Ambulante gesundheitliche Versorgung in Hamburg gerecht gestalten - Situation in sozial benachteiligten Stadtteilen zukünftig verbessern
Mittwoch, 02.09.2026
Hamburg als ein Planungsbereich ist rechnerisch überversorgt. Hamburgs Arztpraxen sind jedoch ungleich über das Stadtgebiet verteilt. Bei der lokalen Betrachtung zeigen sich zunehmend Versorgungslücken in Stadtteilen, in denen Menschen mit geringeren Einkommen leben. Dies betrifft besonders die haus- und kinderärztliche Versorgung. Um den Zugang zur medizinischen Grundversorgung für alle Menschen in Hamburg auch für die Zukunft zu gewährleisten, müssen alle Sicherstellungsinstrumente genutzt und neue Steuerungsinstrumente und -maßnahmen zum Einsatz kommen.
Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben sich im Koalitionsvertrag für die 23. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft das Ziel gesetzt, sich für eine kleinräumigere Bedarfsplanung einzusetzen, die den jeweiligen Gegebenheiten in den Quartieren besser Rechnung trägt. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Für den ambulanten Bereich werden wir uns für eine kleinräumigere Bedarfsplanung und, wo notwendig, für eine zielgerichtete und rechtssichere Verortung von Kassenarztsitzen einsetzen.“
Bereits in früheren Wahlperioden hat sich der Hamburger Senat auf Bundesebene erfolgreich für eine Stärkung der Rolle der Landesbehörden bei der Bedarfsplanung eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde erreicht, dass der obersten Landesbehörde gemäß § 96 Absatz 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Mitberatungsrecht im Zulassungsausschuss eingeräumt wurde. Mitentscheidungsrechte sind dort jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine weitere Stärkung der Mitwirkungsrechte der Landesbehörde in den Zulassungsgremien sinnvoll.
Bereits im Jahr 2014 verabschiedete die Hamburger Landeskonferenz Versorgung (nach § 90 a SGB V) „Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung“ auf Grundlage des „Hamburger Morbiditätsatlas“. Diese ermöglichen den Zulassungsgremien anhand festgelegter Kriterien eine differenzierte Bewertung der lokalen Versorgungssituation. Nach der Einführung dieser neuen Steuerungselemente konnte die Abwanderung von Praxen aus bereits unterversorgten Stadtteilen besser verhindert werden.
Jedoch besteht die in vielen Jahrzehnten zuvor gewachsene ungleiche Verteilung der Praxen in Hamburg weiter und verschärft sich aktuell durch den Wegfall von Praxisstandorten aufgrund von fehlender Nachbesetzung. Deshalb sollen die lokalen Steuerungsmöglichkeiten nun erweitert werden. Dazu sind auch Änderungen in der Bedarfsplanungsrichtlinie auf Bundesebene notwendig. Beispielsweise kann eine Sonderbedarfszulassung derzeit nur auf Antrag von Ärzt:innen erfolgen, die sich an einem bestimmten Standort niederlassen wollen. Solche Anträge fehlen aber in vielen Fällen.
Deshalb soll ergänzend die aktive Beantragung von zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten in Gebieten mit lokalen Versorgungsengpässen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) ermöglicht werden, wofür eine Änderung des Bundesrechts erforderlich ist. Der KVH liegen umfangreiche Daten über die Einzugsgebiete und Verteilung der Praxen vor. Das Ziel ist eine gute und bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung in allen Stadtteilen besonders mit Haus- und Kinderärzt:innen.
Vor dem Hintergrund, dass Arztsitze teilweise nicht besetzt werden können, ist die KVH zunehmend gefordert, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Sicherstellungsinstrumente auszuschöpfen. Zusätzlich sollten die Mittel aus dem Strukturfonds zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, welche die KVH einsetzen kann, stärker zur Förderung von Niederlassungen von Haus – und Kinderärzt:innen genutzt werden.
Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/3756 und in der Sitzung des Gesundheitsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft anlässlich der Auswertung einer Expert:innen-Anhörung zum Thema „Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen“ herausgestellt, dass aktuell im Rahmen der Landeskonferenz Versorgung an einer Evaluation hinsichtlich der Wirksamkeit und Zielgenauigkeit des Maßnahmenpapiers gearbeitet wird. Zudem wurde über erfolgreiche Bemühungen im Rahmen der Konferenz der Gesundheitsminister:innen und insbesondere der unter Hamburger Vorsitz tagenden Länderarbeitsgruppe „Instrumente der Sicherstellung der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung“ berichtet.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Umsetzung der von der Landeskonferenz Versorgung beschlossenen Evaluation der Anlage zum Hamburger Bedarfsplan „Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg“ zu begleiten und ihre Ergebnisse der Hamburgischen Bürgerschaft zur Kenntnis zu bringen,
2. darzustellen, welche Veränderungen an dem Maßnahmenpapier in Folge der Evaluation empfohlen werden und diese insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Versorgung zu bewerten,
3. auf das Recht hinzuwirken, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten beantragen können. Diese sollen insbesondere die Verbesserung und gerechtere Verteilung der Versorgung zum Ziel haben,
4. daraufhin zu wirken, dass die Kassenärztliche Vereinigung alle ihr zur Verfügung stehenden Sicherstellungsinstrumente ausschöpft und dass Mittel aus dem Strukturfonds für die Förderung der Niederlassung von Haus- und Kinderärzt:innen zur Verfügung gestellt werden,
5. darzustellen, welche weiteren Vorschläge eine noch stärkere Berücksichtigung der Versorgungslage in sozial benachteiligten Stadtteilen in den Entscheidungen des Hamburger Zulassungsausschuss ermöglichen,
6. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2026 über die Ergebnisse zu berichten.
- Simone Gündüz
- Jessica Hennig
- Dirk Kienscherf
- Claudia Loss (Fachsprecher:in Gesundheit)
- Sören Platten
- Tim Stoberock
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- Dr. Gudrun Schittek
- Filiz Demirel
- Mareike Engels
- Linus Görg
- Lisa Kern
- Jan Koriath
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion