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Busspuren sind für Busse da!

Mittwoch, 02.07.2014

Die SPD-Fraktion hatte sich bereits im Jahr 2011 (s. Drs. 20/524) und in den Folgejahren (s. u.a. Drs. 20/10267) für eine Förderung der Elektromobilität eingesetzt und, zum Beispiel, eine Bevorzugung emissionsarmer und -freier Pkw auf öffentlichen Parkplätzen gefordert. Die Umsetzung scheitert jedoch bisher an den fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Kommunen dürfen aktuell ihre Parkplätze nicht für Elektroautos reservieren oder vergünstigt anbieten. Auf Hamburger Initiative hat daher der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Die Bundesregierung hat angekündigt, eine eigene Regelung hierzu erarbeiten zu wollen. Bislang hat der Verkehrsminister jedoch noch keinen Vorschlag unterbreitet.

Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität dürfen andere Maßnahmen zum umweltfreundlichen Verkehr nicht konterkarieren. Die Freigabe von Busspuren für Elektro- oder Hybridfahrzeuge würde zu einer massiven Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des hochwertigen Hamburger Bussystems führen. Konsequenz wäre der Umstieg von Fahrgästen der Busse auf den motorisierten Individualverkehr. Zudem wäre völlig unklar, wie sicher gestellt wäre, dass nur Elektroautos auf Busspuren fahren. Der Vorschlag, Busspuren für den motorisierten Individualverkehr freizugeben, ist daher abzulehnen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht, auch im Falle neuer Gesetzesgrundlagen unter keinen Umständen Busspuren für den motorisierten Individualverkehr oder Teilen davon freizugeben.