.21/2658, S.75) sah vor, dass die Barrierefreiheit in den Hamburger Krankenhäusern stetig weiterentwickelt werden sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass sie baulich gesehen bereits weit fortgeschritten sei, jedoch in einem über das Bauliche hinausgehenden Verständnis der Barrierefreiheit auch die Nutzung aller Versorgungsangebote im Krankenhaus barrierefrei zu gestalten sei.

Mit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HmbBGG) hat die Hamburgische Bürgerschaft die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf weiter gestärkt und sich noch stärker als bisher dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft und dem Abbau von Barrieren verpflichtet.

Hamburg hat mit dem Ev. Krankenhaus Alsterdorf ein Krankenhaus mit einem Schwerpunkt auf der Versorgung von Erwachsenen mit Behinderung. Das Altonaer Kinderkrankenhaus und das Kath. Krankenhaus Wilhelmstift wiederum haben auch überregionale Ausstrahlung als Behandlungsorte für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Trotzdem soll die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf in allen Hamburger Krankenhäusern verbessert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. bei der Fortschreibung des Hamburger Krankenhausplans die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf zu einem Schwerpunkt zu machen.

2. im Rahmen der Fortschreibung des Krankenhausplans die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf mit den Beteiligten im Landesausschuss für Krankenhaus- und Investitionsplanung und weiteren Beteiligten, vor allem den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, zu erörtern.

3. der Bürgerschaft spätestens mit der Vorlage der mehrjährigen Fortschreibung des Krankenhausplans über seine Bemühungen und Fortschritte zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Linus Jünemann
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion