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Hamburg schafft die Energiewende – verbindliche Umsetzung,

Mittwoch, 18.04.2012

Die Kooperationsvereinbarungen zur zukunftsorientierten Strom-, Gas- und Fernwärme¬versorgung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit der E.ON AG bzw. der Vattenfall Europe AG sind zusammen mit der strategischen Beteiligung der FHH an den drei Netzgesellschaften und den damit verbundenen Mitwirkungsrechten sowie den vereinbarten Maßnahmen ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Hamburg.

Die Bürgerschaft hat den Senat im März 2011 mit der Drs. 20/78 beauftragt, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten. Mit der Drs. 20/1229 „Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine Sichere, preiswerte und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg“ präzisierte die SPD-Fraktion ihre Forderungen hinsichtlich Fernwärme, zur Ertüchtigung der Netze und zur Nachfragesteuerung und forderte die Vorlage eines Energie-Konzeptes ein.

Der Senat hat Ende 2011 mit der Drs. 20/2392 zur strategischen Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften einen ersten Teil des Energiekonzepts vorgelegt und in der Drs. 20/2949 konkretisiert. Eine weitere Drucksache zur Beantwortung des Ersuchens aus der Drs. 20/1229 wird folgen.

In den Kooperationsvereinbarungen zwischen der FHH und den Energieversorgungs¬unternehmen (EVU) werden gemeinsame Ziele einer gemeinwohlorientierten Energievorsorgung und die Umsetzung der Energiewende in Hamburg verbindlich festgelegt. Dabei verpflichten sich die EVU am Standort Hamburg Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro zum Erhalt und Ausbau der Netze sowie für Energieerzeuger- und für Energiespeicheranlagen vorzunehmen.

Der Senat hat ein transparentes Entscheidungsverfahren durch die Bürgerschaft er¬möglicht und den Abgeordneten der Bürgerschaft die Einsichtnahme in die vertraglichen Grundlagen eingeräumt, damit sie sich ein eigenes Bild von den Vereinbarungen und den relevanten Grundlagen machen konnten. In Sachverständigenanhörungen und in Anhörungen des Senats wurden die Verträge und die Kooperationsvereinbarungen diskutiert. Positive Rückmeldungen aus der Diskussion in der Stadt gab es u.a. von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, von den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern und vom Bund der Steuerzahler.

Senat und Regierungsfraktion haben darauf geachtet, die Position der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ durch den Vertragsabschluss nicht anzutasten, um eine Entscheidung durch die Hamburgerinnen und Hamburger zu ermöglichen: Der Volksentscheid wird nicht ins Leere laufen. Denn die Kooperationsvereinbarungen werden unwirksam, wenn der Volksentscheid über die Vorlage der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ (voraussichtlich im Herbst 2013) angenommen wird. Für diesen Fall ist eine Rückabwicklung der Vereinbarungen zwischen der FHH und den EVU vertraglich geregelt.

Für die SPD-Fraktion besteht der Kern der Vereinbarung darin, dass die EVU sich zur Umsetzung der Energiewende verpflichten und die damit eng verbundene Verbesserung des Klimaschutzes in der Stadt voranbringen wollen - bei gemeinwohlorientierter Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt.

Die Stadt wird stärker als ihrem Anteil von 25,1 Prozent entsprechend bei den Entscheidungen für energiepolitisch zukunftsweisende Investitionen vertreten sein. Ihr Mitbe¬stimmungsrecht insbesondere in der Gesellschafterversammlung wird über das eines Minderheitsgesellschafters hinausgehen – und insbesondere die Investitions¬ent¬scheidungen umfassen. Auch bei anderen gesellschaftsrechtlichen und Geschäftsführungsmaßnahmen hat die Stadt in den Verträgen ausdrückliche Mitwirkungsrechte, die helfen werden, die Zielsetzungen der Vereinbarungen auch in der Umsetzung zu wahren.

Zur Erreichung des Ziels, der Schaffung einer sicheren, preiswerten und klimafreundlichen Energieversorgung in Hamburg ist darüber hinaus eine Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure und Bürgerinnen und Bürger der Stadt erforderlich.

Der Senat soll daher im Zusammenhang mit der in den Drucksachen 20/2392 und 20/2949 beschriebenen Beteiligung an den Energienetzen die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausschöpfen und weiter intensivieren, um so die Kooperation mit E.ON und Vattenfall kontinuierlich weiterzuentwickeln. Unter Beteiligung der genannten Akteure ist darüber hinaus ein breites und über die Kooperation hinausgehendes städtisches Energiekonzept zu prüfen. Gleichzeitig sollten dort wo möglich die Kooperationsstrukturen zwischen Stadt und EVU ausgebaut und weitere Synergiepotentiale ausgelotet und gehoben werden.

Über die bereits von der Bürgerschaft beschlossenen Berichtspflichten hinaus (Drs. 20/2584) ist bei der Umsetzung der Energiewende und den mit der Kooperation einhergehenden Maßnahmen eine sehr enge Einbindung der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse genauso zu gewährleisten wie die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bei der Umsetzung der Kooperation sollen die zentralen Handlungsfelder mit erkennbaren Meilensteinen vorrangig abgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei steht die rasche Realisierung des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) mit angeschlossenem Speicher als Alternative zur Moorburgtrasse und die Aufstellung eines innovativen Wärme- (und Kälte-) Konzeptes unter Einbeziehung vorhandener industrieller Abwärme und Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt. Die Vorhaben weiterer für die Energiewende wichtiger energiewirtschaftlicher Handlungsfelder wie zum Beispiel der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hamburg oder die energetische Optimierung im Hafen sollen jeweils zügig konkretisiert und umgesetzt werden.

Um die Energiewende und den Klimaschutz im gesamtstädtischen Interesse wirksam auszugestalten, soll eine Kooperation mit weiteren Akteuren und den Partnern der Hamburger Energiewirtschaft gesucht, ein energiewirtschaftlicher Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden sowie Behörden eingerichtet sowie ein Bürgerdialog initiiert werden. Die Energiewende in Hamburg muss auf einer breiten Basis in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fußen.

 

 

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht:

A. Berichterstattung über die Kooperationen, Beteiligungen und Projekte

• Ergänzend zu der mit Drs. 20/2584 eingeforderten vierteljährlichen energiewirtschaftlichen Berichterstattung soll es weitere konkrete Berichterstattungen geben wie

- einmalig über den Vollzug des Anteilserwerbs und die Besetzung der Gremien,

- jährliche Vorlage eines Berichts über die testierten Abschlüsse der Gesellschaften, einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung und die Darstellung der jeweiligen Investitionsplanung sowie

- CO2-Evaluierung (Klimaschutzziele und -pläne)

als Grundlage für eine Erörterung in den jeweils zuständigen Ausschüssen.

 

B. Verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit in die Umsetzung der Energiewende

• Einrichtung eines regelmäßig begleitenden, energiewirtschaftlichen Beirats, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden sowie Behörden.

• Der energiewirtschaftliche Beirat dient der Unterstützung der übergeordneten energiepolitischen Aktivitäten der FHH.

• Zu Teilthemen wie der Begleitung der Energiekooperation kann ggf. ein Untergremium eingerichtet werden.

 

C. Ausbau der Kooperationsstrukturen und Hebung von Synergien

• Einrichtung eines begleitenden Kooperationsausschusses, besetzt mit fachbehördlichen Vertreterinnen und Vertretern der FHH sowie der Kooperationspartner, zur Klärung übergreifender energiepolitischer Fragen zur Umsetzung der Vereinbarung und zur Weiterentwicklung der Kooperation im Rahmen der energie- und klimapolitischen Ziele der FHH.

• Vorlage eines Konzeptes zum Ausbau und zur Intensivierung der Kooperationen zwischen den Energie-, Ver- und Entsorgungsunternehmen der FHH unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmen zur Hebung möglicher Synergien und Ausbau der Leistungen, die in einem gesamtstädtischen Interesse liegen.

 

D. Umsetzung der Kooperationen

Die folgenden energiewirtschaftlichen Umsetzungsschritte der Kooperationsvereinbarung werden als besonders wichtig erachtet und sollen zügig voran gebracht werden:

• Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD Kraftwerk) als Alternative zur sogenannte Moorburgtrasse:

- Zügige Planungen für das Innovationskraftwerk,

- Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Entscheidung über den Standort des Kraftwerkes (Wedel oder Stellingen) auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien,

- gemeinsame transparente Bestimmung des Standortes bis Mitte 2012 und

- rasche Realisierung der Planungen.

 

• Biomassemitverbrennung am Standort Tiefstack:

- Prüfung eines Vorziehens der geplanten Biomassemitverbrennung zur Reduzierung des fossilen Brennstoffeinsatzes (siehe dazu E.).

• Energiespeicher:

- Zügige Umsetzung der Energiespeichersysteme am Standort Tiefstack und des „“Power to Gas“-Projektes.

• Innovative Wärme- (und Kälte-)konzepte mit industrieller Abwärme und Erneuerbaren Energien:

- Insbesondere in Gebieten, in denen keine Fernwärmenutzung möglich ist, sollen innovative und nachbarschaftliche Wärmeversorgungslösungen unter Einbeziehung Industrieller Abwärme und Erneuerbarer Energien entwickelt werden.

• Elektromobilität:

Gemeinsam mit weiteren Partnern, unabhängig von bundesweiten Wettbewerben, diese Technologie weiterentwickeln.

 

E. Weitere energiewirtschaftliche Handlungsfelder

Nachfolgende Themen sollen mit den Vertragspartnern nach Gründung der neuen Gesellschaften geprüft und konkretisiert werden:

• Ausbau der Produktionskapazitäten aus Erneuerbaren Energien:

- Erschließung von Geothermiepotenzialen für die Fernwärme,

- Biomasse zur Mitverbrennung soll aus der Region kommen und transparente Nachhaltigkeitskritierien erfüllen,

- auf Bundesebene für die Besserstellung großer GuD-Anlagen bei der KWK-Förderung und KWK-Vergütung hinwirken,

- weiterer Ausbau von Wind- und Solar-Anlagen in der Stadt.

• Energetische Optimierung im Hafen

• Kundenorientierung:

- Verbesserung der Kundenorientierung in den Gemeinschaftsunternehmen (Stärkung der Kundenzentren bzw. Kooperation),

- Ausbau Dienstleistungen für Hamburger Kunden (u.a. Smart Meter-Produkte).

• Angebote und Einbindung der Hamburger Hochschulen bei der Zusammenarbeit bei den Themen:

- Virtuelle Kraftwerke und Intelligente Netze,

- E-Mobilität und Brennstoffzelle Wasserstoff,

- Anwendung der Windenergie,

- Entwicklung von Projekten zur Umsetzung von smart grid.

 

 

 

 

 

F. Ergänzende Kooperationen mit weiteren Akteuren und den Partnern

Folgende Kooperationen und Maßnahmen werden als wichtig erachtet und sollen vorangebracht werden:

- Prüfung und Entwicklung eines gesamtstädtischen Wärmekonzepts,

- Beteiligung an Wärmeversorgungslösungen, die in einem gesamtstädtischen Interesse liegen z.B. die Erschließung von Geothermiepotenzialen, neue Baugebiete,

- Bürgerdialog zur Energiewende in Zusammenarbeit mit dem Energiebeirat und

- Weiterentwicklung von Effizienzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Handwerk, Planern und Industrie.