Zum Hauptinhalt springen

Perspektive für den Loki-Schmidt-Garten / Botanischer Garten der Universität Hamburg

Dienstag, 11.12.2018

 

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.2

 

Mit der Drs. 20/12894 hat der Senat das Ersuchen der Bürgerschaft in der Drs. 20/6160 beantwortet. Die Bürgerschaft hat das dargestellte Ergebnis eines Gutachtens zur Kenntnis genommen, das der Senat in Umsetzung des Petitum-Punktes 2 des Ersuchens in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten stellt heraus, dass der Botanische Garten als „Gesamtkomplex eine sehr gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung von Wissenschaft und Forschung mit sich bringt (…) und einer der besucherstärksten Botanischen Gärten Deutschlands mit einer positiven Wahrnehmung in der Hamburger Bevölkerung“ sei. Das Gutachten empfiehlt, dass der Loki-Schmidt-Garten künftig als zentrale Betriebseinheit der Universität und nach verbindlichen Zielvorgaben der Universität von einer verantwortlichen Direktorin bzw. einem verantwortlichen Direktor an der Spitze geführt werden solle.

Das Präsidium der Universität hat sich dem Vorschlag der Gutachter insofern angeschlossen und den Botanischen Garten zum 1. Juli 2014 aus der MIN-Fakultät herausgelöst und in eine zentrale Betriebseinheit umgewandelt sowie das im engeren Sinne zuständige Personal dahin überführt. Die Bürgerschaft hat den Senat mit den Drs. 20/13944 und 21/6988 kontinuierlich darin unterstützt, die Perspektive des Loki-Schmidt-Gartens zu sichern.

Die Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Haushaltsausschuss hatten ergeben, dass das vorgelegte Konzept bereits in Teilen umgesetzt wurde (vgl. Protokoll des Haushaltsausschusses 21/44, S. 21 f.). Die Ausschreibung für die vorgesehene Professur soll in den nächsten Monaten erbracht werden, sodass die Professur im Jahre 2019, spätestens im Jahre 2020 besetzt werden könnte. Für die Sanierung der Gewächshäuser ist vorgesehen, die günstigerweise eingeworbenen Bundesmittel über die Baudienststelle zu verwenden.

Die Bürgerschaft begrüßt, dass sich das Präsidium der Universität weiterhin zum Erhalt des Botanischen Gartens bekennt und mit den bereits ergriffenen Maßnahmen wiederholt seine Entschlossenheit dokumentiert hat, den Garten, der im nächsten Jahr sein 200-jähriges Bestehen feiern kann, zukunftsfähig zu machen. Für die Dauer bis zur erfolgreichen Umsetzung der Pläne muss der Botanische Garten weiter unterstützt werden, um seine Attraktivität für die Hamburgerinnen und Hamburger zu bewahren.

 

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Botanische Garten als Einrichtung der Universität Hamburg ist zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln und die hierfür erforderlichen Ressourcen sind im Rahmen des Globalbudgets der Universität bereitzustellen. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 247 „Hochschulen“ werden bezogen auf die Produktgruppe 247.01 „Universität Hamburg“ um folgende haushaltsrechtliche Regelung ergänzt:

Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 247.01 Kosten für Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils mindestens in Höhe von 3.700.000 Euro nur für die Unterhaltung des „Loki-Schmidt-Gartens“ / Botanischer Garten der Universität Hamburg genutzt werden.

2. Die Bürgerschaft erwartet, dass ansonsten keine negativen Veränderungen der Ressourcenausstattung des Botanischen Gartens vorgenommen werden.

Der Senat wird ersucht,

3. der Bürgerschaft über die Fortschritte bei der Umsetzung der geplanten organisatorischen und personellen Maßnahmen und über den Stand der Umsetzung des Zukunftskonzepts für den Loki-Schmidt-Garten / Botanischen Garten inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie der Sanierung beziehungsweise den Erhalt der Gewächshäuser am Dammtor bis zum 01.01.2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion