Zum Hauptinhalt springen

Mehr Transparenz in Hamburgs öffentlichen Unternehmen: Einführung von Nachhaltigkeitsberichten

Donnerstag, 23.05.2019

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch Unternehmen setzen seit einigen Jahren auf eine stärkere Berichterstattung hierzu. 2017 ist auf Bundesebene eine entsprechende Richtlinie in Kraft getreten, die Unternehmen dazu auffordert, Informationen hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte offenzulegen. Konkret geht es um Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auch um Themen, die vor allem international agierenden Unternehmen wichtig sind, wie die Achtung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Richtlinie betrifft jedoch in Deutschland derzeit große kapitalmarktnahe Unternehmen. Von den Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind nur Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapag-Lloyd berichtspflichtig. Sofern es ansonsten durch öffentliche Unternehmen eine Berichterstattung zu dieser Thematik gibt, erfolgt sie freiwillig und ohne einheitliche Struktur.

Gerade öffentliche Unternehmen handeln in wichtigem staatlichem Interesse, sind häufig aus Steuereinnahmen finanziert und üben eine Vorbildfunktion aus. Dies betrifft etwa die Einführung eines Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde oder auch Vorschriften des Vergaberechts. Daher gibt es eine hohe Erwartungshaltung hinsichtlich der Transparenz. In Hamburg wird diesem Wunsch nach Transparenz bereits über eine umfangreiche Berichterstattung in einem eigens dafür eingerichteten Ausschuss sowie über ein standardisiertes Berichtswesen gewährleistet. Diese Transparenz sollte auf Fragen der Nachhaltigkeit ausgedehnt werden, indem der Hamburger Corporate Governance Kodex um eine entsprechende Regelung erweitert wird.

Um erste Erfahrungen mit einer Nachhaltigkeitsberichterstattung durch hamburgische öffentliche Unternehmen zu sammeln, sollte die neue Berichtspflicht zunächst für direkte und mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der FHH beziehungsweise der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) eingeführt werden, bei denen es sich gemäß der Kriterien des § 267 HGB um große Kapitalgesellschaften handelt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

in einem ersten Schritt für direkte und mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der FHH bzw. der HGV, die gemäß den Kriterien des § 267 HGB große Kapitalgesellschaften sind, im Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) eine Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu verankern.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Dominik Lorenzen
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion