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Laschen ist Hafenarbeit (2)

Mittwoch, 15.01.2020

Das Laschen und Entlaschen von Containern und anderer Transportgüter (Ladungssicherung auf Schiffen) ist eine zentrale Aufgabe für den Umschlag im Hamburger Hafen. Dabei muss gewährleistet sein, dass Ladungssicherungsarbeiten sachgemäß durchgeführt werden. Auf internationaler Ebene gibt es hierzu das Einvernehmen zwischen Reedereien und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, dass Laschen eine Tätigkeit der ausgebildeten Beschäftigten im Hafen ist (CSS-Code, Annex 14 / ITF Agreement 2017). Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich 2018 mehrheitlich auf Initiative der Regierungsfraktionen dieser Sichtweise angeschlossen (Drs. 21/11852). Um sicherzustellen, dass dies im Hamburger Hafen durchgehend umgesetzt wird, haben sich die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und ihre Kontrolle an Bord der Schiffe als geeignetes Instrument herausgestellt.

 

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

1. zu prüfen, für wie viele Containerfeederschiffe, die den Hamburger Hafen im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2020 anlaufen, tarifrechtlich nicht vereinbart ist, dass das Laschen von Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeitern gemacht werden soll,

2. die Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen beim Laschen möglichst engmaschig zu kontrollieren,

3. der Bürgerschaft bis zum 31.8.2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dominik Lorenzen
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion