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Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzeptes

Donnerstag, 28.03.2019

Hamburg ist als grüne Metropole gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Agrarflächen, die durch leistungsfähige Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus bewirtschaftet werden und die Hamburger Kulturlandschaften bilden. Dabei kommt in Hamburg dem Produktionsgartenbau eine zentrale agrarpolitische Rolle zu. Zudem prägen 4.800 Hektar Wald die agrarwirtschaftliche Kulturlandschaft der Stadt.

Mit dem Agrarpolitischen Konzept 2020 vom April 2014, das durch den Koalitionsvertrag bestätigt worden ist, hat sich der Senat zu dem Wirtschaftszweig Agrarwirtschaft bekannt und ein Konzept zur Entwicklung der Branche vorgelegt.

Das praxisorientierte Konzept hat für die Handlungsfelder „Förderung, Beratung, Weiterbildung“, „Sicherung der Agrarflächen“, „regionale Produktion, Absatzförderung“ und „Angewandte Forschung“ eine Vielzahl an Zielen und Maßnahmen zur Entwicklung der Agrarwirtschaft formuliert und eine nachhaltige Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Agrarwirtschaft in Hamburg bewirkt.

Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen und über die Umsetzung des Agrarpolitischen Konzeptes und die eingetretenen Umsetzungserfolge zu berichten. Zugleich haben sich seit 2014 für die Agrarwirtschaft einige neue Herausforderungen gestellt und Rahmenbedingungen geändert, so dass eine Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzeptes in Hamburg vorgenommen werden sollte. Dazu gehörten u. a. die Legislativvorschläge der EU-KOM für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die Sicherung von Agrarflächen für landwirtschaftliche Betriebe sowie gesellschaftspolitische Handlungsbedarfe (z. B. Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität).

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Umsetzung des Agrarpolitischen Konzeptes 2020 mit seinen Handlungsfeldern und Ergebnissen darzustellen,

2. seine Zielvorstellungen für eine innovative, umweltfreundliche, nachhaltige, multifunktionale und wettbewerbsfähige Agrarwirtschaft in der Metropole vor dem Hintergrund bestehender vielschichtiger Handlungsbedarfe in einem fortgeschriebenen „Agrarpoltischen Konzept 2025“ darzulegen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass

a. die Agrarförderpolitik bedarfsgerecht fortgeschrieben und dahingehend ausgerichtet wird, dass in der kommenden Förderperiode nach 2020 möglichst EU-Mittel aus der 2. Säule (ELER) – zusammen mit Mitteln für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im ländlichen Raum – zum Einsatz kommen und die Administration durch ein anderes Bundesland übernommen werden kann,

b. Agrarflächen als Basis einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung in Hamburg grundsätzlich erhalten werden,

c. der noch bis 2021 geltende Öko-Aktionsplan ambitioniert fortgeschrieben und dabei insbesondere die Förderung der Umstellung auf biologischen Anbau innerhalb des Produktionsgartenbaus als Schwerpunkt berücksichtigt wird,

d. die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung hochwertiger Grünlandflächen durch landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen einer Grünlandstrategie gesichert wird

e. die Agrarwirtschaft angehalten und unterstützt wird, gesellschaftlich erwünschte positive Beiträge in zunehmendem Maße zu erbringen (z. B. Tierwohl, Umweltleistungen),

f. das Konzept für Angewandte Forschung in der Agrarwirtschaft (Bürgerschaftsdrucksache 21/11820) umgesetzt und weiterentwickelt wird (z. B. hinsichtlich Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln, Förderung der Digitalisierung),

g. Absatzmöglichkeiten regionaler Produzentinnen und Produzenten und das Potenzial der Stadt als Biostadt und großer Absatzmarkt für frische und gesunde Agrarprodukte durch geeignete Maßnahmen gefördert werden wie z. B. die Schaffung von zentralen Marktplätzen,

3. der Bürgerschaft bis Ende 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion