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zu Drs. 22/2142 Ankunftszentrum Rahlstedt in Zeiten der Pandemie sicher betreiben

Dienstag, 24.11.2020

Die Bundesländer sind verpflichtet, für die Menschen, die in Deutschland als Geflüchtete eintreffen, die Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten.

Besondere Bedeutung kommt dabei in Hamburg dem Ankunftszentrum in Rahlstedt zu: Es dient der ersten Aufnahme von Personen, die einen Schutzstatus oder einen Aufenthaltstitel beantragen wollen, ohne dass sie die nach dem Ausländerrecht festgelegten Einreisebedingungen erfüllt haben. Denn auch jetzt kommen noch immer mehrere Hundert Geflüchtete in Hamburg an, sie werden versorgt und untergebracht. Anschließend – sofern ein Bleiberecht besteht und Hamburg nach dem Königssteiner Schlüssel zuständig bleibt – werden die Menschen in unsere Gesellschaft integriert. Die anfängliche Unterbringung in einer zentralen Erstaufnahme ist nach wie vor richtig, um mit der dortigen Infrastruktur einen guten Start zu ermöglichen. Damit alle ankommenden Menschen ihren Schutzantrag oder ihren Wunsch nach einem Aufenthaltstitel schnell und effektiv bearbeitet bekommen, wurden im Ankunftszentrum alle notwendigen staatlichen Einrichtungen integriert, die koordiniert und wirksam auch im Sinne der Betroffenen zusammenarbeiten. Dies erspart den Geflüchteten die Wege zu verschiedenen Einrichtungen und bringt Ruhe in die erste Zeit nach oft langer Flucht. Unter anderem hält die Einrichtung eine hausärztliche Versorgung für die gesundheitliche Betreuung der Personen vor, aber auch die unmittelbare Aufnahme von Qualifikationen für eine schnelle Unterstützung der Integration wird bereits dort gewährleistet.

Das freiwillige Angebot, die unabhängige Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) wahrnehmen zu können, ist fest in den Ablaufplan der Prozesse des Ankunftszentrums integriert, auch wenn das Angebot selbst nicht in Rahlstedt vor Ort ist. Zwischen dem Einwohner-Zentralamt und der ÖRA ist ein entsprechendes Verfahren abgestimmt, sodass die Geflüchteten eine unabhängige Beratung erhalten können, bevor die Anhörung durch das Bundesamt stattfindet. Selbstverständlich steht es den Menschen frei, auch andere Beratungseinrichtungen aufzusuchen. Gleichwohl ist der Weg zur ÖRA und anderen Beratungsstellen aus Rahlstedt nicht für jeden selbstverständlich machbar und es ist daher zu überlegen, wie eine unabhängige Beratung auch vor Ort angeboten werden kann.

Die weitaus meisten der dort ankommenden Menschen verlassen bereits nach kurzer Zeit wieder das Ankunftszentrum und wechseln in eine Erstaufnahmeeinrichtung oder in eine sogenannte Folgeeinrichtung. Ausschließlich Personen, für die nach den Prüfungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kein Schutzbedarf zu erkennen ist und die dazu noch aus sicheren Herkunftsstaaten kommen oder die bereits in einem anderen EU-Staat aufgenommen oder dort sogar bereits als Schutzberechtigt anerkannt wurden und die damit ausreisepflichtig sind, sollen dort bis zu ihrer Ausreise verbleiben. Allerdings wurde das Ankunftszentrum mit seinen Hallen ursprünglich für einen kurzen Erstaufenthalt konzipiert und ist nicht auf einen langfristigen Aufenthalt ausgerichtet. Deshalb ist es das erklärte Ziel, den Aufenthalt perspektivisch auf drei Monate zu beschränken.

Gleichzeitig ist eine entzerrte, lockere Belegung aufgrund der Corona-Pandemie wichtig. Aktuell ist das Ankunftszentrum nur zu rund einem Viertel belegt. Dadurch ist es möglich, mehr Abstand zu wahren. So werden nur gemeinsam Reisende auch gemeinsam untergebracht. Risikopersonen (ältere oder risikobehaftete Personen) werden nebst mitreisenden Angehörigen nach der Registrierung sofort in eine andere Unterkunft verlegt. Mit der Reaktivierung des Reservestandorts „Neuer Höltigbaum“ wurde zudem eine Quarantäneeinrichtung geschaffen, um Menschen, die infiziert sind oder unter dem Verdacht stehen, getrennt unterbringen zu können.

Die Corona-Pandemie stellt Hamburg auch in der Flüchtlingsunterbringung vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden bereits im Frühjahr für die Einrichtungen umfangreiche Hygienepläne und Schutzkonzepte entwickelt, die laufend angepasst wurden. U. a. wurden die Reinigungsintervalle erhöht, Oberflächen besonders desinfiziert und auf die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske) geachtet. Zudem werden immer wieder Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, mehrsprachige Flyer verteilt, Abstandsmarkierungen angebracht und Desinfektionsmöglichkeiten geschaffen. Auch werden Testungen durchgeführt, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen gelegt. Die Unterkünfte sind keine abgeschlossenen Bereiche, sondern können von den Bewohnerinnen und Bewohnern jederzeit – sofern keine Quarantäne angeordnet wurde – verlassen werden.

 

sowie
  • der Abgeordneten Michael Gwosdz
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller-Metzger
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzudag und Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion