Zum Hauptinhalt springen

Digitalisierung der Hamburger Justiz

Mittwoch, 02.01.2019

Hamburg gilt nach wie vor national wie auch international als Vorreiter bei der Digitalisierung der städtischen Verwaltungsbereiche. Auch die Hamburger Justiz bietet sowohl ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den Rechtssuchenden seit vielen Jahren eine breite elektronische Unterstützung. Neben der Bereitstellung von komplexen Fachverfahren in allen wesentlichen Aufgabenbereichen der Justiz, der Einführung der Auskunftsverfahren für die Registerverfahren und das elektronische Grundbuch sowie der Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren ist die Hamburger Justiz mit der Eröffnung eines elektronischen Kommunikationsverfahrens beim Finanzgericht seit 2002 auch eine Mitbegründerin des modernen elektronischen Rechtsverkehrs.

Es ist zu begrüßen, dass die Justiz sich dabei sehr stark in länderübergreifenden Gremien organisiert hat, um bei gleicher fachlicher Aufgabenstellung und gleichen gesetzlichen Grundlagen gemeinsame Lösungen unter Teilung der Kosten zu entwickeln. Gleiches gilt für die Steuerung dieser Kooperationsbemühungen durch den E-Justice-Rat und die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz.

Der nunmehr an Bedeutung nochmals zunehmende und stark beschleunigte bundesweite Digitalisierungsprozess wird in der Justiz maßgeblich vorangetrieben. Wie der Senat der Bürgerschaft bereits berichtete, wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs angestrebt, den juristischen Fachprozess durchgehend medienbruchfrei elektronisch zu gestalten. In den kommenden Jahren sollen dadurch nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, sondern auch die professionellen Verfahrensbeteiligten und die Bürgerinnen und Bürger noch mehr von digitalisierten Abläufen profitieren. So verfolgt der bundesweit durch zwei E-Justice-Gesetze geleitete Digitalisierungsprozess eine verbindliche elektronische Außenkommunikation mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Behörden und Notarinnen und Notaren sowie gegebenenfalls weiteren geeigneten Verfahrensbeteiligten einschließlich einer elektronischen Aktenführung. Darüber hinaus sollen in Verbindung mit der Hamburger Strategie „Digital First“ und nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG) auch weitere Dienstleistungen der Justiz online bereitgestellt werden.

In Verbindung mit den geänderten und gestiegenen Anforderungen ist die Informationstechnologie der Justiz nun in kürzester Zeit mit vielfältigen neuen Herausforderungen konfrontiert, u. a.:

• der zunehmende Einfluss externer Faktoren auf die Umsetzung von IT-Vorhaben der Hamburger Justiz aufgrund der gesetzlichen sowie ressort- und länderübergreifenden Rahmenbedingungen,

• die steigende Komplexität der IT-Architekturen und IT-Infrastrukturen,

• die zunehmende Bedeutung von Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Integrität der IT-Anwendungen bzw. der Daten als Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Justiz,

• die steigenden Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz,

• die Steuerung der zunehmenden IT-Kosten,

• die Umsetzung in der Freien und Hansestadt.

Mit dieser Entwicklung geht eine erhebliche Veränderung der IT-Aufgaben in Punkto Umfang und Komplexität einher. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Hamburger Justiz die mit der weiteren Digitalisierung verbundenen Herausforderungen auch weiterhin erfolgreich bewältigen kann.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird gebeten,

bis zum 30. Juni 2019 über die laufenden und geplanten Maßnahmen der Digitalisierung der Hamburger Justiz zu berichten.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion