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Hochwasserschutz für Hamburg

Mittwoch, 23.09.2020

Mit dem Hamburger Klimaplan und dem Klimaschutzgesetz hat Hamburg sich nicht nur dem Klimaschutz verschrieben, sondern ebenso festgelegt, die notwendigen Maßnahmen für die nicht abwendbaren Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Zu den Folgen des Klimawandels gehören unter anderem auch der Meeresspiegelanstieg sowie vermehrte Starkregenereignisse, die zu einem schnellen Anstieg des Wasserspiegels führen, sodass das Wasser über die Ufer treten kann und das Umland überflutet wird. Dabei können erhebliche Schäden entstehen. Für Hamburg folgt daraus die langfristige Herausforderung, der Frage des Hochwasserschutzes auf den jeweils neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu begegnen und entsprechende Schritte zu unternehmen und Konzepte zu verfassen, um die Bevölkerung vor Küsten- und Binnenhochwasser zu schützen.

Hamburg hat seit 2012 im Bereich des Hochwasserschutzes mit dem Deicherhöhungsprogramm, in dessen Zuge Teile der 103 Kilometer langen Hauptdeichlinie Hamburgs verbreitert und erhöht wurden, sowie der Verordnung zur Festsetzung von zehn Überschwemmungsgebieten vom 5. Dezember 2017 wichtige und zukunftsweisende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser ergriffen (vgl. Drs. 20/5561). Mit den aktuellen Deicherhöhungen ist Hamburg auch nach den aktuellen Prognosen des IPCC bis zum Jahr 2050 gut gewappnet.

Zugleich ist es erforderlich, jetzt schon über diesen Zeitpunkt hinaus Hochwasserszenarien für Hamburg auf der Grundlage neuester Erkenntnisse laufend anzupassen. Bei den Szenarien muss neben der Außendeichlinie auch die zweite Deichlinie mit ihren Binnendeichen berücksichtigt werden. Gerade die Bedeutung der 36 Kilometer langen zweiten Deichlinie ist teilweise für die Bevölkerung in Vergessenheit geraten, weil seit Jahrzehnten keine Schäden mehr durch Hochwasser eingetreten sind. Gleichwohl spielen Binnendeiche angesichts der klimatischen Veränderungen mit der Folge von erhöhten Starkregenereignissen eine wichtige Rolle als Instrument zum Schutz vor Hochwasser und müssen dementsprechend auf der Grundlage aktueller Studien geschützt werden.

Die Hamburger Deichordnung besagt, dass für alle Bauten, Befestigungen oder Bepflanzungen am Deichgrund oder in einem Bereich von bis zu drei Metern von ihm entfernt eine Genehmigung eingeholt werden muss. Zudem steht der Stadt gemäß des Hamburgischen Wassergesetzes in der Fassung vom 29. März 2005 in Verbindung mit der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung) vom 27. Mai 2003 ein Vorkaufsrecht bei zum Verkauf anstehenden Grundstücken zu, um die Funktionsfähigkeit von Binnendeichen zu erhalten.

Dadurch wird deutlich, dass die Auswirkungen solcher Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes Immobilien und damit Hausbesitzerinnen und -besitzer betreffen können. Damit die notwendigen Maßnahmen auch von allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden können, gilt es, transparent für die Öffentlichkeit darzulegen, worauf die aktuellen Prognosen beruhen, mit welchen Szenarien künftig zu rechnen ist und welche konzeptionellen Überlegungen den aktuellen und zukünftigen Hochwasserschutzmaßnahmen zugrunde liegen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. der Bürgerschaft die vorhandenen Untersuchungen, mögliche Hochwasserszenarien und neue Konzepte zum Hochwasserschutz für den Bereich der ersten und zweiten Deichlinie darzulegen und dabei:

1.1. über die aktuellen wissenschaftlichen Studien und für die Behörde relevanten Erkenntnisse zum Meeresspiegelanstieg und zu Extremwetterereignissen mit dem Schwerpunkt auf den prognostizierten Folgen für Hamburg und

1.2. über den Stand der Umsetzung des Bauprogramms Hochwasserschutz zu informieren sowie

1.3. die konzeptuellen Überlegungen der zuständigen Behörde zum künftigen Umgang mit der zweiten Deichlinie vorzulegen und dabei die Konzepte der zweiten Deichlinie der benachbarten Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachen im Vergleich heranzuziehen, und

1.4. auf bisherige und geplante Beteiligungsformate und Kommunikationsformen zur Einbeziehung und Information der Bevölkerung einzugehen;

2. der Bürgerschaft hierzu im ersten Quartal 2021 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Gudrun Schittek
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Dr. Miriam Putz
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion