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Symphoniker Hamburg

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.3

 

Die Hamburger Symphoniker sind 1957 aus einem Zusammenschluss mehrerer Hamburger Orchester entstanden und maßgeblich an der Entwicklung Hamburgs zur Musikstadt beteiligt. Sie stellen einen wichtigen Baustein der Musikmetropole dar und haben sich zu einem überaus leistungsstarken Orchester entwickelt, das internationalen Vergleichen standhält sowie internationales Renommee genießt. Die Symphoniker Hamburg sind das Residenzorchester der traditionsreichen Laeiszhalle und nicht aus der Hamburger Musiklandschaft wegzudenken. Die Exzellenz des Orchesters wird zudem deutlich durch die wiederholt gewährten Förderungen des Bundes.

Für die Entschuldung und Zukunftssicherung des Orchesters waren von der Freien und Hansestadt Hamburg mehrfach Zuschüsse an die Symphoniker Hamburg erforderlich (Drs. 20/9097). Der von der Stadt vorgegebene und noch bis 2020 laufende Entschuldungspfad wurde und wird seitens der Symphoniker Hamburg eingehalten und teils sogar übertroffen. Den erfolgreichen Konsolidierungspfad des Orchesters zeigen die Halbjahresberichte der Kulturbehörde zur Entschuldung und Zukunftssicherung der Symphoniker auf (Drs. 21/12641).

Jetzt gilt es, auch die wirtschaftliche Situation der Musikerinnen und Musiker des Orchesters zu bedenken und zu verbessern.

Um die Gehälter bei den Symphonikern schrittweise an die bei vergleichbaren Orchestern anpassen zu können, werden diesen zur ausschließlichen Verwendung für laufende Gehälter, Jahressonderzahlungen und Altersvorsorge für 2019 und 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden nur bereitgestellt für die am 1.10.2018 Beschäftigten und für die seit Beginn der Saison 2018/2019 offenen und am 1.10.2018 in der Nachbesetzung befindlichen Stellen sowie für die Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen in den Jahren 2019 und 2020.

Voraussetzung für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel ist, dass die Symphoniker hierzu aus selbst erwirtschafteten Mitteln, d.h. ohne Perspektivmittel der Stadt, in den Jahren 2019 und 2020 mindestens jeweils 100.000 Euro beitragen. Die Zahlung einer zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Intendanz vereinbarten Gratifikation im Jahr 2018 bleibt davon unberührt.

Mittel, die im Rahmen der Zuwendungen nicht nachweisbar und zusätzlich für die o.g. Personalkosten eingesetzt werden, sind zurückzufordern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsplan 2017/18 Haushaltsjahr 2018 dem Einzelplan 3.3 - Behörde für Kultur und Medien, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ 321.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ zu übertragen,

2. dafür Sorge zu tragen, dass diese zusätzlichen Ermächtigungen in der Produktgruppe 251.02 ausschließlich für Zuwendungen an die Hamburger Symphoniker e.V. verwendet werden und hier nur für die laufenden Gehälter, Jahressonderzahlungen und Altersvorsorge für die am 01.10.2018 dort Beschäftigten und für die seit Beginn der Saison 2018/2019 offenen und am 01.10.2018 in der Nachbesetzung befindlichen Stellen nutzbar sind; Ermächtigungen, die im Rahmen dieser Verwendungsauflage nicht nachweisbar für Personalkosten im vorgenannten Sinne eingesetzt werden, sind zurückzufordern.

II. Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020:

1. Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 wird der Ansatz im Einzelplan 3.3, Behörde für Kultur und Medien, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ im Haushaltsjahr 2019 um 129.000 Euro und im Haushaltsjahr 2020 um 450.000 Euro erhöht. Zur Deckung wird der Ansatz im Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ im Haushaltsjahr 2019 um 129.000 Euro und im Haushaltsjahr 2020 um 450.000 Euro abgesenkt. Die im Einzelplan 3.3, Behörde für Kultur und Medien, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“ für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für Kosten aus Transferleistungen wird um 230.000 Euro abgesenkt.

2. Im Aufgabenbereich 251 des Einzelplans 3.3 wird folgende haushaltsrechtliche Regelung ausgebracht:

Die in der Produktgruppe 251.02 im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ veranschlagten Ermächtigungen sind neben der bereits vorgesehenen institutionellen Förderung der Hamburger Symphoniker e.V. bis zu einer Höhe von 129.000 Euro in 2019 und bis zu einer Höhe von 450.000 Euro in 2020 ausschließlich für laufende Gehälter, Jahressonderzahlungen und Altersvorsorge für die am 1.10.2018 dort Beschäftigten und für die seit Beginn der Saison 2018/2019 offenen und am 1.10.2018 in der Nachbesetzung befindlichen Stellen sowie für die Nachbesetzung von frei werdenden Stellen in den Jahren 2019 und 2020 zu verwenden. Voraussetzung für die Gewährung dieser zusätzlichen Zuwendungen ist, dass die Hamburger Symphoniker e.V. aus selbst erwirtschafteten Erlösen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 100.000 Euro zur oben beschriebenen Verwendung beitragen. Die zusätzlichen Ermächtigungen, die nicht nachweisbar für den oben beschriebenen Zweck eingesetzt werden, sind zurückzufordern.

III. Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft im Rahmen des 5. und des 6. Halbjahresberichts über die wirtschaftliche Entwicklung der Symphoniker Hamburg über die Umsetzung dieser Beschlüsse sowie über die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Intendanz und Mitarbeiterschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion