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Das Studierendenwerk weiterhin tatkräftig fördern

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.2

 

Das Studierendenwerk Hamburg (StW) bietet den mehr als 72.000 Studierenden an den Hamburger Hochschulen und Universitäten wichtige Service- und Beratungsdienstleistungen an und ist für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden verantwortlich. Das Studierendenwerk betreibt derzeit 24 Wohnanlagen in Hamburg, um den Studierenden, die meist über ein begrenztes Budget verfügen, bezahlbaren Wohnraum für die Dauer ihres Studiums anzubieten. Zudem bietet das Studierendenwerk in derzeit 13 Mensen, 17 Cafés und 6 Coffee-Shops eine attraktive, vielfältige und preisgünstige Auswahl an Speisen an. Damit leistet das Studierendenwerk einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Hamburg.

Die Studierendenzahlen in Hamburg werden in den kommenden Jahren weiterhin steigen. Dafür bedarf es leistungsfähiger Mensen, was einen entsprechenden Personalbedarf in der Hochschulgastronomie für die Zubereitung von Speisen nach sich zieht.

Zurzeit ist vom Senat vorgesehen, den Wirtschaftsplan des Studierendenwerks jährlich um 50.000 Euro zu steigern: Im Jahr 2019 auf 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2020 auf 1,65 Millionen Euro. Notwendig wäre mindestens eine zusätzliche und langfristige Erhöhung um 100.000 Euro, so dass 1,65 Millionen Euro im Jahr 2019 bzw. 1,7 Millionen Euro im Jahr 2020 bereitstehen, um den insgesamt erhöhten Bedarf zu reagieren und die Preise stabil zu halten.

Das Studierendenwerk trägt essentiell dazu bei, den Wissenschaftsstandort Hamburg für Studierende attraktiv zu gestalten und Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien überhaupt erst ein Studium in unserer Stadt zu ermöglichen. Die Erhöhung des Zuschusses zum Wirtschaftsplan ist vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten der Studierenden und der notwendigen Mehrbedarfe des Studierendenwerks dringend erforderlich, damit das Studierendenwerk seinen sozialen Auftrag entlang seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten bestmöglich auch weiterhin erfüllen kann. Eine attraktive studentische Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches Studieren.

Um die Erfüllung von Daueraufgaben kontinuierlich abzusichern soll der Zuschuss zum Wirtschaftsplan des Studierendenwerks in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 um 100.000 Euro und nicht nur lediglich um 50.000 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob dieser erhöhte Zuschuss auch über die Haushaltsjahre 2019 und 2020 verstetigt werden kann.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ wird in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 um jeweils 50.000 Euro erhöht.

2. Zur Deckung wird der Ansatz im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 246.04 „Zentraler Ansatz“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in 2019 und 2020 jeweils um 50.000 Euro gesenkt.

3. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 248 werden um folgende Formulierung ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 248.01 Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 in Höhe von 100.000 Euro nur für die Erhöhung des Zuschusses an den Wirtschaftsplan des Studierendenwerks genutzt werden.

4. Der Senat wird ersucht,

a. zu prüfen, ob über die Haushaltsjahre 2019 und 2020 hinaus eine jährliche Steigerung des Zuschusses um mindestens 100.000 Euro verstetigt werden kann, und

b. der Bürgerschaft bis zum 31.12. 2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion