Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg: Bauvorhaben des Forums für Künstlernachlässe unterstützen

Donnerstag, 20.05.2021

Der gemeinnützige Verein Forum für Künstlernachlässe (FKN) wurde im August 2003 gegründet. Der Zweck des eingetragenen Vereins ist die Förderung von Kunst, die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, die Unterstützung von Kunstschaffenden sowie Erb*innen von Nachlässen in Hamburg. Der Verein wurde von Wissenschaftler*innen, Museumsleuten, Künstler*innen, Sammler*innen, Erb*innen von Nachlässen und kunstinteressierten Menschen gegründet. Das Ziel des Vereins ist der Erhalt des kulturellen Erbes. Das Forum für Künstlernachlässe ist Gründungsmitglied im Bundesverband Künstlernachlässe (BKN) sowie Mitglied beim Deutschen Museumsbund und Kooperationspartner von DigiCult. Die zentralen Aufgaben des FKN sind das Bewahren, Erforschen und Präsentieren von Kunstwerken aus Nachlässen sowie eine entsprechende Beratungstätigkeit. Der Verein kooperiert mit Hochschulen und Universitäten. Die Nachlässe werden digital (Verbundsystem DigiCult) erfasst und zugänglich gemacht. Des Weiteren ist Netzwerkarbeit wesentlich, um die Nachlässe auch andernorts in Ausstellungen einzubringen.

Das FKN vereint mit seinem Aufgabenfeld, künstlerische Nachlässe zu sichern und aufzuarbeiten, die Arbeitsfelder Museum, Archiv, Ausstellungshaus und wissenschaftliche Forschungsstelle. In dieser Komplexität und seiner bisher erreichten Resonanz ist es ein bundesweit beachtetes Projekt, das Vorreitermodell ist und zu vergleichbaren Gründungen in anderen Regionen geführt hat. Einige der bundesweit existierenden Initiativen erhalten öffentliche Förderungen.

Seit 2005 liegt der Vereinssitz im Künstlerhaus Sootbörn, das im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg ist und in Teilen vom Verein angemietet wurde. In dem Gebäude befinden sich zudem Ateliers sowie ein Ausstellungsraum. Aufgrund der zunehmenden Aufnahme und Bewahrung von Künstlernachlässen sowie der Forschungs- und Ausstellungstätigkeiten hat der Verein 2011 mit den Planungen für eine räumliche Erweiterung am Sootbörn begonnen. Das nun vorliegende Konzept sieht einen modularen Neubau auf einem noch abzuteilenden Teilgrundstück des Geländes Sootbörn 22 vor. Die Architektur des Neubaus ist ein Entwurf in Anlehnung an den modernen Bau des Künstlerhauses, sodass ein attraktives Gebäudeensemble entstehen würde. Das Gebäude soll aus einem multifunktionalen Kopfgebäude sowie aus drei Archivteilen bestehen. Dieser freistehende Erweiterungsbau böte dem FKN die Möglichkeit, seine Tätigkeiten fortzuführen und auszuweiten. Aktuell ist es dem Verein aufgrund von Raumnot nicht möglich, weitere Nachlässe aufzunehmen. Zudem sollen vor allem die Vermittlungsangebote erweitert werden.

Der Entwurf für den Neubau sieht eine Fläche von insgesamt 660 qm Nettogrundfläche vor. Für den Bau des Gebäudes mit 660 qm, das Herrichten und Erschließen des Grundstücks, die Baukonstruktion, die technischen Anlagen, die Außenanlagen und die Berücksichtigung von unvorhersehbaren Kosten (Kostenvarianz) sowie Nebenkosten fallen laut Kostenaufstellung Gesamtkosten in Höhe von bis zu ca. 2.038.000 Euro brutto an. Die Finanzierung des Neubaus wird die im März 2021 errichtete „Stiftung Forum Künstlernachlässe Hamburg“ (SFKN) zu einem großen Teil selbst übernehmen und Mittel in Höhe von 1 Million Euro bereitstellen. Darüber hinaus übernimmt der Stifter eine Ausfallbürgschaft, um anteilig unvorhersehbare Kosten abzusichern. Insgesamt werden somit durch die Stiftung und den Stifter 1,3 Millionen Euro an Kosten (inklusive möglicher unvorhersehbarer Kosten) abgedeckt. Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt das Vorhaben und beabsichtigt, der SFKN das Erbbaurecht für ein Teilstück des Grundstücks Sootbörn 22 zu gewähren. Der erforderliche Erbbaurechtsvertrag muss zwischen den Beteiligten noch ausverhandelt werden. Die Behörde für Kultur und Medien hat dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mitgeteilt, dass das Erbbaurecht an einer Teilfläche des Flurstückes 11190 der Gemarkung Niendorf, belegen Sootbörn 22, unentgeltlich bestellt werden soll. Die Fläche soll im Verwaltungsvermögen der Behörde für Kultur und Medien verbleiben. Der LIG wird somit als Dienstleister für die Behörde für Kultur und Medien das Erbbaurecht bestellen.

Voraussetzungen hierfür sind belastbare Konzepte und Kostenfinanzierungspläne, die der federführenden Behörde vorgelegt werden und abgestimmt sein müssen. Zu den Bedingungen gehören eine abgeschlossene Stiftungsgründung, die Ausfinanzierung des Neubaus, eine belastbare Kostenaufstellung für den laufenden Betrieb sowie ein langfristig tragbares Trägerkonzept, das die jeweiligen Aufgaben von Verein und Stiftung klar definiert.

Derzeit ist geplant, dass der Verein FKN Ankermieter und Nutzer eines Gebäudeteils werden soll. Weiterhin ist geplant, Anteile der Archivflächen zwecks Kostendeckung an Dritte zu vermieten. Das FKN übernimmt in Abstimmung mit der Stiftung die Betriebskosten, Gebäudebewirtschaftungskosten sowie Personal- und Sachkosten, sofern diese nicht von der Stiftung getragen werden.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich dafür ein, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zur Deckung der Finanzierungslücke Mittel in Höhe von bis zu 800.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 bereitstellt, um das dringend erforderliche Bauvorhaben des FKN zu unterstützen und somit die räumliche Erweiterung einer bedeutenden Stätte der Hamburger Kunst- und Kulturszene zu gewährleisten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. für die erforderliche Baumaßnahme des Forums für Künstlernachlässe am Sootbörn die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln und den Erbbaurechtsvertrag vorzubereiten,

2. im Haushaltsjahr 2021– abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 800.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, Kult. Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“ (Einzelplan 3.3) aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen.

3. für die im Haushaltsjahr 2021 und 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, in den Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02„Künste, Kult. Leben, Kreativwirtschaft“ zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 30. Juni 2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion