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Bezirksverwaltungsreform: Für starke und handlungsfähige Bezirke

Mittwoch, 16.09.2026

Seit inzwischen 75 Jahren stehen unsere Bezirksämter für Verwaltung vor Ort, demokratische Mitwirkung und die enge Verbindung zwischen Stadtgesellschaft und staatlichem Handeln. Mit der „Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg“ vom 11. Mai 1951 wurde die heutige Struktur geschaffen und die Neuregelung der Bezirksverwaltung insbesondere durch das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) abgeschlossen. Seitdem ist die Hamburger Bezirksverwaltung für viele Menschen oft der erste Kontakt mit der Hamburger Verwaltung. Und ebenso wichtig: Die Bezirke sind die kommunalpolitische Ebene in Hamburg. Obwohl Hamburg als Stadtstaat als Einheitsgemeinde organisiert ist, stellt die Bezirkspolitik mit den Bezirksversammlungen und ihren Ausschüssen den kommunalen Motor in den Quartieren dar.

Als Einheitsgemeinde ist Hamburg Kommune und Land zugleich. Die Bezirke selbst sind keine Kommunen mit eigener Selbstverwaltung wie etwa Gemeinden in Flächenländern, sondern Teil der staatlichen Verwaltung Hamburgs. Die Grundlage findet sich in Artikel 4 der Hamburgischen Verfassung. Danach wirken Bezirke und Bezirksversammlungen „an der Erfüllung der Aufgaben“ mit; eine kommunale Selbstverwaltungsgarantie wie Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz existiert für Hamburger Bezirke gerade nicht. Auch die Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts betont daher immer wieder, dass die Bezirksversammlungen keine originäre Selbstverwaltungshoheit, keine eigenständige Finanzhoheit, keine Satzungshoheit besitzen sowie keine echte Organisationshoheit haben.

Ungeachtet dieses rechtlichen Rahmens stellen die sieben Hamburger Bezirke eine unverzichtbare Säule im staatlichen und politischen Handeln dar und haben sich stetig weiterentwickelt. Immer wieder wurden Strukturen modernisiert und an gesellschaftliche, technische und organisatorische Veränderungen angepasst. Mit der letzten großen Bezirksverwaltungsreform im Jahr 2006 wurden unter anderem eine einheitliche [Vier-]Dezernats-Struktur eingeführt, die unterste Verwaltungsebene der Ortsämter aufgelöst, Dienstleistungszentren geschaffen sowie Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse modernisiert. Zudem erfolgte eine stärkere Trennung ministerieller Steuerung durch die Fachbehörden und operativer Durchführung durch die Bezirksämter.

Seitdem haben sich jedoch Arbeitswelt, Lebenswirklichkeiten der Hamburger:innen und auch die Verwaltung rasant weiterentwickelt. Daher ist es nach zwanzig Jahren erneut an der Zeit, die bezirklichen Strukturen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Die Hamburger Bezirksämter sind heute das Gesicht der Verwaltung vor Ort. Sie gewährleisten bürgernahe Dienstleistungen in allen Lebenslagen, stärken die lokale Demokratie, fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt und gestalten die Entwicklung unserer Stadtteile unmittelbar mit. Mit rund 7.000 Beschäftigten leisten sie täglich einen unverzichtbaren Beitrag für ein funktionierendes Gemeinwesen und stehen für eine leistungsfähige, verlässliche und bürgerorientierte Verwaltung.

Gleichzeitig stehen die Bezirksämter vor tiefgreifenden Veränderungen. Die mit der Digitalisierung verbundenen zunehmenden Anforderungen an schnelle, digitale und einfache Verwaltungsverfahren, Erwartungen und Anforderungen an Transparenz und Beteiligung, Fachkräftemangel sowie neue Anforderungen zum Beispiel an Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz verändern die Rahmenbedingungen der Verwaltung grundlegend. Vor diesem Hintergrund muss die Bezirksverwaltung konsequent weiterentwickelt und auf die Anforderungen einer modernen Metropole ausgerichtet werden.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Rückzug des Staates aus den Stadtteilen, sondern um das Gegenteil: Die Bezirksämter sollen als leistungsfähige, bürgernahe und demokratisch verankerte Verwaltung gestärkt werden. Ziel ist eine Verwaltung, die digitaler, effizienter und flexibler arbeitet, und gleichzeitig vor Ort sichtbar, ansprechbar und handlungsfähig bleibt. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, Steuerungskompetenzen, Prozessanalysen und darauf aufbauende Optimierungen. Leitmotiv für eine moderne Bezirksverwaltung ist für uns Effizienz in allen überregionalen Verwaltungsaufgaben sowie Ortskenntnis und regionale Nähe bei allen Aufgaben mit sozialräumlichem Bezug.

Es geht auch darum, die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken weiter zu verbessern, Zuständigkeiten klarer zu ordnen, moderne und effizientere Verwaltungsstrukturen zu schaffen sowie die Bezirksämter mit mehr Flexibilität und Handlungsspielräumen bei Ressourcen, Steuerung und Organisation insbesondere auch der Sozialraumgestaltung auszustatten.

Daneben sollen die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bezirksversammlungen, ihrer Ausschüsse sowie regionaler Beteiligungs- und Beiratsstrukturen weiterentwickelt und somit die lokale Demokratie vor Ort gestärkt werden, indem bereits bestehende kreative, zukunftsweisende Lösungen und Ideen im Sinne von „best practice“ aufgegriffen und übertragen werden.

Die rot-grünen Regierungsfraktionen möchten diesen Reformprozess gemeinsam mit den Bezirksämtern, Bezirksversammlungen, Fachbehörden und Beschäftigten gestalten, um die bezirklichen Strukturen gemeinsam schrittweise zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen. Nach Vorstellung eines mit der für die Bezirke zuständigen Behörde und den Leitungen der Bezirksämter erstellten Eckpunktepapiers, soll mit diesem Antrag eine Diskussion über die Rolle und Zukunftsfähigkeit unserer Bezirke angestoßen werden. Dabei kann eine eigenständige parlamentarische Begleitung des Prozesses sinnvoll sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. unter Einbeziehung der Bezirksversammlungen und aller betroffenen Stakeholder und Interessenvertretungen einen umfassenden Beteiligungsprozess zu starten, um ein Konzept für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Bezirksverwaltung vorzulegen, das die Bezirksämter als zentrale Anlaufstellen der Verwaltung vor Ort stärkt und die Anforderungen an eine digitale, effiziente und demokratisch verankerte Verwaltung berücksichtigt,

 

2. dabei die in dem Strategieprozess von den Bezirksämtern und der Behörde für Finanzen und Bezirke entwickelten Reformansätze und Eckpunkte systematisch zu prüfen und weiterzuentwickeln, insbesondere in den Bereichen:

a. Haushalt und Steuerung,

b. Organisation und Zusammenarbeit,

c. Gestaltung und Sozialraum,

d. Prozessvereinfachung,

e. Bürger:innenbeteiligung sowie

f. Neuausrichtung von Aufgaben und Zuständigkeiten,

 

3. Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bezirksämter durch größere Ressourcenverantwortung, erweiterte Budgetrechte und flexiblere Bewirtschaftungsmöglichkeiten gestärkt werden können, und erforderliche Anpassungen des Bezirksverwaltungsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung zu identifizieren,

 

4. zu prüfen, wie bezirksübergreifende Zusammenarbeit insbesondere bei standardisierten Verwaltungsleistungen, spezialisierten Aufgaben und Shared-Service-Strukturen verbessert und rechtlich abgesichert werden kann, um Qualität, Wirtschaftlichkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, und dabei die Auskunfts- und Beteiligungsrechte der Bezirksversammlungen zu wahren,

 

5. darzulegen, inwieweit für die Bezirke und deren Aufgabenerfüllung sowie für die Bevölkerung eigenständige Bezirksbetriebe vorteilhaft für die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt sind und wie dabei die Auskunfts- und Beteiligungsrechte der Bezirksversammlungen gewahrt werden können,

 

6. die Handlungsspielräume der Bezirksämter insbesondere in den Bereichen Bau-, Verkehrs- und Sozialraumplanung weiterzuentwickeln und die Aufgabenverteilung zwischen Fachbehörden und Bezirksämtern zugunsten klarerer bezirklicher Zuständigkeiten und größerer lokaler Gestaltungsmöglichkeiten durch einen Prozess der Aufgabenkritik auf beiden Verwaltungsebenen zu überprüfen und dabei sicherzustellen, dass alle vor Ort benötigten fachlichen Kompetenzen (wie z.B. im Hochbau) in den Bezirken hinreichend vorhanden sind,

 

7. Maßnahmen vorzulegen, wie Genehmigungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren weiter beschleunigt, Doppelstrukturen abgebaut und ministerielle sowie operative Aufgaben klarer voneinander abgegrenzt werden können,

 

8. ein Konzept für die schrittweise Einführung durchgängig digitaler, barrierefreier und nutzerfreundlicher Verwaltungsverfahren („End-to-End-Prozesse“) vorzulegen und dabei sicherzustellen, dass notwendige Unterstützungsangebote insbesondere für Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten und ausgebaut werden, etwa durch Digitallots:innen und niedrigschwellige Angebote durch Ansprechpartner:innen vor Ort,

 

9. zu prüfen, inwieweit flexible Unterstützungsstrukturen in und zwischen den Bezirksämtern wie eine agile bezirkliche „Support Unit“ entwickelt werden können, die bei Belastungslagen, Bearbeitungsrückständen oder Krisensituationen kurzfristig unterstützend eingesetzt werden kann, um insbesondere sehr kleine Verwaltungseinheiten der Bezirksverwaltung, die aufgrund des Sozialraumbezuges vor Ort erhalten werden sollen, zu stabilisieren,

 

10. ein Konzept zur Stärkung der Bürger:innenbeteiligung und der lokalen Demokratie vorzulegen, das insbesondere die Arbeit der Bezirksversammlungen, die Beteiligung der Stadtgesellschaft zum Beispiel über Beiräte sowie die Weiterentwicklung regionaler Ansprech- und Kümmererstrukturen berücksichtigt und dabei zu prüfen, wie die Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Informationsrechte der Bezirksversammlungen, ihrer Ausschüsse sowie bezirklicher Beteiligungsgremien insbesondere gegenüber den Fachbehörden weiter gestärkt werden können, durch frühzeitigere Beteiligungsverfahren, erweiterte Informations- und Berichtspflichten, stärkere regionale Beteiligungsstrukturen sowie zusätzliche Handlungsspielräume bei bezirklichen Entscheidungs- und Budgetprozessen,

 

11. ein Konzept zu entwickeln, das für jeden Regionalbereich der Bezirksämter eine Vollzeitstelle eines/r Regionalbeauftragten als Ansprechpartner:in und Kümmerer-Person vor Ort vorsieht. Die Ausgestaltung der Stelle soll für regionale Bedürfnisse offen bleiben, mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sein, um innerhalb der Verwaltungsstrukturen Prozesse anstoßen zu können und dabei eine Transmissionsfunktion zwischen kommunaler Politik, Verwaltung und Bürger:innen einnehmen können,

 

12. zu prüfen, in welcher Form und mit welchen Instrumenten die Attraktivität der Mitgliedschaft in einer Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Mandat und Beruf, Ausbildung sowie persönlicher Lebenssituation jenseits finanzieller Anreize erhöht werden kann,

 

13. die Bezirksämter personell, technisch und organisatorisch so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben auch unter den Bedingungen des Fachkräftemangels, wachsender Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sowie zunehmender Digitalisierung leistungsfähig erfüllen können und dabei auch die Besoldungsstruktur der Dezernate und Fachamtsleitungen zu prüfen und bei Bedarf anzupassen,

 

14. der Bürgerschaft zum 31. Juli 2027 einen Bericht zu geben.

 

 

sowie
  • Lisa Kern
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Parica Partoshoar
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion