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Leerstand bekämpfen, Bezirke stärken

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 1.2 – 1.8

 

Die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist nach wie vor sehr angespannt. Vielfältige Maßnahmen wurden in den letzten Jahren umgesetzt, um die Situation zu entspannen. Das Bauvolumen bzw. das Volumen der zu genehmigenden Wohneinheiten wurde zunächst auf 6.000 und dann auf 10.000 Wohneinheiten angehoben.. Pro Jahr sollen nun 3.000 Sozialwohnungen gefördert werden und die SAGA soll 2.000 Baufertigstellung gewährleisten. Seit 2011 sind 78.933 Wohnungen genehmigt (bis einschließlich Juli 2018) und 45.066 (bis 2017) fertig gestellt worden. Der aktuelle Bauüberhang (Differenz zwischen Baugenehmigung und Baufertigstellung über die letzten Jahre hinweg summiert) beträgt ca. 24.000 (bis 2017). 18.252 Sozialwohnungen wurden gefördert und 12.097 fertiggestellt.

Auch für den Schutz der Menschen im Wohnungsbestand wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt bzw. deren Geltung verlängert: Umwandlungsverordnung, Gefährdungslagenverordnung, Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbremse. Soziale Erhaltungsverordnungen wurden in weiten Teilen der inneren Stadt erlassen.

Das Wohnraumschutzgesetz wurde 2013 und nochmal 2018 zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen deutlich verschärft.

Im Rahmen dieser Novellierung wurde die Möglichkeit der sogenannten Ersatzvornahme verbessert. Die bezirkliche Verwaltung ist in die Lage versetzt worden, Wohngebäude temporär zu beschlagnahmen, diese – falls nötig – treuhänderisch instand setzen zu lassen, die Wohnungen neu zu vermieten und das Gebäude an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zurückzugeben. Die Mittel für die Instandsetzung der Gebäude müssen in der Folge von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer an den Bezirk erstattet werden.

In Zeiten knapper Wohnungen in den Metropolen ist es nicht tolerierbar, wenn Eigentümer beispielsweise aus Spekulationsabsicht Wohnraum leer stehen lassen, während viele Menschen händeringend bezahlbaren Wohnraum suchen und Hamburg nach wie vor viele unversorgte Dringlichkeitsfälle hat. Das scharfe Schwert der Ersatzvornahme –ein staatlicher Eingriff in das Eigentum anderer – muss gerichtsfest umgesetzt werden, birgt ein hohes Prozessrisiko und auch die Gefahr, die Kosten für notwendige Instandsetzungen nicht erstattet zu bekommen. Aus diesem Grund haben die Bezirke vielfach Abstand von dieser Maßnahme genommen.

Ende 2016 wurde im Bezirk Mitte im Stadtteil Hamm erstmals ein Gebäude, das seit 2012 leer stand, beschlagnahmt, instandgesetzt und wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Trotz ca. 18.000 Euro Bußgelder war der Eigentümer nicht bereit, die Maßnahmen umzusetzen und die Wohnungen zu vermieten.

Mit dieser Maßnahme ist deutlich gemacht worden, dass die Stadt willens ist, Eigentümerinnen und Eigentümern, die das Wohnraumschutzgesetz missachten, die rote Karte zu zeigen. Es wurde ein Signal gesetzt, das auch generalpräventiv in Richtung anderer Eigentümer wirken soll – bis hierhin und nicht weiter.

Im Haushaltsplan der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind für die Unterstützung der Bezirksämter bei der Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes Kostenermächtigungen in Höhe von 50.000 Euro jährlich veranschlagt. Des Weiteren ist eine personelle Verstärkung der bezirklichen Rechtsämter sowie der Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt um insgesamt 8 Stellen ab 2019 für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes geplant (Drs. 21/14505).“

Hamburg kann sich leer stehende Wohnungen in diesen Zeiten nicht leisten und wird auch weiterhin zum schärfsten Instrument greifen. Um Prozessrisiken und Ausfälle für die Bezirke abzufedern ist die Unterstützung der Fachaufsicht und ihrer Rechtsämter seitens der Fachbehörde von Nöten, damit die Bezirke gewappnet sind, vielfältig gegen den Leerstand vorgehen können. Sollte sich ergeben, dass aus diesen Aktivitäten zunehmend höhere Kosten auf die Bezirke zukommen, ist zu prüfen, ob seitens des Senats zusätzliche finanzielle Absicherungen eingerichtet werden. Denn wer denkt, er könne Bußgelder ignorieren, durch drohende Prozesse davonkommen und weiterhin sein Wohngebäude spekulativ leer stehen zu lassen, irrt sich.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

die Bezirke bei der Ersatzvornahme von leer stehenden Wohngebäuden zu unterstützen und zu prüfen, ob hierzu gegebenenfalls weitere finanzielle Absicherungen notwendig sind.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion (GRÜNE) und Fraktion