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Stellenbewertungen in der Bezirksverwaltung – angemessene Vergütung für gute Arbeit

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelpläne 1.2 bis 1.8

 

Das Personal im öffentlichen Dienst ist entscheidend für die Effektivität der öffentlichen Verwaltung und somit maßgeblich für einen verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit Steuergeldern. Eine wachsende Metropole wie Hamburg ist angewiesen auf einen qualifizierten und motivierten Personalkörper – ob bei der Prüfung von Bauanträgen und der Überplanung öffentlichen Raumes oder in den Kundenzentren bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen unmittelbar am Bürger. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst prägen maßgeblich die Zukunft unserer Stadt. Dabei steigen mit Prozessen wie der Digitalisierung auch die Anforderungen, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im öffentlichen Dienst gestellt werden, und mit ihnen entsprechende Gehaltsvorstellungen.

Umso entscheidender ist es, dass die Stadt ihren Angestellten und Beamtinnen und Beamten ein ansprechendes Arbeitsumfeld und attraktive Bedingungen bieten kann, da Hamburg sich hierbei im stetigen Wettbewerb um die klügsten Köpfe befindet. Sogar innerhalb der Gliederungen der öffentlichen Verwaltung Hamburgs lässt sich stellenweise ein Ungleichgewicht bei der formalen Wertigkeit zu besetzender Dienstposten feststellen, etwa, wenn man die Bezirksämter im Vergleich zu den Fachbehörden betrachtet.

In den Bezirken werden für das Funktionieren der Stadt unersetzliche Tätigkeiten ausgeübt. Für das Erreichen der Wohnungsbauziele sind die Bauprüfabteilungen der Bezirksämter ebenso wichtig wie die Stadtplanerinnen und Stadtplaner für eine zukunftsfeste Weiterentwicklung unserer Stadt. Dennoch lässt sich zwischen der Bedeutung der Arbeit in den Bezirken und der dafür geleisteten Vergütung eine gewisse Diskrepanz feststellen – beginnend mit der Besoldung der Bezirksamtsleiter, die Verantwortung für bis zu deutlich über 1.000 Mitarbeiter übernehmen, jedoch spürbar schlechter besoldet werden als Bürgermeister kleinerer Gemeinden in anderen Bundesländern oder Beamte in Fachbehörden mit erheblich weniger Personalverantwortung. Insbesondere innerhalb Hamburg kann sich die Konkurrenz zwischen Fachbehörden und Bezirksverwaltung um qualifiziertes Personal im Status quo unvorteilhaft auf die bezirkliche Seite auswirken. Hier erscheint es angebracht, die besondere Rolle, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksämter annehmen – nicht zuletzt dadurch, dass sie die typische Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung darstellen – angemessen zu würdigen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die öffentliche Verwaltung – auch in Hamburg – gefordert ist, sich dem wachsenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu stellen. Eine Überprüfung der Situation in den Bezirksämtern zur Angleichung an die Situation in den Fachbehörden kann hier ein weiterer Schritt sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, inwiefern bei der Bewertung von Stellen in der Bezirksverwaltung die Intensität und Frequenz des Bürgerkontakts insbesondere in den Prioritätshandlungsfeldern wie beispielsweise Baugenehmigungen sowie Stadt- und Verkehrsplanung und den Fachämtern Management des öffentlichen Raums (MR) eine Höherbewertung angemessen erscheinen lässt und dabei die gesamte Vergütungsstruktur der Bezirksämter zu berücksichtigen,

2. zu prüfen, inwiefern im Falle von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zuvor außerhalb der Verwaltung gesammelte Berufserfahrung noch stärker bei der Ermittlung der jeweiligen Erfahrungsstufe Berücksichtigung finden kann,

3. der Bürgerschaft über erste Ergebnisse bis zum 3. Quartal 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion