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zu Drs. 21/13330 hsh portfoliomanagement AöR – Absenkung der Kreditermächtigung

Mittwoch, 13.06.2018

Die hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) hat mit Gründung eine Kreditermächtigung in Höhe von 6,2 Mrd. Euro erhalten, um Kredite in einer Höhe von bis zu 6,2 Mrd. Euro Exposure at Default (EAD) von der HSH Nordbank zu übernehmen (vgl. Drs. 21/2177). Nach Übernahme eines Portfolios notleidender Kredite zu einem Marktwert von rund 2,4 Mrd. Euro im Jahre 2016 ist die Kreditermächtigung der hsh pm bereits von 6,2 Mrd. Euro auf 4,9 Mrd. Euro zurückgeführt worden (vgl. Drs. 21/7385).

Nach der erfolgreichen Privatisierung der HSH Nordbank erscheint es nun angezeigt, die Möglichkeit einer weiteren Absenkung der Kreditermächtigung der hsh portfoliomanagement AöR zu prüfen. Dies gilt sowohl für den Betrag in Höhe von 1,2 Mrd. Euro, der im Rahmen der EU KOM Entscheidung theoretisch noch ausgeschöpft hätte werden können, als auch für die verbleibende Kreditermächtigung. Sollte eine erneute Absenkung der Kreditermächtigung möglich sein, wird der Senat aufgefordert, gemeinsam mit der Regierung in Schleswig-Holstein die notwendigen Änderungen des Staatsvertrags herbeizuführen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, inwiefern und in welcher Höhe die der hsh portfoliomanagement AöR eingeräumte Kreditermächtigung abgesenkt werden kann,

2. der Bürgerschaft abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR vorzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Murat Gözay
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion