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zu Drs. 22/1431 Weihnachts- bzw. Wintermärkte in Hamburg unter Auflagen genehmigen

Dienstag, 29.09.2020

Weihnachts- bzw. Wintermärkte sind ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Weihnachtszeit, sie gehören religionsübergreifend zu den traditionellen Veranstaltungen, die insbesondere in der Winterzeit den Menschen Entlastung und Freude im Alltag bieten. Auch während der Corona-Krise ist es erstrebenswert, den Menschen, wie auch Marktbetreiberinnen und -betreibern, Gewerbetreibenden, Gastronomie- und Schaustellerbetrieben, Weihnachtsmärkte sowie gesellschaftliches Leben im öffentlichen Raum zu ermöglichen – stets vorbehaltlich der epidemiologischen Entwicklung. Für die Weihnachtsmärkte und auch für gastronomische Außenflächen sind in diesen Zeiten strenge Schutzkonzepte anzufertigen, deren Einhaltung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher regelmäßig überwacht werden muss.

 

Die Corona-Krise ist temporär. Trotz der mit ihr einhergehenden sehr großen Herausforderungen darf sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Klima-Krise eine weitaus bedrohlichere Gefahr darstellt. Die Koalitionspartner haben sich u. a. vor diesem Hintergrund darauf verständigt, den bereits erarbeiteten „Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen“ (Green Events) zeitnah zu evaluieren und weiterzuentwickeln und perspektivisch für städtische Veranstaltungen verbindlich zu machen. Aufgrund der Corona-Krise sind die für das Jahr 2020 geplanten Pilotprojekte (29 Stück) auf das Kalenderjahr 2021 verschoben worden.

Neben vielen negativen Auswirkungen bietet die Corona-Krise auch die Chance, Stellschrauben in den Blick zu nehmen, um gesellschaftliches Leben nachhaltiger zu gestalten, so auch im Bereich Öffentliche Veranstaltungen. Die nun anstehende Neukonzeption oder Reorganisation der Weihnachtsmärkte ermöglicht es, einen Fokus auf die nachhaltige Ausrichtung von Märkten zu richten. Sowohl einige Bezirksämter wie auch das Netzwerk „Green Events“ verfügen über geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Veranstalterinnen und Veranstalter bei der Planung von Veranstaltungen anhand des „Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen“ der Stadt Hamburg beratend zur Seite stehen können. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen beantragen, dass der Senat die Markt-Veranstalterinnen und -Veranstalter dazu auffordert, eine Einbindung der vorhandenen Kompetenz aus dem Bereich „Nachhaltige Veranstaltungen“ in die Planung der Weihnachtsmärkte 2020 anzustreben.

Darüber hinaus ist es mit Blick auf die nasse und kalte Jahreszeit erforderlich, Möglichkeiten zu schaffen, Außenflächen für das gesellschaftliche Leben so gut wie möglich nutzbar zu machen. Solange es der Gesundheitsschutz gebietet, ist der Aufenthalt im Freien – im Vergleich zu geschlossenen Räumen – zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vorzuziehen. Dennoch halten die antragstellenden Fraktionen weiterhin die pauschale (Wieder-)Zulassung von Wärmestrahlern, insbesondere von sog. Gas-Heizpilzen u. a., für den falschen Weg. Aber sie begrüßen temporär begrenzte Rahmenbedingungen, die die Beheizung der Außenflächen im Rahmen des ökologisch Vertretbaren ermöglichen. Daher ist im Rahmen von Sondererlaubnissen hamburgweit einheitlich sicherzustellen, dass dort, wo entsprechende Geräte bereits vorhanden sind, das Aufstellen und der Betrieb von Wärmestrahlern gleich welcher Technologie – insbesondere von sog. Heizpilzen – anlässlich gastronomischer Sondernutzungen von öffentlichen Wegen nach § 19 Abs. 1 HWG bis zum 1. Mai 2021 gestattet bzw. geduldet wird. Dies ist ausdrücklich als Übergangslösung zur Unterstützung der Gastronomie während der Epidemie anzusehen und stellt keinen Anreiz dar, über den Bestand hinaus neue Geräte anzuschaffen. Um dies zu bekräftigen, beauftragen die antragstellenden Fraktionen den Senat, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Heizpilzen und sonstigen Heizgeräten gleich welcher Technologie auf öffentlichem Grund in Hamburg ab dem 2. Mai 2021 dauerhaft nicht mehr genehmigungsfähig ist.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Weihnachtsmärkte in Hamburg im Rahmen der SARS-CoV-2-EindämmungsVO (oder auch folgender Überarbeitungen) und unter Voraussetzung des von dem jeweilig zuständigen Gesundheitsamt des Bezirkes abzunehmenden Schutzkonzepts in Abhängigkeit der abzuwartenden epidemiologischen Entwicklung zu ermöglichen,

2. zu prüfen, inwiefern eine finanzielle Unterstützung in Anlehnung an die Unterstützung des Winterdoms möglich ist,

3. die Veranstalterinnen und Veranstalter der Weihnachtsmärkte anzuhalten, bei der Konzeption der Märkte die Leitlinien für nachhaltige Veranstaltungen zu berücksichtigen und sich, wo möglich, Beratung einzuholen,

4. zu prüfen, inwiefern eine Verpflichtung zur Umsetzung der Leitlinien für nachhaltige Veranstaltungen perspektivisch möglich ist,

5. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Leitlinien für nachhaltige Veranstaltungen für Weihnachtsmärkte ab 2021 zu berichten,

6. in allen Hamburger Bezirken Außengastronomie auch bis zum 1. Mai 2021 zu genehmigen. Dieses schließt die in diesem Jahr ermöglichten erweiterten Sondernutzungen mit ein. Wo es die jeweilige Situation vor Ort und der Brandschutz erlauben, soll großzügig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, temporäre Überdachungen (Zeltdächer oder dergleichen) und Windschutz – unter Berücksichtigung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben – zu genehmigen,

7. sich dafür einzusetzen, dass möglichst hamburgweit das Aufstellen und der Betrieb von Wärmestrahlern gleich welcher Technologie – insbesondere von sog. Heizpilzen – anlässlich gastronomischer Sondernutzungen von öffentlichen Wegen nach § 19 Abs. 1 HWG bis zum 1. Mai 2021 gestattet bzw. geduldet wird,

8. sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Heizpilzen auf öffentlichem Grund in Hamburg ab dem 2. Mai 2021 dauerhaft nicht mehr genehmigungsfähig ist,

9. Anreize für Gastronomiebetriebe zu schaffen, die bis zum 1. Mai 2021 auf den Einsatz von Heizpilzen auf öffentlichem Grund in Hamburg verzichten („Klimabonus“).

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Miriam Putz
  • Dominik Lorenzen
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion