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Unterstützung des Sportbetriebs bei coronabedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Dienstag, 27.10.2020

Hamburg hilft dem Sport. Die Hamburger Corona-Soforthilfe wurde auch von gemeinnützigen Sportorganisationen in Anspruch genommen, IFB-Förderkredite Sport Fördermodul Corona in Höhe von bis zu 150.000 Euro wurden in 2020 bewilligt und bereits über eine Million Euro für 86 Förderzusagen aus dem Nothilfefonds Sport helfen den Sportvereinen und weiteren Akteuren des Sports in Hamburg, durch die Corona-Pandemie zu kommen. Diese Hilfe soll nun in enger Absprache mit dem Hamburger Sport fortgeführt werden.

Der Hamburger Sport handelt seit Beginn der Pandemie sehr verantwortungsvoll und trägt die Regelungen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in unserer Stadt zum Wohle der Gesundheit der Hamburgerinnen und Hamburger solidarisch mit. Sehr frühzeitig haben die Dachorganisationen des Sports umfassende, sportartspezifische Hygienekonzepte für ihre Mitglieder erstellt. SPD und GRÜNE stehen in dieser herausfordernden Situation fest an der Seite aller im Sport Engagierten. Durch die Unterstützung bei der Umsetzung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport sollen die Hamburger Sportorganisationen durch Rot-Grün nun weiter unterstützt werden.

Im Sport und bei Bewegung sowie im Rahmen von außersportlichen Vereinsaktivitäten gilt weiterhin, dass Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt sowie deren Einhaltung überprüft werden müssen. Umfangreiche Infektionsschutzstandards müssen zum Wohl der Sportlerinnen und Sportler beachtet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt für einen sicheren Sportbetrieb ist, dass sich Leistungssportlerinnen und -sportler jeweils anlassbezogen auf SARS-CoV-2 testen lassen müssen.

Bisher wurden soweit möglich das Training oder Teile des Trainings in den Frühjahrs- und Sommermonaten nach draußen verlegt. Das wird nun im Herbst und Winter erschwert möglich sein. Hinzu kommt, dass auch außerhalb des direkten Sportbetriebs gilt, dass zum Teil umfangreiche Maßnahmen zur Einhaltung der einrichtungsspezifischen Hygiene- und Schutzregeln umgesetzt werden müssen (zum Beispiel am Empfang, an Theken oder in sanitären Anlagen). Genutzte Räume müssen ausreichend belüftet werden und häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Das Infektionsrisiko muss durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen reduziert werden. Dafür müssen zum Teil kurzfristig auch bauliche Maßnahmen umgesetzt sowie zum Beispiel Desinfektionsmittel regelmäßig angeschafft und Testungen im Wettkampfbetrieb durchgeführt werden. Für gemeinnützige Sportvereine und den wettkampfbezogenen Leistungssport ist dieser Aufwand organisatorisch und finanziell nicht unerheblich.

Um den Sport bei einer guten und sicheren Umsetzung der coronabedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu unterstützen, sollen die Hamburger Sportorganisationen finanzielle Unterstützung zur Ermöglichung des Sportbetriebs erhalten können, so dass auch weiterhin eine sichere Sportausübung in Hamburg gewährleistet werden kann.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine im Sinne des Antrags geeignete Förderung der auf Grund der Eindämmungsverordnung von SARS-CoV-2 notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sport einzuführen;

 

2. die Gesamtfördersumme soll in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 aus den Mitteln zur Bewältigung der Coronakrise über die für den Sport zuständige Behörde und unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Sportbund und seinen Mitgliedsorganisationen bereitgestellt werden;

 

3. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31.03.2021 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Peter Zamory
  • Alske Freter
  • Miriam Putz
  • Sina Imhof
  • Linus Jünemann
  • Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion