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Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen

Freitag, 10.05.2019

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt Fahrradstadt zu werden. Dafür wird massiv in die drei Säulen des Bündnisses für Radverkehr, nämlich Infrastruktur, Service und Kommunikation, investiert. Die Förderung klimaneutraler Mobilität muss aber auch auf allen anderen möglichen Ebenen unterstützt werden.

 

Eine mögliche Option bietet die steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern. Im Herbst 2012 wurden in einem Erlass der Finanzbehörden die Vorteile des Steuerrechts von Dienstwagen auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ausgeweitet. Die Nutzerinnen bzw. Nutzer müssen ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn das Rad auch privat genutzt wird. Anders als bei den Regelungen zu den Dienstwagen fällt jedoch für die privat zurückgelegten Strecken keine weitere Versteuerung an. Wie auch bei Dienstwagen wollen sich viele Unternehmen den Umgang mit Mitarbeiterfahrzeugen ersparen und beauftragen spezialisierte Dienstleister für die Abwicklung der Leasingverträge. Dank dieser Dienstleister ist die kompliziert wirkende Abwicklung eines Dienstrad-Leasings recht einfach. Durch den aktuellen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder wurde dafür gesorgt, dass sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird. Durch die neue „0,5 %-Regel“ werden Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung für Angestellte noch attraktiver. Im Vergleich zum herkömmlichen Kauf sind nun Einsparungen von bis zu 40 Prozent möglich. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2019.

 

Das Modell Dienstfahrrad ist erfolgreich: Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft geht davon aus, dass mit deutlich steigender Tendenz zwischenzeitlich mehr als 200.000 Dienstfahrräder auf den deutschen Straßen unterwegs sind (vgl. Handelsblatt v. 17.10.17).

 

Jenseits der geldwerten Vorteile liegen die positiven Aspekte der Förderung des Radverkehrs auf der Hand: Nicht nur, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfrischt und fit am Arbeitsplatz ankommen. Einer niederländischen Studie aus dem Jahr 2009 zufolge fallen Radfahrende außerdem seltener krankheitsbedingt aus (vgl. nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/arbeitgeber-sparen-27-millionen-euro-pro-jahr). Darüber hinaus gehen mit der Förderung des Radverkehrs eine Vielzahl von positiven Effekten einher: Reduktion der Luftbelastung, Reduktion der Lärmbelastung, Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und damit Reduzierung der Gefahr von Staus sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren. Die Förderung von Dienstfahrrädern kann diese positiven Effekte signifikant steigern. Die Ermöglichung eines Dienstrades ist somit eine attraktive Form der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Motivation. Zudem kann der Arbeitgeber, in diesem Falle die Stadt Hamburg, vom positiven Image des Fahrrads in seiner Außenwirkung profitieren.

 

Baden-Württemberg hat im Sommer dieses Jahres als erstes Bundesland eine entsprechende Gesetzesänderung des Landesbesoldungsgesetzes umgesetzt (vgl. www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2325_D.pdf). Damit können in diesem Bundesland nun Dienstfahrräder von Landesbeamtinnen und Landesbeamten gefördert werden. Im Regelfall werden die Leasing-Raten über eine Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Wie in Baden-Württemberg wäre auch in Hamburg mit der Einführung solch einer Regelung verbunden, dass ein Leasing-Modell entwickelt wird, das über externe Dienstleister abzuwickeln wäre.

 

Im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes wurde das Modell der Entgeltumwandlung von den Gewerkschaften abgelehnt. Hier erscheint es sinnvoll, mit den anderen Bundesländern und den Tarifpartnern das Gespräch zu suchen, um auch für Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg einvernehmliche Lösungen zur Förderung der klimaneutralen Mobilität zu finden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. zur Förderung der klimaneutralen Mobilität die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, Pedelecs und E-Bikes den Beamtinnen und Beamten und den Richterinnen und Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur privaten Nutzung überlassen werden können,

2. auf Bundesebene bzw. mit den anderen Bundesländern und mit den Tarifpartnern lösungsorientiert darüber zu verhandeln, dass ähnliche Regelungen auch für Angestellte zur Geltung kommen,

3. dem vorgelagert ein entsprechendes Radleasingmodell im Landesbereich einzuführen und für die Durchführung einen externen Dienstleister zu beauftragen, sowie

4. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2019 darüber und über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Spar
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion