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Verbraucherinformationen für Schulabgänger*innen

Mittwoch, 05.05.2021

Verbraucher*innenschutz ist ein wichtiges Instrument in der Schaffung fairer Marktbedingungen.

Verbraucher*innen sind strukturell gegenüber Herstellern, Ladenketten und Lieferanten unterlegen bezogen auf Fachkenntnisse, Vernetzung und finanzielle Mittel im Streitfall. Daher ist Verbraucher*innenschutz ein wichtiges Instrument zur Schaffung fairer Marktbedingungen. Die Verbraucherzentralen kommen dieser Aufgabe in Deutschland in vorbildlicher Weise nach. Mit Beratung, Unterstützung und Schulung helfen Sie den Konsument*innen im Dschungel neuer Verordnungen, Regulierungen und Bedingungen, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und wahrzunehmen.

Doch in der Bevölkerung wissen viele Menschen nicht ausreichend um diese Möglichkeiten. Sie kennen einerseits nicht die lokale Ansprechpartnerin, ihre Verbraucherzentrale, andererseits nicht die ihnen grundlegend zustehenden Rechte, wie beispielsweise die Wahrnehmung des Widerrufsrechts bei Onlineverträgen.

Gerade junge Menschen kennen ihre Rechte oft ungenügend. Die Aufklärung von Menschen am Ende ihrer Schulzeit, also vor dem Übergang ins selbstverantwortliche Leben als Erwachsene, sollte daher einen Schwerpunkt der Verbraucher*innenschulung bilden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. in Verbindung mit der Verbraucherzentrale Hamburg die Erstellung geeigneter Informationsmaterialien zu Verbraucher*innenrechten, digital und analog, zu erarbeiten und allen Abschlussjahrgängen allgemeinbildender Schulen zur Verfügung zu stellen,

2. der Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2021 zu berichten und dabei auch darzustellen, welche Angebote die Verbraucherzentrale Schulabgänger*innen anbietet und wie diese Angebote angenommen werden.

sowie
  • der Abgeordneten Lisa Kern Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Maria Otte
  • Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion