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Bezirkliche Jugendhilfeplanung kontinuierlich weiterentwickeln

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelpläne 1.2 – 1.8

 

Den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen kommt bei der Jugendhilfeplanung laut § 71 SGB VIII und der Hamburger Globalrichtlinie GR J1/16 vom 23.02.2016 eine wichtige Mitwirkungsfunktion in der Gestaltung der Jugendhilfeplanung zu. Insbesondere in der Planung der Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in den Bezirken sind die Jugendhilfeausschüsse wichtige Gremien, die durch ihre Zusammensetzung aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger und gewählten Abgeordneten eine besondere Kontroll- und Lenkungsfunktion der Jugendhilfeplanung ausüben sollen.

Die Jugendhilfeausschüsse arbeiten dabei eng mit den Bezirksämtern und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration zusammen, um im Einvernehmen mit der Bezirksverwaltung an einer effektiven und umfassenden Jugendhilfeplanung mitzuwirken.

Dabei stehen alle beteiligten Akteure vor neuen Herausforderungen. So entstehen durch Zuzug und Migration zusätzliche Bedarfe und der fachliche Anspruch der Jugendhilfe ist vermehrt auf langfristigere Planung angewiesen. Wie sich Angebote inhaltlich und räumlich weiterentwickeln können und müssen, ist dabei Gegenstand fachlicher Aushandlungsprozesse. Dabei sind alle Ressourcen des Sozialraums im Sinne der Vernetzung und der multifunktionalen Nutzung in die fachliche Diskussion einzubeziehen. Neben den infrastrukturellen Angeboten werden dabei auch gesetzliche Leistungen, die in den Sozialräumen erbracht werden, berücksichtigt. Mit dem Ziel einer ganzheitlichen und integrierten Jugendhilfeplanung sollen auch Schnittstellen zu Angebots- und Leistungsbereichen gestaltet werden, die für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen von Bedeutung sind. Ausgehend von vielen, schon vorhandenen Beispielen guter Praxis werden Kooperationen mit Regeleinrichtungen wie Kitas, Schulen, Einrichtungen des Gesundheitsbereichs und der Arbeitsverwaltung weiter ausgebaut.

Vor dem Hintergrund dieser gestiegenen Ansprüche an die Jugendhilfeplanung und begrenzter Zeitressourcen auf Grund des ehrenamtlichen Charakters bezirklicher Abgeordnetentätigkeit ist es sinnvoll zu prüfen, inwiefern bestehende Konzepte weiterentwickelt werden können. Dabei kann die geplante organisatorische Neuaufstellung der Bezirke im Rahmen des Vorhabens „Urbanes Leben“ eine Chance bieten, die Zusammenarbeit der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse, der Bezirksämter und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration weiter zu optimieren. Angeeigneten Stellen kann dafür in die Entwicklung der Jugendhilfeplanung auch externer Sachverstand in Form von Gutachten stärker als bisher einbezogen werden, sofern die Bezirksversammlung zu der Überzeugung kommt, dass dies eine sinnvolle Maßnahme sein könnte und einen entsprechenden Beschluss fasst. Dies soll der konzeptionellen Weiterentwicklung und langfristigen Planung dienen und die umfangreiche Fachkenntnis der Bezirksämter ergänzen.

Daher wird der Senat gebeten, die Bezirksämter und die Bezirksversammlungen darin zu unterstützen, die Jugendhilfeplanung professionell weiterzuentwickeln und – wo nötig – externen Sachverstand in Form von Gutachten einzuholen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

die Bezirksversammlungen und Bezirksämter dabei zu unterstützen, vorhandene Mittel zum Zwecke der Evaluierung einer umfassenden und mit anderen fachlichen Belangen vernetzten Jugendhilfeplanung bestmöglich einzusetzen und, wo nötig, dafür auch externe Gutachten einzuholen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion