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Rahmenvereinbarungen zur Sicherung des Schulstrukturfriedens

Donnerstag, 12.09.2019

Der Hamburger Schulstrukturfrieden hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, die neue Schulform der Stadtteilschule zu entwickeln und als gleichwertiges, hoch akzeptiertes Schulangebot zum Gymnasium zu etablieren. Zugleich hat der Schulstrukturfrieden Zeit und Raum gegeben, ruhig und konzentriert die innere Schulentwicklung voranzubringen, den Unterricht zu verbessern, die ganztägige Bildung und Betreuung auszubauen und die Förderung von Kindern mit Förderbedarf zu verbessern.

Die Bürgerschaftsfraktionen der SPD, der CDU, der GRÜNEN und der FDP legen mit diesem Antrag die Basis für die weitere Entwicklung des Hamburger Schulsystems. Sie wollen Hamburgs Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen sowie allen an Schule Mitwirkenden die Möglichkeiten geben, Schule und Unterricht ohne neue Beeinträchtigungen und Belastungen weiter entwickeln zu können. Sie vereinbaren, die in Hamburg bestehende Schulstruktur bestehend aus der vierjährigen Grundschule, der Stadteilschule sowie dem Gymnasium mit G 8 bis zum Jahr 2025 nicht zu verändern – unabhängig davon, wer die Regierung stellt.

Die vier Bürgerschaftsfraktionen sind sich darüber hinaus darin einig, das Hamburgische Schulsystem noch leistungsfähiger und gerechter zu machen und die Qualität des Hamburger Schulwesens weiter zu verbessern.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die in Hamburg bestehende Schulstruktur bestehend aus der vierjährigen Grundschule, der Stadteilschule sowie dem Gymnasium mit G 8, wird bis zum Jahr 2025 nicht verändert – unabhängig davon, wer die Regierung stellt.

2. Um das Hamburgische Schulsystem noch leistungsfähiger und gerechter zu machen und die Qualität des Hamburger Schulwesens weiter zu verbessern, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

2.1. Besserer Unterricht und kleinere Klassen an den Gymnasien

An den Gymnasien sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 besser gefördert und unterstützt werden. Deshalb wird die Personalversorgung so verbessert, dass die Klassengröße auf 27 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 sowie auf 25 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 verringert werden kann. Dort, wo Anmeldelage und räumliche Verhältnisse der Schule es zulassen, sollen die Klassen entsprechend verkleinert werden. In den anderen Fällen sollen die zusätzlichen Lehrkräfte für Teilungsstunden oder zur Verringerung des Unterrichtsausfalls eingesetzt werden.

Entsprechend wird die Basisfrequenz für alle Klassenstufen 5-10 an Gymnasien im Haushaltsplan ab dem Schuljahr 2020/21 um jeweils einen Schüler bzw. eine Schülerin abgesenkt. Dadurch wird die Lehrerstellenzuweisung für alle Klassenstufen 5-10 an Gymnasien so erhöht, dass die Klassengröße durchgängig um einen Schüler bzw. eine Schülerin verringert werden kann. Auf der Grundlage der bestehenden Schülerzahlen werden dafür rund 90 bis 100 zusätzliche Vollzeit-Lehrerstellen und die dafür erforderlichen rund neun Millionen Euro jährlich für Hamburgs Gymnasien bereitgestellt.

Diese Personalressourcen sollen auch dafür genutzt werden, unter Einbeziehung der bestehenden Ganztagsressourcen und weiterer schulischer Ressourcen im Rahmen des Ganztagsangebots am Nachmittag eine qualifizierte Schulaufgabenbetreuung anzubieten. Die Gymnasien erarbeiten dazu ein entsprechendes Konzept.

2.2. Gerechte Besoldung für alle Lehrkräfte

Hamburg braucht zur langfristigen Sicherung der Unterrichtsqualität engagierte, motivierte und hervorragend ausgebildete Lehrkräfte. Deshalb soll die Besoldung aller verbeamteten Lehrkräfte einheitlich auf die Besoldung A13 mit kleiner Zulage angehoben werden. Mit dieser Maßnahme soll Hamburg nicht nur im bundesweiten Vergleich auch künftig attraktive Beschäftigungsverhältnisse bieten, sondern es soll auch gewürdigt werden, dass alle Lehrkräfte – gleich an welcher Schulform und in welcher Schüler-Altersgruppe sie unterrichten – eine anspruchsvolle und gleichermaßen bedeutende Aufgabe haben. Deshalb soll die Besoldung aller derzeit mit A12 besoldeten Lehrkräfte in drei Stufen beginnend mit dem 01.08.2021 bis zum 01.08.2023 auf A13 angehoben und damit den anderen Lehrkräften gleichgestellt werden. Parallel sollen Funktions- und Beförderungsstellen um eine halbe Besoldungsstufe angehoben werden.

Diese Verbesserung führt ab dem 01.08.2021 aufwachsend zu höheren Personalkosten. Nach der vollständigen Umsetzung aller Erhöhungsschritte fallen im Haushaltsjahr 2024 erstmals die vollen zusätzlichen Personalkosten von rund 35 Millionen Euro pro Jahr an.

2.3. Besserer Unterricht durch Entlastung der Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben

15 Prozent der Lehrerarbeitszeit werden für organisatorische Aufgaben und die Schulverwaltung eingesetzt. Dafür werden beispielsweise einer mittelgroßen Stadtteilschule fast 13 volle Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Künftig sollen sich Lehrkräfte und Schulleitungen besser auf den Unterricht und die pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern konzentrieren und von anderen Aufgaben entlastet werden. Deshalb sollen alle weiterführenden Schulen und große Grundschulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern sowie alle Schulen, die im Rahmen des Schulentwicklungsplans um mindestens einen Zug wachsen, durch zusätzliches Verwaltungspersonal gestärkt werden. Große Schulen ab 500 Schülerinnen und Schülern können künftig eine bestehende halbe Lehrerstelle in eine volle Stelle für eine Verwaltungsleitung E9 umwandeln. Sie gewinnen dadurch jeweils eine zusätzliche halbe Stelle. Kleinere Schulen bekommen als Sockel eine halbe Stelle Verwaltungsleitung und können diese Stelle durch Umwandlung ihrer Personalressourcen weiter aufstocken. Die Personalmittel aller Schulen werden entsprechend um rund 5,5 Millionen Euro erhöht. Insgesamt stehen den Schulen durch diese Maßnahme zusätzliche 110 Stellen zur Verfügung. Von dieser Maßnahme profitieren rund 220 staatliche allgemeine Hamburger Schulen. Verwaltungsleitungen übernehmen vor allem anspruchsvolle Tätigkeiten der schulischen Verwaltung. Ihr Aufgabenbereich wird im Dialog mit den Schulleitungen konkretisiert.

2.4. Unterrichtsausfall reduzieren

Der Unterrichtsausfall soll an den Schulen nachhaltig reduziert werden. Deshalb soll an jeder Schule ein Vertretungsmanagement etabliert werden. Klassenreisen, Projekte und Ausflüge sollen gebündelt werden, Lehrerkonferenzen nur im Ausnahmefall während der Unterrichtszeit stattfinden. Darüber hinaus sind mit jeder Schule Ziele festzulegen, um den Anteil des „Unterrichts nach Stundentafel“ zu erhöhen und dadurch den Anteil der „Vertretungsstunden durch Arbeitsauftrag“ abzusenken. Das Ziel ist, die Zahl der „Vertretungsstunden durch Arbeitsauftrag“ in diesem Sinne schrittweise zu reduzieren und mittelfristig zu halbieren.

2.5. Äußere und innere Differenzierung als gleichwertige Organisationsformen

Äußere und innere Differenzierung sind in den Kernfächern der Klassenstufen 8 bis 10 an den Stadtteilschulen gleichwertige Organisationsformen des Unterrichts. Die einschlägigen Texte im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden in diesem Sinne überprüft und angepasst. Über die Organisationsform des Unterrichts in den Kernfächern der Klassenstufen 8 bis 10 entscheidet künftig die Schulkonferenz auf der Grundlage zuvor getroffener Entscheidungen von Lehrerkonferenz, Elternrat und Schülerrat und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Schule in den landesweiten Lernstandsuntersuchungen und den Abschlussprüfungen. Neben einem generellen Votum für die innere oder die äußere Differenzierung sind auch Mixformen in bestimmten Fächern oder Jahrgangsstufen zulässig. Die Entscheidung ist alle fünf Jahre zu überprüfen und neu zu treffen. Sie wird der Lehrerkonferenz, dem Elternrat, dem Schülerrat sowie den Eltern der betroffenen Schulklassen erläutert.

2.6. Konkretisierung der kompetenzorientierten Bildungspläne durch Kerncurricula und verpflichtende Inhalte

Die Bildungspläne in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch, Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Natur und Technik, Sachunterricht, Geschichte und Politik/Gesellschaft/Wirtschaft sollen Schritt für Schritt überarbeitet werden. Bis zum Schuljahr 2021/22 sollen die Bildungspläne in Deutsch, Mathematik und Englisch, bis zum Schuljahr 2023/24 alle weiteren Bildungspläne überarbeitet sein. Nach Möglichkeit sollen weitere Unterrichtsfächer in die Überarbeitung einbezogen werden. Die Kompetenzorientierung in den Hamburger Bildungsplänen soll in diesen zentralen Unterrichtsfächern durch Kerncurricula konkretisiert und ergänzt werden, um ein gemeinsames Grundwissen zu erreichen. Die Kerncurricula legen verpflichtende Unterrichtsinhalte und verpflichtendes Fachwissen fest. Sie sollen insbesondere klar beschreiben, über welches Wissen die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen verfügen müssen.

2.7. Gute Bildung für das Abitur

Die Qualität des Hamburger Abiturs soll weiter verbessert werden. Zurzeit müssen Hamburgs Schülerinnen und Schüler 32 bis 36 Oberstufenkurse in die Abiturwertung einbringen. In anderen Bundesländern liegt die Zahl höher, viele Bundesländer erwarten 40 Oberstufenkurse. Eine höhere Einbringungsverpflichtung sichert, dass die Schülerinnen und Schüler in den von ihnen belegten Kursen mit der nötigen Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit lernen. Zudem sichert eine höhere Kursverpflichtung zugleich eine breitere Allgemeinbildung und eine leistungsgerechtere Abiturnote. Deshalb soll die Zahl der einzubringenden Oberstufenkurse nach dem Vorbild vieler anderer Bundesländer auf 40 erhöht werden. Schulleitungen der weiterführenden Schulen und die Schulbehörde sollen gemeinsam einen Vorschlag erarbeiten, wie die Belegauflagen an die neue Rahmenbedingung angepasst werden. Die Belegauflagen sollen sich an den Auflagen anderer Bundesländer mit der gleichen Einbringungsverpflichtung orientieren und sind im Schulausschuss zu erörtern.

2.8. Leistungsgerechte Abiturprüfungen

Die mündlichen Abiturprüfungen sollen leistungsgerechter gestaltet werden. Auch weiterhin sollen die Schülerinnen und Schüler wählen können, ob sie eine Präsentationsprüfung oder eine herkömmliche mündliche Prüfung absolvieren wollen. Um leistungsgerechtere Prüfungsnoten zu erreichen, soll das Prüfungsgespräch in der Präsentationsprüfung jedoch zeitlich und in Bezug auf die Bewertungsanteile gegenüber der reinen Präsentation gestärkt werden. Im Prüfungsgespräch wird auch der Inhalt der Präsentation in einen weiteren fachlichen Zusammenhang gestellt. Während die Präsentation bisher rund die Hälfte der Prüfung umfasste, soll die Präsentation künftig auf ein Drittel der Zeit beschränkt werden. In Bezug auf die Abschlussnote darf die Präsentation selbst nicht mehr als ein Drittel der Note prägen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist in diesem Sinne zu überarbeiten.

2.9. Klassenwiederholungsregeln in der Sekundarstufe 1

Das Angebot „Fördern statt Wiederholen“ wird ausgebaut. Auf Antrag der Schule können künftig auch Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden Leistungen an dem Programm teilnehmen. Die Mittel sind entsprechend der Zahl zusätzlicher Förderfälle zu erhöhen. Darüber hinaus sollen in den Klassenstufen 7 bis 10 Klassenwiederholungen künftig auf Antrag der Sorgeberechtigten möglich sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver mindestens einjähriger Teilnahme an der Lernförderung so mangelhafte Leistungen im Zeugnis hat, dass nach den bis 2010 geltenden Richtlinien aus leistungsbezogenen und pädagogischen Gründen keine Versetzung erfolgt wäre.

2.10. Ausreichend Raum für Schülerinnen und Schüler

Durch die steigenden Schülerzahlen wächst der Raumbedarf an Hamburgs Schulen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch künftig genug Platz zum Lernen und für alle weiteren schulischen Angebote haben. Bei Zu- und Neubau sowie größeren Sanierungsmaßnahmen von Schulen sollen deshalb die im Musterflächenprogramm verankerten Gebäudeflächen sowie die festgeschriebene Außenfläche von fünf Quadratmeter pro Schülerin bzw. Schüler weiterhin eingehalten werden. Neubauten des Schulentwicklungsplans dürfen nicht zulasten der notwendigen Schulsanierungen gehen.

2.11. Aktualisierung KESS-Index

Um die Ressourcensteuerung zu optimieren und Schülerinnen und Schülern in sozial benachteiligter Lage weiterhin gezielt zu fördern, soll der Sozialindex „KESS“ für die Hamburger Schulen künftig mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Die nächste Aktualisierung soll zum 01.08.2021 erfolgen.

2.12. Weiterentwicklung der Grundschulen

In Hamburgs Grundschulen soll das Erlernen der grundlegenden Fähigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen weiter verbessert werden. Der Bildung in der Grundschule kommt für eine erfolgreiche Schullaufbahn eine elementare Bedeutung zu, sie muss daher gestärkt werden. Dabei sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

• Weiterentwicklung der Viereinhalbjährigenvorstellung

• Verbesserung des Übergangs von Kita in Schule

 

3. Der Senat wird ersucht,

3.1 für die Absenkung der Basisfrequenzen in den Klassenstufen 5 bis 10 der Gymnasien sowie für Verwaltungsleitungen an allgemeinen staatlichen Schulen die Ermächtigungen im Kontenbereich Personalkosten des Aufgabenbereichs 241 Staatliche Schulen für das Haushaltsjahr 2020 um 6,2 Mio. Euro zu erhöhen,

3.2 die Kosten für diese und die weiteren vorstehend aufgeführten Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2021/2022 zu berücksichtigen,

3.3 der Bürgerschaft jährlich über die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen zu berichten.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Birgit Stöver
  • André Trepoll
  • Richard Seelmaecker
  • Stephan Gamm
  • Joachim Lenders (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
  • Daniel Oetzel
  • Michael Kruse
  • Dr. Kurt Duwe
  • Jens Meyer (FDP) und Fraktion