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Korrekturhonorare für Klausuren in den juristischen Staatsexamina attraktiver gestalten

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 2

 

Die juristischen Staatsexamina spielen die entscheidende Rolle für die Berufswahl aller angehenden Juristinnen und Juristen. Dabei entscheidet die Examensnote maßgeblich, wer zum Beispiel Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Verwaltungsbeamtin oder –beamter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden kann. Die angehenden Juristinnen und Juristen bereiten sich auf diese Prüfungen intensiv vor, wobei die Vorbereitungszeit in der Regel recht lang und sehr entbehrungsreich ist. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Prüfungsleistungen qualitativ hochwertig und zügig votiert werden.

Inzwischen finden sich aber insbesondere für die erste staatliche Pflichtfachprüfung bei vielen Klausuren nicht mehr ausreichend Votantinnen und Votanten, weil die Korrekturhonorare zu dem hohen Aufwand und der hohen Verantwortung in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen und nicht mehr als hinreichende Wertschätzung wahrgenommen werden. Für Studierende und für Referendarinnen und Referendare bedeuten weniger Votantinnen und Votanten zugleich längere Korrekturzeiten. Insbesondere für Studierende, die BAföG empfangen, kann das bedeuten, dass sie über die Regelstudienzeit hinaus auf die Ergebnisse warten und in dieser Zeit nicht mehr BAföG-berechtigt sind.

Im bundesweiten Vergleich vergütet Hamburg Korrekturleistungen für Klausuren in den Staatsexamina im unteren mittleren Bereich. So werden derzeit für die Korrektur einer fünfstündigen Klausur in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung 15 Euro und für eine Klausur im zweiten Staatsexamen 17 Euro an Honorar gezahlt.

Auch die Prüfungsamtspräsidentenkonferenz hat sich bereits mit dieser deutschlandweit bestehenden Problematik befasst und im Mai 2018 festgestellt, dass die derzeit gezahlten Vergütungen nicht mehr genügen. Sie weist dabei unter anderem darauf hin, dass die Vergütung von Korrekturleistungen bei Wirtschaftsprüfungen und Notarprüfungen erheblich lukrativer ist. Diese werden mit 35 Euro bzw. 50 Euro pro Aufsichtsarbeit vergütet.

Um die Attraktivität von zu erbringenden Korrekturleistungen in Hamburg zu erhöhen bietet es sich an, in einem ersten Schritt orientiert an Nordrhein-Westfalen das Honorar pro Klausur für das erste Staatsexamen auf 18 Euro und für das zweite Staatsexamen auf 20 Euro anzuheben. Jährlich werden in Hamburg in beiden Examina ca. 7.000 Klausuren verfasst, von ca. 4.000 in der ersten und 3.000 in der zweiten Prüfung. Im Vergleich zur derzeitigen Situation (15 Euro / erste Prüfung; 17 Euro / zweite Prüfung) erhöhen sich die jährlichen Ausgaben für Korrekturleistungen für Klausuren um ca. 21.000 Euro. Dieser Betrag ist im Aufgabenbereich 235 „Gerichte“ in der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“ gegebenenfalls durch Umschichtung innerhalb des Einzelplans 2 bereitzustellen. Damit wird dazu beigetragen, das Ziel der Produktgruppe, den hohen Standard bei der Ausbildung und Prüfung des Juristennachwuchses zu erhalten, zu erreichen.

Da das Hamburger Prüfungsamt als Gemeinsames Prüfungsamt im zweiten Staatsexamen auch für Schleswig Holstein und Bremen zuständig ist, muss die Erhöhung für die Korrekturleistung im zweiten Staatsexamen mit diesen beiden Ländern abgestimmt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. die Vergütung für die Korrektur einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung als Teil des Ersten Examens ab dem 01.04.2019 von 15 Euro auf 18 Euro anzuheben;

2. gleichzeitig soll die Vergütung für die Korrektur einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung als Teil des Zweiten Examens von 17 auf 20 Euro anzuheben;

Daher wird der Senat gebeten, in entsprechende Verhandlungen mit den Ländern Bremen und Schleswig-Holstein einzutreten.

3. die ggf. zusätzlich benötigten jährlichen Mittel in Höhe von 21.000 Euro im Einzelplan 2 „Justizbehörde“ aufzufangen und ggf. durch Umschichtung im Aufgabenbereich 235 „Gerichte“ in der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“ im Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ zur Verfügung zu stellen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Filiz Demirel
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion