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Konsequenzen aus dem Rolling-Stones-Konzert 2017 für zukünftige Genehmigungserteilung

Mittwoch, 20.11.2019

Der Tourneeauftakt der Rolling Stones im September 2017 vor ca. 82.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Hamburger Stadtpark war im Hinblick auf die konkrete Durchführung vor Ort und im Sinne des Stadtmarketings ein großer Erfolg und für viele Menschen ein freudiges und einmaliges Ereignis. Gleichzeitig haben die Vorgänge rund um die Genehmigungserteilung und Kartenvergaben in der Rückschau einen deutlichen Schatten auf diese Veranstaltung geworfen.

Die strafrechtliche und dienstrechtliche Aufarbeitung hinsichtlich des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften durch einzelne Amtsträgerinnen und Amtsträger war und ist Gegenstand mehrerer Verfahren – ein Großteil davon wurde mittlerweile seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Unabhängig von der juristischen Aufarbeitung ist es Aufgabe von Politik und Verwaltung zu prüfen, ob bzw. welche strukturellen Handlungsbedarfe sich aus den Vorgängen für die Zukunft ableiten lassen. In diesem Zusammenhang ist es sehr zu begrüßen, dass der Senat die Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken mittlerweile neugefasst hat. Zudem wird der Bereich des Veranstaltungsmanagements der Bezirke derzeit von der Finanzbehörde auf weitere Handlungsbedarfe überprüft. Daneben haben die regierungstragenden Fraktionen zur politischen Aufklärung mit der Drucksache 21/17288 ein Aktenvorlageersuchen an den Senat gerichtet, damit sich auch die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft ein eigenes Bild bezüglich der Aktenlage machen können. Die erste Tranche der Akten liegt seit diesem Sommer vor.

Nach Bewertung der bislang vorliegenden Informationen halten es die regierungstragenden Fraktionen für notwendig, für künftige Genehmigungen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und entsprechende Vertragsgestaltungen einheitliche Maßstäbe für die Gebühren- und Genehmigungspraxis zu etablieren. Gleichzeitig gilt es, entsprechende Sicherungs- und Controllingmechanismen zu installieren, die vor der Abgabe rechtsverbindlicher Zusagen oder dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge mit größerer monetärer Auswirkung eine zusätzliche Kontrollinstanz beinhalten. Schließlich sollen die Regelungen rund um das Verbot der Geschenkeannahme durch ein Kommunikationskonzept flankiert und ein niedrigschwelliges Angebot von Ansprechpersonen zur Klärung von Zweifelsfällen geschaffen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

I. Die Bürgerschaft begrüßt die Neufassung der Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch den Senat.

II. Der Senat wird ersucht,

1. zum Stand der Überprüfung des Veranstaltungsmanagements der Bezirke durch die Finanzbehörde zu berichten und dabei u. a. die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

a. Stärkere einheitliche Maßstäbe für die Gebühren- und Genehmigungspraxis für die Nutzung der Hamburger Grünanlagen und die damit verbundenen unterschiedlichen Vertragsgestaltungen etablieren.

b. Vor Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit einem Wert von über 100.000 Euro sicherstellen, dass wirksame und bindende Prüfroutinen vor dem Eingehen von rechtlichen Bindungen durch Zusagen, Absichtserklärungen oder Verträgen etabliert werden. Diese Prüfroutinen sollen zwei unterschiedliche Behörden umfassen.

c. Sicherstellen, dass bei Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen für die kommerziellen Nutzungen des öffentlichen Raumes der dadurch gewährte wirtschaftliche Vorteil nachvollziehbar zu kalkulieren ist.

2. die Neufassung der Vorschriften zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken aus personalfürsorglichen Gründen mit einem umfassenden Kommunikationskonzept zu versehen,

a. das regelmäßig wiederkehrend alle von diesen Regelungen betroffenen Personen erreicht,

b. das die Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Behörden für Rückfragen etabliert.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion