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Sanierungsfonds Hamburg: Betreute Wohnanlage für Senior*innen in Groß Borstel sanieren

Mittwoch, 19.05.2021

Am Standort Groß Borstel betreibt f&w fördern und wohnen AöR (f&w) eine Seniorenwohnanlage zum „Betreuten Wohnen“ für rd. 160 Senior*innen ab 60 Jahren, die einen Wohnberechtigungsschein haben. Mit dem Betrieb der Anlage leistet f&w einen essentiellen und unmittelbaren Beitrag zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit sozial besonders benachteiligter älterer Menschen sowie zu deren sozialen Stabilisierung.

Mit den Bewohner*innen werden ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Ein Großteil der Mieterschaft kommt aus anderen sozialen Einrichtungen wie Wohnunterkünften, der Psychiatrie oder aus der Eingliederungshilfe. Auch Haftentlassene gehören zu den Bewohner*innen. Auf Grund dieser besonderen Lebenslagen werden sie von anderen Seniorenwohnanlagen regelmäßig abgelehnt. Mehr als die Hälfte der Bewohner*innen erhalten Transferleistungen, etwa ein Drittel hat eine rechtliche Betreuung. Das nach DIN 77800 zertifizierte „Betreute Wohnen“ bietet den Senior*innen umfangreiche sozialpädagogische Unterstützungsleistungen zur Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen. Das abwechslungsreiche Freizeitprogramm wird zunehmend für den Stadtteil geöffnet (z. B. offenes Seniorencafé) und leistet damit einen Beitrag zur sozialen Integration von Personen, die vielfach stigmatisiert werden. Es kommt auch dem örtlichen Sozialraum zu Gute. Damit schließt f&w als städtisches Unternehmen eine Lücke in der Wohnraumversorgung von Senior*innen und unterstützt die sozialräumliche Struktur in Groß Borstel.

Die Seniorenwohnanlage befindet sich in einem denkmalgeschützten Fritz-Schumacher-Bau (Baujahr 1929) und umfasst derzeit 159 Ein- bis Zweizimmerwohnungen. Aufgrund der Vermietung an Personen mit Wohnberechtigungsschein sind sowohl die Mieten als auch die Kautionen sehr niedrig. Die Kosten für die nach Mietende notwendigen Renovierungen übersteigen die hinterlegten Kautionen meist erheblich. Verursachte Schäden können in der Regel nicht von der Mieterschaft selbst bzw. deren Angehörigen getragen werden. Wegen des hohen Instandhaltungsaufwandes konnten keine ausreichenden Rücklagen für die Sanierungsmaßnahmen im Bereich Dach und Fach gebildet werden. Aus diesem Grund hat sich über viele Jahre ein erheblicher Sanierungsbedarf aufgestaut.

Bei den notwendigen Sanierungsmaßnahmen handelt es sich u. a. um Sanierungen der Fenster, Brandschutztüren und weitere Brandschutzmaßnahmen, Dämmungen, Maßnahmen an Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Elektroarbeiten. Diese sind aufgrund der zu berücksichtigenden Vorgaben zum Denkmalschutz teils besonders aufwändig. Das Denkmalschutzamt hat die örtlichen Gegebenheiten überprüft und die bestehenden Mängel bestätigt. Eine finanzielle Förderung der Sanierung aufgrund des Denkmalschutzes scheidet zwar aus, aber es wurden Erleichterungen für den Erhalt der denkmalgeschützten Brandabschnittstüren gewährt.

Die Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten ist für den Zeitraum von 2021-2025 vorgesehen. Noch in 2021 sollen dringende Sofortmaßnahmen durchgeführt sowie die Planungsarbeiten für vier Bauabschnitte in den Jahren 2021 bis 2025 begonnen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 12 Millionen Euro, die zu einem Teil aus dem Sanierungsfond bestritten werden sollen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. für die Unterstützung der Sanierung der Seniorenwohnanlage Groß Borstel des Trägers f&w Fördern und Wohnen AöR die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils zu ermitteln;

2. im Haushaltsjahr 2021 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 1 Million Euro

a. für konsumtive Maßnahmen an den Epl. 4.0, Aufgabenbereich 253, Produktgruppe 253.03, aus dem Produkt Sanierungsfonds Hamburg 2020, Epl. 9.2, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen, PG 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich Globale Mehrkosten und

b. für investive Maßnahmen an den Einzelplan 4.0, Aufgabenbereich 253, aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg des Epl. 9.2, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen zu übertragen, und

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2b) genannten investiven Maßnahmen aus dem Epl. 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Sanierungsfonds Hamburg 2020 die benötigten Ermächtigungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 in den Epl. 4.0, Aufgabenbereich 253, Produktgruppe 283.03 Kontenbereich Kosten aus Abschreibungen zu übertragen.

sowie
  • der Abgeordneten Christa Möller
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion