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„Projektfonds Kultur und Schule“

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.1 und 3.3

 

Um den Herausforderungen einer sich ständig verändernden Gesellschaft zu begegnen, erhält die kulturelle Bildung eine wichtige Aufgabe: Sie legt einen Grundstein für die Persönlichkeitsbildung. Sie schafft Akzeptanz und Dialogfähigkeit in einer von vielen Kulturen geprägten Umwelt. Kulturelle Bildung schafft Inklusion: Sie ermöglicht die aktive Teilhabe am künstlerisch-kulturellen Geschehen unserer Gesellschaft und ist ein Schlüssel, die Welt zu verstehen und seinen eigenen Platz darin zu finden. Kulturelle Bildung heißt, sich seiner eigenen Stärken bewusst zu werden. Sie befähigt, Wissen zu erwerben und schult die Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit. Kulturelle Bildung ist genauso wichtig wie Fremdsprachen oder Naturwissenschaften und gehört zur Allgemeinbildung. Folgerichtig ist daher die Kooperation außerschulischer, zivilgesellschaftlicher Kompetenz von Künstlerinnen und Künstlern und Kreativen mit Kitas, Jugendhilfe und Schulen.

Die Nachfrage nach Angeboten kultureller Bildung im Kooperationsfeld von Kultur- und Bildungspartnern steigt. Hier setzt der neue „Projektfonds Kultur und Schule“ an und schafft die Möglichkeit, unter Berücksichtigung spezifischer Qualitätsstandards differenziert auf die unterschiedlichen Künste und Altersstufen einzugehen.

Die Stärkung der behördlichen Zusammenarbeit ist Voraussetzung, bereits erfolgreich begonnene Kulturprojekte zu verstetigen. Der neue Fonds kann zur Stabilisierung und zur Erweiterung erfolgreicher Kooperationspraxis von Behörden und Ämtern einerseits und Kultureinrichtungen und Künstlerinnen bzw. Künstlern andererseits beitragen. Gleichzeitig eröffnet er Anschlussperspektiven für neue Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner insbesondere aus dem Feld der in Hamburg aktiven Stiftungen und Unternehmen.

Neue Fördermaßnahmen sind dann besonders wirksam, wenn sie auf bereits vorhandenen Potentialen aufbauen. Gleichzeitig unterstreicht die Kooperationspraxis die Notwendigkeit, auch in Bezug auf Qualifizierungsmaßnahmen neue Wege zu gehen und Angebote zu initiieren, die sowohl von pädagogisch bzw. künstlerisch-kreativ tätigen Fachkräften besucht werden können.

Der vom Senat vorgeschlagene Mitteleinsatz soll auf 425.000 Euro aus den entsprechenden Produktgruppen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ausgeweitet werden, um den Bedarfen in der Stadt gerecht werden zu können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die im Haushaltsplanentwurf 2019/20 in den Einzelplänen 3.1 und 3.3 reservierten Mittel „Kultur und Schule“ in Höhe von 400.000 Euro für einen „Projektfonds Kultur und Schule“ vorzusehen. Mit diesem Fonds sollen den Ganztagsschulen Mittel zur Kofinanzierung von Projekten kultureller Bildung mit außerschulischen Partnern zur Verfügung gestellt werden.

2. weitere jeweils 12.500 Euro je Einzelplan 3.1 sowie 3.3 in die entsprechenden Produktgruppen einzustellen;

3. bezogen auf den „Projektfonds Kultur und Schule“ Kooperationsperspektiven mit den Hamburger Stiftungen auszuloten;

4. Qualifizierungsmaßnahmen im Kooperationsfeld von Kultur und Schule zu initiieren, die den Erfahrungsaustausch zwischen pädagogischen bzw. künstlerisch-kreativen Fachkräften befördern;

5. der Hamburgischen Bürgerschaft zum 31.12.2019 einen Erfahrungsbericht zur Etablierung und Entwicklung des „Projektfonds Kultur und Schule“ vorzulegen.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • René Gögge
  • Martin Bill
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion