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Sanierungsfonds Hamburg: Vereinsbedarfe in Schulsportstätten/Schulsporthallen

Mittwoch, 19.05.2021

Die Hamburger*innen von jung bis alt nutzen die Schulsporthallen in gleichem Maße über den Schulsport als auch über den Vereinssport. Schulsporthallen sind Orte der Bewegung und Begegnung. Über den Sport hinaus werden sie oftmals auch für kommunale Zwecke gebraucht und genutzt.

SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg betreiben die fast 600 Schulporthallen in Hamburg. Bis 2027 sind der Neubau von annähernd 120 Sporthallen und die Sanierung von annährend 110 bestehenden Anlagen durch SBH und GMH geplant. Von diesem Investitionsprogramm profitieren Schulen und Sport gleichermaßen. Die Schulsportstätten stehen den Vereinen und Verbänden in der Regel gebührenfrei zur Verfügung.

Die Fraktionen von SPD und Grünen begrüßen zudem die 2019 bekanntgegebene Einrichtung des Nutzerbeirats Schulsportanlagen bei SBH. Im Rahmen eines frühen fachlichen Dialogs wird die Kommunikation zwischen Sport und Stadt gestärkt und in einem strukturellen Rahmen verbessert.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben bereits in den letzten Legislaturperioden die Regelförderung der Hamburger Sportinfrastruktur bedarfsgerecht durch Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft verstärkt (siehe u. a. die Drs. 20/6181, 20/8204, 20/13931, 21/1618, 21/7029, 21/7030, 21/7031, 21/14524 und 21/15424), um Mittel für die Sanierung und Modernisierung der Sportinfrastruktur passgenau zur Verfügung zu stellen. Beide Fraktionen begrüßen es vor diesem Hintergrund ausdrücklich, dass es mit dem Haushalt 2021/2022 nun gelungen ist, einen Großteil dieser Mittel im Haushalt zu verstetigen.

Seit 2016 haben SPD und Grüne zudem verlässlich Hilfen für sonstige Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten bereitgestellt, um über die standardisierten Bedarfe des Schulsports hinaus ortsbezogen zum Beispiel sportartspezifische Zusatz(ein-)bauten zu ermöglichen. Diese Mittel wurden regelmäßig in Anspruch genommen und stellen eine sinnvolle Ergänzung der Regelbedarfe dar.

Im November 2020 wurde ein aktueller Leitfaden zur Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport von der Arbeitsgruppe Sportinfrastruktur überarbeitet und erstellt. Ziel ist dabei eine frühzeitige, systematische und koordinierte Erfassung der jeweiligen Bedarfe und wenn möglich deren Einplanung in den Bau. SPD und Grüne setzen sich dafür ein, dass auch weiterhin diese sportbezogenen Bedarfe in Schulsportstätten umgesetzt werden können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

I. Der Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 wird für die Berücksichtigung von Bedarfen des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten wie folgt angepasst:

1. Die Ermächtigung im Einzelplan 9.1, Produktgruppe 280.04, Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, wird um jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erhöht. Zur Finanzierung werden die Ermächtigungen der Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Position Allgemeine Zentrale Reserve, entsprechend abgesenkt.

2. Im Zuge der Inanspruchnahme der unter 1. genannten Ermächtigung durch eine Erhöhung des Zuschusses an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist sicherzustellen, dass die bezuschussten Mittel durch den Landesbetrieb an die GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH weitergegeben werden können, sofern dies für die Umsetzung von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsporthallen in Einzelfällen erforderlich wird.

3. Die Ermächtigung im Einzelplan 9.1, Aufgabenbereich 280 Immobilienmanagement, sonstige Investitionsauszahlungen zu leisten, wird um jeweils 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2021 und 2022, erhöht. Zur Finanzierung wird im Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ jeweils das Investitionsprogramm „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

 

II. die durch die zusätzlichen sonstigen Investitionsauszahlungen anfallenden Kosten aus Abschreibungen zu ermitteln und dem Einzelplan 9.1 ebenfalls zu übertragen.

III. Der Hamburgischen Bürgerschaft im 2. Quartal 2022 einen Zwischenbericht und im 2. Quartal 2023 einen abschließenden Bericht über die Maßnahmen vorzulegen.

sowie
  • der Abgeordneten Maryam Blumenthal
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion