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zu Drs. 22/88 Einsetzung eines Sonderausschusses „Bewältigung der Corona-Krise“

Dienstag, 21.04.2020

Angesichts der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise und vor dem Hintergrund der Situation, dass am Anfang einer neuen Legislaturperiode und beginnender Verhandlungen zur Bildung eines neuen Senats die Einsetzung von Fachausschüssen erst später erfolgt, sollte die Bewältigung der Corona-Krise durch einen zeitlich befristeten Sonderausschuss parlamentarisch begleitet werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Hamburgische Bürgerschaft beschließen:

 

1. Der Hamburgische Bürgerschaft setzt gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft einen Sonderausschuss „Bewältigung der Corona-Krise“ ein.

 

2. Der Sonderausschuss hat den Auftrag, die Bewältigung der Corona-Krise parlamentarisch zu begleiten, solange noch nicht alle Fachausschüsse eingesetzt sind. Neben der Beratung dem Sonderausschuss überwiesener parlamentarischer Vorgänge gibt der Senat dem Sonderausschuss Auskunft über aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

 

3. Der Sonderausschuss besteht aus 20 Mitgliedern, tagt in der Regel zweiwöchentlich und soll in geeigneten Fällen Telefon- und Videokonferenzen gemäß § 57a GO nutzen.

 

4. Die Arbeit des Sonderausschusses endet spätestens zwei Monate nach erfolgter Einsetzung der Fachausschüsse der Bürgerschaft für die 22. Wahlperiode. Nach Einsetzung der Fachausschüsse sollen im Sonderausschuss noch anhängige Drucksachen an die fachlich zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden.

 

5. Die Überweisung der Drucksachen 22/16 (Neufassung), 22/54 und 22/56 an den Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung wird aufgehoben. Die genannten Drucksachen werden stattdessen an den Sonderausschuss zur dortigen Beratung überwiesen.