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zu Drs. 22/3535 Einzelhandel unterstützen

Dienstag, 23.03.2021

Der noch immer anhaltende Lockdown ist für alle Beteiligten eine extreme Herausforderung und für viele der von den Corona-bedingten Maßnahmen betroffenen Unternehmen, zu denen auch der Einzelhandel gehört, oftmals existenzbedrohend. Zudem ist das Infektionsgeschehen in Deutschland derzeit nach wie vor kritisch und nicht sicher beurteilbar, sodass Öffnungsschritte derzeit in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen erfolgen müssen. Für den Einzelhandel, der nicht zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs zählt, wurden Möglichkeiten zum Verkauf von Waren z. B. durch „click and collect“ auf den Weg gebracht. Der Hamburger Senat hat seit Beginn der Corona-Krise vor fast einem Jahr ressortübergreifend mit einem Hamburger Schutzschirm die verschiedenen Hilfen gebündelt: In einem Umfang von über 5,5 Milliarden Euro konnten bis Anfang 2021 Hilfen bewilligt bzw. bereitgestellt werden. Mit einem Volumen von aktuell über 1,5 Milliarden Euro allein aus Hamburger Mitteln ist der Hamburger Corona Schutzschirm für die Wirtschaft auch für den derzeitigen Lockdown gerüstet. Damit werden die um die Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen erweiterten Bundeshilfen für von den Einschränkungen betroffene Unternehmen weiter massiv durch die Freie und Hansestadt Hamburg ergänzt. Darüber hinaus wurden Maßnahmen, wie umfassende Steuer-, Gebühren- und Miethilfen seitens des Senats auf den Weg gebracht, um Unternehmen, und damit auch den betroffenen Einzelhandel, in der Krise zu unterstützen.

 

Durch die Anpassungen der bundesseitigen Überbrückungshilfe III wird deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger, und sie steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Dabei werden die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels berücksichtigt: Der Einzelhandel soll nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden könnten. So wurde für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 eine Sonderregelung für Einzelhändler*innen eingeführt. Sie können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ihre Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bei ihren Fixkosten berücksichtigen. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden.

Dies ergänzt die bereits vorgesehene Möglichkeit, handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages als förderfähige Kosten zum Ansatz zu bringen. Darüber hinaus wurden die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfe (30.04.21) sowie die Überbrückungshilfe II (31.03.21) verlängert.

 

Auch werden zeitnah weitere Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht: Der gemeinsame Härtefallfonds von Bund und Ländern ist in Vorbereitung, für den ein Volumen von knapp 40 Millionen Euro für Hamburg avisiert ist und an dem sich der Bund mindestens zur Hälfte beteiligt. Als Hamburger Landesunterstützung wird zudem ein Neustartfonds für die Interessengemeinschaften in der City und den Ortszentren vorbereitet, der durch den Corona-City-Dialog initiiert wurde. Mit der Förderung von lokalem Engagement kann somit auch der lokale Handel unterstützt werden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen,

 

Der Senat wird ersucht,

1. weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Corona-Hilfen insbesondere für den hart betroffenen Einzelhandel auszuzahlen,

2. den Härtefallfonds so auszugestalten, dass Hilfslücken im Bereich Einzelhandel sachgerecht geschlossen werden können,

3. gemeinsam mit der Finanzwirtschaft ergänzend und unterstützend Liquiditätskredite zur Verfügung zu stellen, um alle Möglichkeiten der Überbrückung anzubieten,

4. die Gebührenhilfen so anzuwenden, dass je nach örtlicher Lage verstärkt auch Außenverkaufsflächen gebührenfrei in 2021 genutzt werden können,

5. den von Finanz-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungsbehörde geplanten Neustartfonds für Interessengemeinschaften in City und Zentren kurzfristig beantragbar zu machen und mit mindestens 1 Million Euro aus Corona-Mitteln des Haushalts auszustatten,

6. Finanz- und Kulturbehörde zu beauftragen, einen Fonds für Mietzuschüsse, der aus den Corona-Mitteln des Haushalts gespeist wird, zur Vermeidung von Geschäfts-Leerstand bereitzustellen, um ggf. kulturelle und kreative Zwischennutzungen zu ermöglichen,

7. im Dialog mit den Beteiligten vor Ort weitere Möglichkeiten zu prüfen, um dem Hamburger Einzelhandel durch diese schwere Zeit zu helfen und Möglichkeiten des Neustarts zu unterstützen,

8. der Bürgerschaft über erste Ergebnisse bis zum 30.09.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Zohra Mojadeddi
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Miriam Putz
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion