Gute Sportorte für Hamburg – Bundesförderprogramm für Sportinfrastruktur
Mittwoch, 31.07.2019
Hamburg investiert nachhaltig in seine Infrastruktur. Mit dem systematischen Erhaltungs-management sorgt die Hansestadt in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur dafür, dass Plätze, Straßen, Spielplätze und auch Sportanlagen saniert und gebaut werden. Mit der Drs. 21/13592 hat der Senat stadtweit geltende, verbindliche Management-Standards für die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur eingeführt und ein integriertes, übergeordne-tes Berichts- und Monitoringwesen initiiert.
Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN unterstützen den Senat dabei, Hamburgs öffentliche Infrastruktur in Schuss zu halten. Dabei ist auch klar: Ohne gute Sporträume ist Sport nicht möglich. Attraktive und leistungsfähige Sporträume in einer urbanen Lebenswelt sind insbesondere auch für die Sportvereine wichtige Komponenten bei der Mitgliederbin-dung und für die Mitgliedergewinnung. Bei der Lösung vieler, vor allem sozialer und gesund-heitspolitischer, Herausforderungen in den Quartieren vor Ort hat der Sport einen unbe-streitbar positiven Einfluss. Nicht zuletzt deshalb gilt er als ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Gemeinwesens.
In der Drucksache 20/2948 „Dekadenstrategie für den Sport“ legt der Senat die querschnitts-bezogene Bedeutung des Sports dar. Im Sinne des Dekadenziels 2 „PLATZmachtSPORT – Investitionen in die Zukunft der Sportanlagen“ hat Hamburg seit 2011 seine Anstrengun-gen für eine gute Sportinfrastruktur bedeutend ausgebaut. Unter anderem daraus resultie-ren auch die nahezu sehr guten baulichen Zustandswerte der Hamburger Großspielfelder.
Eine moderne, attraktive und urbane Sport- und Bewegungswelt ist unverzichtbarer Be-standteil für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele 2030. Sportstätten spielen dabei eine zentrale Rolle. Das Spektrum von Sportstätten ist vielseitig. Es reicht von Sportzentren, Hallen, Spielfeldern, Bädern, Wasser- und Eissportanlagen bis hin zu Reitanlagen und mo-dernen Sportanlagen im öffentlichen Raum.
In den Jahren von 2011 bis 2020 werden rund 610 Millionen Euro in die Sanierung, Moder-nisierung und den Neubau von öffentlichen und vereinseigenen Anlagen in Hamburg ge-flossen sein. Das sind durchschnittlich mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr. Auch im Rah-men des Schulbaus investiert Hamburg in hochmoderne und barrierefreie Schulsporthallen. Zwischen 2011 und 2018 wurden rund 215 Millionen Euro nur in den Bau und die Sanierung der Hamburger Schulsporthallen investiert, weitere 200 Millionen Euro sollen bis 2023 fol-gen. Jüngstes Beispiel ist der Neubau der barrierefreien Dreifeldhalle an der Stadtteilschule Horn.
2
Mit dem Haushaltsbeschluss 2019/20 wurde das Fördervolumen für den Förderkredit Sportstätten
der Investitions- und Förderbank (IFB) auf 10 Millionen Euro verdoppelt. Über die
Drs. 21/14524 „Die Zukunft des Sports stärken“ wurden zusätzliche 10,5 Millionen Euro für
sportbezogene Infrastruktur bereitgestellt. Der Sportfördervertrag mit dem Hamburger
Sportbund und dem Hamburger Fußballverband wurde auf einem Rekordniveau abgeschlossen.
Die Mittel für das Bezirkliche Sportstättenmanagement wurden im Haushalt
2019/20 aufgestockt. All dies belegt, dass in Hamburg das Niveau im Bereich Sportstättensanierung
und -modernisierung bereits sehr hoch ist. Mit dazu bei trägt insbesondere das
herausragende Engagement vieler Sportvereine und -verbände im Rahmen der Sanierung
ihrer eigenen Sportanlagen. Gemeinsam mit dem Sport ist es das erklärte Ziel der Regierungsfraktionen
von SPD und GRÜNEN, Hamburgs Sportstätten in Schuss zu halten.
Bis in die 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts gab es eine Unterversorgung der Bevölkerung
in Deutschland mit Sportstätten. Die damalige Antwort darauf war der sogenannte „Goldene
Plan“. Dieser war ein auf Basis eines Konsenspapieres entwickeltes bundesweites Programm
aller staatlichen Ebenen zum planmäßigen Abbau des erkannten Sportstättenmangels.
Er wurde bereits 1959 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) verkündet.
Der „Goldene Plan“ galt als anerkannte Richtlinie für die planerischen sowie finanz- und
sportpolitischen Entscheidungen zum Aufbau und der Entwicklung der Sportinfrastruktur.
Immer mehr Menschen treiben seit damals Sport. In den Mitgliedsorganisationen des Deutschen
Olympischen Sportbundes (DOSB) sind über 27 Millionen Sportlerinnen und Sportler
organisiert.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ ermöglicht bereits jetzt, dass sportbezogene Infrastruktur gefördert wird.
So wurden zuletzt 12,79 Millionen Euro für quartiersbezogene Projekte aus dem Sport für
Hamburg reserviert. Das Bundesprogramm ist allerdings vielfach überzeichnet. Aktuell fallen
bundesweit rund 900 Anträge von 1.300 auf das Themenfeld Sport und Bewegung an
kommunalen Sportanlagen. Der DOSB schätzt zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden
den bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Bereich Sport auf
31 Milliarden Euro.
Um für die Bevölkerung eine Verbesserung der Sportinfrastruktur in Hamburg zu verstetigen
und den Substanzverlust der sportbezogenen Infrastruktur bundesweit aufzuhalten, ist der
Bundesgesetzgeber gefordert. In guter Tradition des „Goldenen Plans“ sollten auf Bundesebene
vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um ein Bundesförderprogramm für
kommunale und vereinseigene Infrastruktur aufzubauen.
Bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen sollte eine weitgehende Flexibilität zum Einsatz
der Programmmittel sowie zur Aufbringung der von Ländern und Kommunen nachzuweisenden
Komplementärmittel ermöglicht werden. Der Mitteleinsatz soll Förderprojekte der
Kommunen bzw. kommunaler Träger als auch vereinseigene Bauvorhaben, aber auch die
Schaffung von Sporträumen in gemeinnützig getragenen sozialen Einrichtungen und Stiftungen
ermöglichen. Als Beiträge zur Komplementärfinanzierung sollen auch Eigenleistungen
der Träger, Grundstücksüberlassungen Dritter, Spenden und Leistungen von Stiftungen
angerechnet werden.
Dafür möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich in geeigneter Weise über die Sport- und Finanzministerkonferenz auf Bundesebene
für ein Bundesförderprogramm (zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
3
(KfW)) für kommunale und vereinseigene Sportinfrastruktur einzusetzen. Dieses Programm
soll ergänzend zu kommunalen Förderprogrammen genutzt werden können.
2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 zu berichten.
- Annkathrin Kammeyer
- Marc Schemmel
- Sören Schumacher
- Olaf Steinbiß
- Juliane Timmermann (Fachsprecher:in Sport)
- Güngör Yilmaz
sowie
- der Abgeordneten Christiane Blömeke
- Martin Bill
- Olaf Duge
- Mareike Engels
- René Gögge
- Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion