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Bessere Nutzung von Schulsporthallen am Nachmittag – Kooperation stärken, Potenziale heben, Pilotphase starten

Donnerstag, 04.06.2026

Schulsporthallen gehören mit zu den am intensivsten genutzten öffentlichen Gebäuden. Oft bewegen sich von früh morgens bis spät in den Abend, an Wochenenden und in den Schulferien Schüler:innen sowie Vereinssportler:innen dort. Die rund 600 Hamburger Schulsporthallen verfügen derzeit über 817 Sporthallenfelder, Tendenz weiter steigend. Allein in den letzten Jahren wurden 68 Sporthallenfelder neu geschaffen und 90 saniert.

Die Schulsporthallen sind damit das Rückgrat einer leistungsfähigen und vielfältigen Sportinfrastruktur, die einen zentralen Beitrag für Bewegung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt leistet. Die unentgeltliche Nutzung der Hamburger Schulporthallen durch den Vereinssport stellt zudem einen verlässlichen Grundpfeiler der Hamburger Sportförderung dar, an dem SPD und GRÜNE festhalten werden. Insgesamt wird in diesem Jahrzehnt über eine Milliarde Euro in moderne Sportsanlagen in Hamburg investiert.

Gleichzeitig wächst der Bedarf an Sportflächen insbesondere für den Vereinssport weiter. Der Hamburger Sportbund verzeichnet mit aktuell 621.468 Mitgliedschaften einen Mitgliederrekord. Schulsporthallen spielen für das Sporttreiben eine Schlüsselrolle. Sie sind quasi Alleskönner des Sports. Bereits heute ist eine Nutzung durch Sportvereine auch vor 17 Uhr grundsätzlich möglich. Grundlage dafür ist die mittlerweile seit Jahrzehnten bestehende und regelmäßig aktualisierte Vereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten zwischen der Stadt und dem organisierten Sport. Es gilt, die vorhandenen Kapazitäten auszuschöpfen, ohne den schulischen Bedarf zu beeinträchtigen. Dafür kann auf den vereinbarten Regelwerken aufgebaut werden. Ziel ist eine bessere Abstimmung und verlässliche Kommunikation für eine effizientere Nutzung der öffentlichen Sportinfrastruktur.

Besonderes Potenzial kann dabei an Grundschulstandorten mit mehreren Hallenfeldern liegen, während weiterführende Schulen häufig bis in den späten Nachmittag eigene Bedarfe haben. Durch eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden Vergabepraxis – insbesondere für die Zeit zwischen 16 und 17 Uhr – soll geprüft werden, wie hier ein spürbarer Mehrwert für den Vereinssport geschaffen werden kann.

Dafür soll als erster Schritt eine Pilotphase in ausgewählten Regionen erfolgen, um praxistaugliche Lösungen zu erproben. In der Phase soll erprobt werden, wie die Bedarfe der Schulen mit den Interessen des Sports zusammengeführt werden und wo sie sich auch ergänzen können. Denn in über 600 Fällen kooperieren Schulen bereits sehr erfolgreich mit den Sportvereinen vor Ort. Rund 50 Prozent aller Schüler:innen sind zudem Mitglied in einem Hamburger Sportverein.

Ziel ist, eine optimale Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, mehr Sportmöglichkeiten für alle Hamburger:innen und eine Stärkung des organisierten Sports.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die bestehenden Kooperationsstrukturen zwischen Schulen, Bezirksämtern und Sportvereinen gezielt zu stärken,

2. dabei sicherzustellen, dass die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Schulen gewahrt bleibt und gleichzeitig eine möglichst effiziente Auslastung der vorhandenen Sportinfrastruktur erreicht wird,

3. zu prüfen, wie die bereits heute grundsätzlich mögliche Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine vor 17 Uhr auf Grundlage der bestehenden Kommunikations- und Abstimmungswege zwischen allen Beteiligten ausgeweitet werden kann und im Rahmen der bestehenden Vereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sicherzustellen, dass künftig auch Hallenzeiten zwischen 16 und 17 Uhr verstärkt für den Vereinssport verfügbar gemacht und bedarfsgerecht vergeben werden, unter Wahrung der schulischen Belange,

4. das Potenzial von Schulsporthallen an Grundschulen mit mehreren Hallenfeldern gezielt zu nutzen und hierfür gemeinsam mit den Schulen und Bezirken Lösungen zur erweiterten Vergabe zu entwickeln,

5. eine Pilotphase in ausgewählten Regionen zur Weiterentwicklung der bestehenden Vergabepraxis nach den Sommerferien 2026 umzusetzen, eng zu begleiten und gemeinsam mit den beteiligten Akteur:innen – insbesondere Schulen, Bezirksämtern und dem organisierten Sport – auszuwerten,

6. die gewonnenen Erkenntnisse aus der Pilotphase auszuwerten und der Bürgerschaft über die Ergebnisse sowie über mögliche Schritte zur Ausweitung zu berichten.

 

 

sowie
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion