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Neue Baugemeinschaftsförderung in Hamburg – Kleingenossenschaften ein solides Fundament geben

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 6.1

 

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen seiner Wohnungsbaupolitik vor allem bei größeren Stadtentwicklungsvorhaben, wie beispielsweise in Wilhelmsburg, Altona, Bergedorf und Harburg, einen Anteil von 20 Prozent im Geschosswohnungsbau für Baugemeinschaften zu reservieren.

Soziales Engagement, soziale Integration und Inklusion von besonderen Bedarfsgruppen sowie besondere Vernetzung im Quartiersleben sind die Wesensmerkmale von Baugemeinschaften. Durch die gemeinschaftlich getragene solidarische Finanzierung des jeweiligen Bauvorhabens können auch Haushalte mit geringem Einkommen teilhaben.

Um das ehrgeizige Ziel von 20 Prozent im Geschosswohnungsbau auch in bisher bei Baugemeinschaften nicht so stark nachgefragten Stadtteilen wie Bergedorf, Neugraben oder Wilhelmsburg zu ermöglichen, aber auch um weiterhin in innerstädtischen Lagen bei den gestiegenen Anforderungen vor allem auf der Kostenseite die Projekte realisierungsfähig zu machen, ist eine Neustrukturierung der Baugemeinschaftsförderung erforderlich.

Gestiegene Bau- und Grundstückskosten, hohe Eigenkapitalerfordernisse auch für Geringverdienende, städtebauliche und architektonische Anforderungen wie gemeinsame Tiefgaragen bilden einen Problemkanon, der die Baugemeinschaften vor allem in kleingenossenschaftlicher Struktur vor zum Teil unlösbaren Hürden stellt.

Mit der Drucksache 21/13087 „Stadtplanung von heute für die Stadtentwicklung von morgen (IV): Baugemeinschaften als Anker einer integrierten und sozial stabilen Quartiersentwicklung stärken“ wurde der Senat von der Bürgerschaft ersucht, die Förderbedingungen für kleingenossenschaftliche Baugemeinschaften mit ihren spezifischen Eigenkapitalanforderungen dahingehend zu überprüfen, inwieweit diese noch bedarfsgerechter gestaltet beziehungsweise angepasst werden müssen. Hierbei sind besonders ihre wohnungspolitischen Leistungen zu berücksichtigen.

Die zuständige Fachbehörde führt aktuell Gespräche und Workshops mit den relevanten Stakeholdern der Baugemeinschaften, um konsensual eine Lösung herbei zu führen und die Finanzierungsfähigkeit dieser heterogenen Wohnprojekte zukunftsfähig auf ein solides Fundament zu stellen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. das Förderprogramm für Baugemeinschaften auch im Hinblick auf die besonderen Belange der Kleingenossenschaften zu überarbeiten, im Laufe des Jahres 2019 umzusetzen und der Bürgerschaft bis zum Ende des Jahres 2019 hierüber zu berichten.

2. die Finanzierung der geänderten Rahmenbedingungen im Einzelplan 6.1, Produktgruppe 287.11 „Wohnen“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen (Zins- und Verlustausgleich der Investitions- und Förderbank)“ zu gewährleisten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion