Altersgrenzen überprüfen und Verbraucher*innen vor Altersdiskriminierung schützen
Mittwoch, 13.11.2024
In vielen Lebensbereichen werden Menschen im höheren Alter benachteiligt. Im Rahmen der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ im Auftrag der Antidiskriminierungstelle des Bundes aus dem Jahr 2017 wurden Formen und Verbreitung von Diskriminierung untersucht. Bei einer Fragebogenerhebung wurden Erfahrungen von Altersdiskriminierung am häufigsten genannt (14,8 Prozent der Befragten), noch vor anderen Merkmalen wie beispielsweise Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Religion. Ältere Menschen werden beispielsweise von bestimmten Finanzdienstleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten aufgrund eines hohen Alters oft keine Kredite mehr und können in der Folge keine Immobilien erwerben. Bei der Berechnung vieler Versicherungstarife werden ältere Menschen ebenfalls benachteiligt. So erhöhen sich die Beiträge privater Krankenversicherungen mit steigendem Alter oft so deutlich, dass die Beiträge für die Versicherten nur noch schwer zu leisten sind. Oftmals müssen sie zur Senkung der Beträge den Umfang der versicherten Leistungen deutlich reduzieren und hohe Selbstbehalte akzeptieren. Auch im Bereich des Ehrenamtes werden teilweise Altersgrenzen für das freiwillige Engagement festgelegt. Beispiele dafür sind Altersgrenzen für Turnierrichter*innen in Sportvereinen oder für Mitglieder in der Vertreterversammlung einer Genossenschaftsbank. Diese starren Grenzen empfinden die Ehrenamtlichen oft als unangemessen. Auch beim Ehrenamt im öffentlichen Dienst sind teilweise Altersgrenzen verankert. Auf Bundesebene wird an einer Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gearbeitet. Regelungen wie die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Renteneintritt sind dabei ebenso zu hinterfragen wie die Möglichkeit, Mindest- oder Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten bei der Einstellung festzulegen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für die Durchsetzung von Gleichbehandlungsgrundsätzen im Bankenwesen einzusetzen, insbesondere mit Blick auf automatisierte Bonitäts-Scorings, und im Versicherungswesen auf größere Transparenz bei der Anwendung bestimmter Unterscheidungskriterien wie etwa dem Alter hinzuwirken,
2. sich im Verbraucherschutz für konsequente Anwendung des AGG einzusetzen und Verbraucher*innen im Bereich altersdiskriminierender Geschäftspraktiken Bildung und Beratung anzubieten,
3. der Bürgerschaft bis zum Ende der 22. Legislaturperiode zu berichten.
- Julia Barth-Dworzynski
- Gabriele Dobusch (Fachsprecher:in Gleichstellung)
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Simon Kuchinke
- Iftikhar Malik
- Baris Önes
- Christel Oldenburg
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Britta Schlage (Fachsprecher:in Seniorinnen und Senioren)
- Olaf Steinbiß
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Sarah Timmann (Fachsprecher:in Verbraucherschutz)
- Carola Veit
- Ekkehard Wysocki
sowie
- Christa Möller-Metzger
- Filiz Demirel
- Mareike Engels
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Dr. Adrian Hector
- Britta Herrmann
- Dr. Gudrun Schittek
- Yusuf Uzundag
- Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion