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zu Drs. 22/3216 Vergabeverfahren

Dienstag, 23.02.2021

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) führen einheitliche Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch. Dabei sind sie an einheitliche Verwaltungsvorschriften gebunden, die für alle Vergabestellen der FHH verbindlich gelten. Es wird mit einer einheitlichen e-Vergabeplattform, der sogenannten „eVa“ gearbeitet, die ein Anbieter für die konkreten Bedürfnisse der FHH konfiguriert hat und die für alle elektronischen Vergaben von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen der FHH verwendet wird.

Andere öffentliche Auftraggeber nutzen weitere e-Vergabeplattformen. Ebenfalls erfolgt die Vergabe in größeren privaten Unternehmen mittlerweile häufig über e-Vergabeplattformen. Hierdurch sind unterschiedliche Systeme im Einsatz, sodass die Bieterinnen und Bieter sich bei unterschiedlichen Vergabeplattformen registrieren und damit unterschiedliche Systeme bedienen müssen. Die Vielzahl der von der Auftragsseite genutzten e-Vergabeplattformen stellt die Bieterseite vor diverse Herausforderungen. Dabei ist das Potenzial, das die e-Vergabe Vergabestellen wie Unternehmen gleichermaßen bietet, eigentlich ganz erheblich.

Dabei muss bedacht werden, dass zum einen die verschiedenen Anbieterinnen und Anbieter von e-Vergabeplattformen auf einem Wettbewerbsmarkt tätig sind und zum anderen richtet sich die Auswahl der passenden Vergabeplattform nach den konkreten Bedürfnissen (z. B. Sicherheitsanforderungen, Kompatibilitäten) der jeweiligen Auftraggeberin bzw. des jeweiligen Auftraggebers.

Der Bund befasst sich aktuell unter dem Stichwort „x-Vergabe“ damit, eine einheitliche Schnittstelle für die verschiedenen e-Vergabeplattformen zusammen mit den am Markt tätigen Anbieterinnen und Anbietern zu entwickeln.

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) arbeiten der Bund (BMI) und Bremen unter dem Stichwort „Bekanntmachungsservice“ an einer bundesweit einheitlichen Bieterplattform. Die Zeitplanung ergibt sich aus den Vorgaben des OZG, das heißt Umsetzung bis zum 31.12.2022.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich weiterhin dafür einzusetzen, dass mittels eines niedrigschwelligen und einheitlichen Zugangs zu e-Vergabeplattformen keine potenziellen Bieterinnen und Bieter von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,

 

2. darzulegen, ob derzeit in Hamburg technische Erneuerungen für Vergaben und Ausschreibungen in Planung sind, die sich gezielt mit der Optimierung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Anwenderfreundlichkeit, sowie der technischen Modernisierung des Fachverfahrens E-Vergabe befassen,

 

3. zu prüfen, ob eine Mitwirkung der Freien und Hansestadt Hamburg im Projekt Bund und Bremen (Stichwort „Bekanntmachungsservice“) initiiert werden kann,

 

4. zu prüfen, ob und wie eine Interoperabilität der vorhandenen Vergabe-Plattformen in Hamburg auf den Weg gebracht werden kann,

 

5. der Bürgerschaft darüber bis zum 30.11.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion