Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Mittwoch, 29.01.2020
Dreiundzwanzigstes Gesetz
zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Vom ……..
§ 1
Das Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am 2. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 334), wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 3 werden die Beträge „50.685 Euro“, „1.479 Euro“ und „495 Euro“ durch die Beträge
„52.062 Euro“, „1.520 Euro“ und „509 Euro“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Begründung:
Durch das Gesetz werden die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz angepasst. Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst betrug 3,12 Prozent (davon 75 Prozent = 2,34 Prozent) und die Verbraucherpreisindex-Erhöhung 1,5 Prozent (davon 25 Prozent = 0,375 Prozent), so dass sich insgesamt eine Erhöhung der Geldleistungen um 2,715 Prozent ergab.
- Ole Thorben Buschhüter
- Martina Friederichs
- Dirk Kienscherf
- Olaf Steinbiß (Fachsprecher:in Verfassung)
sowie
- und der Abgeordneten André Trepoll
- Birgit Stöver
- Dennis Thering
- Dennis Gladiator
- Franziska Rath (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Farid Müller
- Mareike Engels
- Anna Gallina
- Antje Möller
- Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
- Deniz Celik
- Cansu Özdemir
- Heike Sudmann
- Christiane Schneider (Die LINKE) und Fraktion und der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
- Michael Kruse
- Daniel Oetzel
- Dr. Kurt Duwe
- Jens Meyer (FDP) und Fraktion