Zum Hauptinhalt springen

Chancen für günstige und stabile Strompreise

Mittwoch, 02.09.2026

zu Drs. 23/4904

 

Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und seiner Nähe zu Windenergieregionen besonders gute Voraussetzungen, um günstigen erneuerbaren Strom für industrielle Wertschöpfung zu nutzen. Diesen Vorteil kann Hamburg bislang, insbesondere aufgrund der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone, nicht vollumfänglich nutzen. Der Börsenstrompreis ist bundesweit gleich, obwohl Erzeugung, Verbrauch und Netzkapazitäten regional sehr unterschiedlich sind. Während im Norden und Osten Deutschlands mehr Windstrom produziert als verbraucht wird, wird im Süden und Westen, insbesondere durch die Industrie, mehr Strom verbraucht als produziert. Der bundesweit einheitliche Preis setzt jedoch keine Ansiedlungsanreize für Industrie in Windregionen oder für Windenergie in Industrieregionen, sodass der überschüssige Strom stattdessen über zusätzliche Leitungen abtransportiert werden muss. Reichen diese nicht aus, müssen die Netzbetreiber zusätzlich Windenergieanlagen abschalten und stattdessen (oft fossile) Reservekraftwerke im Süden oder Westen hochfahren und hierfür sowohl die Windenergieanlagen als auch die Reservekraftwerke entschädigen – was über die Netzentgelte von allen Verbraucher*innen bezahlt wird. Die Kosten für dieses Netzengpassmanagement betrugen im Jahr 2025 laut Bundesnetzagentur rund 3,1 Milliarden Euro.

Abhilfe könnte, neben dem erforderlichen verstärkten Netzausbau, die Aufteilung Deutschlands in mehrere, volkswirtschaftlich optimale Stromgebotszonen schaffen. Da der deutsche Strommarkt überall denselben Preis zeigt, obwohl Erzeugung und Nachfrage geografisch auseinanderfallen, sendet er kein marktwirtschaftlich brauchbares Signal mehr. Auch flexible Verbraucher wie Batteriespeicher, Elektrolyseure oder steuerbare Industrieanlagen haben bislang wenig Anlass, ihren Verbrauch gerade dann hochzufahren, wenn regional viel (Wind-)Strom vorhanden ist, weil das Preissignal fehlt. Daher werden Batteriespeicher und andere flexible Verbraucher bislang oft weder volkswirtschaftlich noch netzseitig optimal gefahren und ihr volles Potenzial nicht ausgeschöpft.

Es geht bei der möglichen Aufteilung nicht um eine pauschale Nord-Süd-Trennung, sondern darum, möglichst dezentrale, wirtschaftlich effiziente, ausreichend liquide lokale Strommärkte zu schaffen. Dies erhöht auch die Akzeptanz, da die Menschen, die die Energiewende vor Ort tragen und umsetzen, zuerst von ihr profitieren: Regionale Preissignale führen zu günstigem (Wind-)Strom für die Verbraucher*innen dort, wo die Anlagen stehen. Darüber hinaus senken sie langfristig die gesamtdeutschen Kosten für das Netzengpassmanagement und damit die Strompreise für alle Stromkund*innen.

Viele bereits publizierte Modellierungen und Bewertungen sprechen dafür, dass eine Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Gebotszone volkswirtschaftlich sinnvoll ist: Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber modellierte für das Jahr 2025 mögliche Einsparungen zwischen 251 und 339 Millionen Euro, wobei eine Aufteilung in fünf Gebotszonen in der Auswertung am besten abschnitt.

In Schleswig-Holstein gibt es auf diese Debatte bezugnehmend von der Industrie- und Handelskammer einen Vorschlag zur Etablierung einer neuen Stromzone, basierend auf wissenschaftlichen Analysen und Hochrechnungen des Fraunhofer-Instituts: Die „NordicTwinSeaZone“, die Schleswig-Holstein, West-Dänemark und Hamburg umfassen soll, wird dabei als gemeinsame, grenzübergreifende Energiezone gedacht. Diese könnte, den Ergebnissen der Forscher*innen zufolge, zu günstigeren Strompreisen, weniger Abregelung erneuerbarer Energien und besseren wirtschaftlichen Bedingungen für Windenergie und grünen Wasserstoff führen. Diese vielversprechenden Szenarien sollten auch von Hamburger Seite analysiert und in bundespolitische Überlegungen eingebracht werden.

Hamburg könnte dank regionaler Stromgebotszonen den günstigen Windstrom aus der Region als Standortvorteil nutzen und damit den Weg zu günstigen Strompreisen, einer effizienten Nutzung der erneuerbaren Energien und neuer Wertschöpfung vor Ort freimachen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene für die Prüfung einer Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone und bei Vorteilhaftigkeit für die Aufteilung in mehrere volkswirtschaftlich optimale dezentrale Stromgebotszonen einzusetzen,

2. sich dafür einzusetzen, dass bei einer möglichen Anpassung von Gebotszonengrenzen die besonderen Interessen Hamburgs als Industrie-, Hafen- und Wasserstoffstandort angemessen berücksichtigt werden,

3. die im Rahmen der Diskussion um eine norddeutsch-dänische Gebotszone vorliegenden Szenarien, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Strompreise, die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien, die Reduktion von Netzengpässen und den Industriestandort Hamburg fachlich zu bewerten und soweit geeignet in die Diskussion auf Bundesebene einzubringen,

4. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2027 zu berichten.

 

sowie
  • Melanie Nerlich
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Simone Dornia
  • Dominik Lorenzen
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion