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Gesundes Hamburg: Zehn Jahre Hamburger Pflegestützpunkte

Mittwoch, 14.08.2019

Mit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2008 wurde für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI geschaffen. Dieser Rechtsanspruch trat zum 1.1.2009, also vor zehn Jahren, in Kraft. Diesem Rechtsanspruch wurde in Hamburg mit der Schaffung von insgesamt neun dezentralen Pflegestützpunkten nachgekommen. Die ersten beiden Pflegestützpunkte eröffneten am 15. Juli 2009 in den Bezirken Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte (vgl. Drs. 19/5177). Mit der gemeinsamen Einrichtung von Pflegestützpunkten durch Kranken- und Pflegekassen und den Bezirksämtern nach einem einheitlichen Organisationsmodell ist es in Hamburg gelungen, ein wohnortnahes, neutrales und qualitativ hochwertiges Beratungsangebot nach § 92c SGB XI zu installieren, in dem auch Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – unabhängig von einer Kassenzugehörigkeit oder von Sozialhilfebezug – stattfindet. Der in Hamburg in Bezug auf Beratung und Pflegestützpunkte erreichte Stand und die ambitionierten fachpolitischen Ziele zur Weiterentwicklung werden, so urteilte der Rahmenplan von Ende 2015 „(…) bundesweit beachtet und in vergleichenden Studien positiv bewertet“. Zuletzt vor fünf Jahren am Ende des Jahres 2015 hat der Senat die Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis zum Jahr 2020 vorgelegt. Der Senat setzte damit die gesetzliche Vorgabe (§ 2 Abs. 2 Hamburgisches Landespflege¬gesetz (HmbLPG)) um.

SPD und GRÜNE haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode erklärt: In der 21. Wahlperiode haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN vorgenommen, die Pflegestützpunkte in Hamburg zu Anlaufstellen weiterzuentwickeln, die in allen Fragen der Pflege- und Seniorenarbeit beraten. Rat, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen regional und aus einer Hand zu erhalten sein. Die Pflegestützpunkte in den Bezirksämtern sollten konsequent zu Zentren der Beratung und Unterstützung für Ältere, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ausgebaut werden. Auch die Beratungsangebote der Sozialversicherungen sollten stärker in diese Zentren einbezogen werden und die Informationen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen in den Pflegestützpunkten verfügbar und im Internet veröffentlicht werden.

Die Information über die Qualität der Pflegeeinrichtungen wurde mit der Reform der Wohnpflegeaufsicht durch die Novelle des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes im Oktober 2018 gesetzlich geregelt. Damit wurde auch die Voraussetzung für mehr Transparenz in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie z. B. die Tarifbindung in den Hamburger Pflegeeinrichtungen sowie für Angehörigenbefragungen geschaffen (vgl. Drs. 21/13125).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. darzulegen, wie die Arbeit der Pflegestützpunkte entsprechend der in der Rahmenplanung zur pflegerischen Versorgungsstruktur formulierten Ziele weiterentwickelt wurde und dabei auch darauf einzugehen, wie

a. sich die Inanspruchnahme der Pflegestützpunkte in den vergangenen Jahren entwickelt hat,

b. sich die Beratungsanliegen in den letzten zehn Jahren inhaltlich verändert haben und welche Themen die Beratungspraxis aktuell zu welchen Anteilen prägen,

c. die Informationen und die Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund noch besser zugänglich gemacht wurde,

d. die Verfügbarkeit von Informationen zur Qualität der Pflegeeinrichtungen in den Pflegestützpunkten verbessert wurde,

2. die Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungstruktur unter Beteiligung des Landespflegeausschusses fortzuschreiben, und

3. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Antje Müller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion