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Klimaneutralität der öffentlichen Unternehmen bis 2040

Donnerstag, 02.09.2021

Hamburg ist dem Pariser Klimaabkommen und der Begrenzung der Erderhitzung auf maximal 1,5°C verpflichtet. Einen wichtigen Beitrag zu diesem Ziel können und müssen die städtischen Unternehmen leisten. Wie schon im Koalitionsvertrag der Fraktionen von SPD und Grüne beschlossen, sollen die öffentlichen Unternehmen spätestens innerhalb der kommenden zwei Dekaden bilanziell klimaneutral werden. Dafür sollen sie – sofern noch nicht vorhanden – eigenständig Konzepte und Strategien zur Umsetzung entwickeln. Die Bedeutung der öffentlichen Unternehmen für die Klimaziele der Stadt dürfen dabei nicht unterschätzt werden: Die städtischen Unternehmen sind selbst ein gewichtiger Faktor an der Wertschöpfung und dementsprechend relevant, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. Darüber hinaus können sie durch mutiges Vorangehen Vorbild für die private Wirtschaft und für öffentliche Unternehmen in anderen Ländern und Kommunen sein.

Vor dem Hintergrund der Vorgaben aus dem Hamburger Klimaplan sowie dem Hamburger Klimaschutzgesetz haben sich die Hamburger öffentlichen Unternehmen in diese Richtung bereits auf den Weg gemacht. Unter Federführung der Finanzbehörde wurden die großen direkten und mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen seit der letzten Änderung des Hamburger Corporate Governance Kodexes (HCGK) zum 01.01.2020 als Folge des Ersuchens der Bürgerschaft (Drs. 21/17298) bereits zur zweijährigen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ab diesem Jahr verpflichtet. Der bereits in der letzten Wahlperiode beschlossene behördenübergreifende Klimaplan und der Koalitionsvertrag für die 22. Wahlperiode zeigen wesentliche Zielmarken hierzu auf. Die Bürgerschaft hatte zuletzt mit Drs. 22/3021 die Konzeptionierung einer Hamburg-Strategie – insbesondere orientiert an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen – gefordert.

Darüber hinaus sollten die öffentlichen Unternehmen mit ihren Dienstleistungen und Produkten weitere Klimaschutzmaßnahmen bei Dritten (Kunden und Privatwirtschaft) fördern und ermöglichen.

 

Klimaschutz muss daher ein Faktor dieser Strategie werden. Schließlich minimiert jede heute vermiedene Tonne CO2 den wirtschaftlichen Schaden, der Hamburg durch die Klimakrise z. B. in Form von Naturkatastrophen, Verlust von Biodiversität, forcierter Transformation der bestehenden Wirtschaft und nicht zuletzt dem Meeresspiegelanstieg zukünftig entstehen wird. Jede heute emittierte Tonne CO2 verursacht je nach gewählter Zeitpräferenzrate einen Schaden zwischen 195 Euro und 680 Euro (vgl. UBA Umweltkosten, 2020). Mit der energetischen Sanierungsoffensive der Schulen zeigt z. B. der Landesbetrieb Schulbau Hamburg, wie Klimaschutz im allgemeinen Investitionsprogramm integriert sein kann. Solche Beispiele gilt es in den nächsten Jahren zu vervielfältigen. Alle öffentlichen Unternehmen sollen in diesem Rahmen sowie unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der Sektoren, in denen sie tätig sind, ihren erweiterten Beitrag leisten, um die Klimaschutzziele des Senats zu erreichen.

Ergänzend soll – unter Beachtung des § 65 Landeshaushaltsordnung (LHO) – durch den Senat geprüft werden, ob und wie mit der Gründung einer Klimaprojektgesellschaft die Erreichung der Ziele des Hamburger Klimaplans und des Koalitionsvertrages insbesondere innerhalb der öffentlichen Unternehmen unterstützt und verbessert werden kann. Der Beitrag einer derartigen, wirtschaftlich und finanziell sachgerecht auszugestaltenden Klimaprojektgesellschaft könnte darin liegen, insbesondere die öffentlichen Unternehmen bei der Erreichung der Klimaziele zu beraten und ggf. direkte Investitionen in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele – insbesondere der Treibhausgasreduktion – zu tätigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der gemäß Drs. 22/3021 geforderten Hamburg-Strategie einen u. a. an Größenkriterien bzw. der CO2-Emissionen ausgerichteten Stufenplan zu entwickeln, der die öffentlichen Unternehmen verpflichtet, Konzepte und Strategien für die Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis spätestens 2040 unter Berücksichtigung der CO2-Transformationspfade des Hamburger Klimaplans in seiner jeweils gültigen Fassung zu entwickeln, sofern sie nicht ohnehin schon vorliegen.

2. zu prüfen, inwiefern ein Berichtswesen betreffend die Zielerreichung zu Ziffer 1 im Zusammenwirken zwischen dem Senat und den öffentlichen Unternehmen eingeführt werden kann. Schrittweise soll hierzu auch in den Standardberichten des Beteiligungsmanagements berichtet und dabei insbesondere die auf Ersuchen der Bürgerschaft (Drs. 21/17298) beschlossene Nachhaltigkeitsberichterstattung der öffentlichen Unternehmen berücksichtigt werden.

3. zu prüfen, ob und inwieweit eine Klimaprojektgesellschaft geschaffen werden kann, mit der unter Wahrung des § 65 Landeshaushaltsordnung (LHO) zusätzliche Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen zur Unterstützung der öffentlichen Unternehmen bei der Erreichung der Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg bereitgestellt werden können.

4. der Bürgerschaft über erste Ergebnisse bis zum 31.12.2021 zu berichten.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi
  • Farid Müller
  • Andrea Nunne
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Frakiton