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Das Hamburger Corona-Notfalldarlehen für Studierende fortsetzen und modifizieren

Mittwoch, 19.08.2020

Das Hamburger Corona-Notfalldarlehen für Studierende bot von April bis Juni 2020 eine schnell verfügbare finanzielle Überbrückungshilfe für nachweislich bedürftige Studierende, die die anderweitig bestehenden Hilfs- und Fördermöglichkeiten des Bundes und der Stadt nicht oder in nicht ausreichendem Maße ausschöpfen konnten. Die in Hamburg über das Notfalldarlehen geschaffene Möglichkeit der Zwischenfinanzierung für Studierende war deutschlandweit eine der ersten ihrer Art.

Das Notfalldarlehen unterstützte die Studierenden dabei, den existenzsichernden Grundbedarf zu decken. Anspruchsberechtigt waren Studierende der Hamburgischen staatlichen

oder staatlich anerkannten Hochschulen sowie Studierende der Hamburger Fernhochschulen mit erstem Wohnsitz in Hamburg, die nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Corona-Lage ihren Job oder andere Einnahmequellen verloren haben (z. B. durch den Wegfall der Unterhaltszahlung der Eltern) und/oder keinen neuen Job finden konnten und dadurch in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Das Hamburger Corona-Notfalldarlehen war als ein zinsloses Darlehen konzipiert und konnte für die Monate April, Mai und Juni in Höhe von 400 Euro jeweils monatlich beantragt werden. Am 30. Juni 2020 endete die Möglichkeit, das Darlehen zu beantragen. Die Rückzahlung des Darlehens soll frühestens zwölf Monate nach Ablauf des Monats, für den das Darlehen erstmals gewährt wurde, beginnen und in Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen können Studierende beim Hamburger Notfalldarlehen einen Antrag auf Stundung des Rückzahlungsbetrages stellen. Die Entscheidung wird in analoger Anwendung des § 62 der Landeshaushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (LHO) getroffen, die in besonderen Härtefällen auch die Optionen einer Niederschlagung oder eines Erlasses der Forderungen ermöglicht. Damit unterscheidet es sich deutlich vom KfW-Studierendenkredit, bei dem ab dem 1. April 2021 wieder der reguläre Zinssatz von 4,27 Prozent für das Darlehen gilt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zudem den Studierendenwerken in Deutschland insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Zuschüsse an Studierende in einer durch Corona bedingten finanziellen Notlage zahlen zu können. Die Überbrückungshilfe des Bundes hat das bis zum 30. Juni 2020 begrenzte Hamburger Corona-Notfalldarlehen abgelöst. Die Überbrückungshilfe konnte bislang allerdings nur bis einschließlich August 2020 beantragt werden. Zwischenzeitlich wurde die Überbrückungshilfe zwar um einen Monat verlängert. Aber aufgrund der hohen Nachfrage wird das vom Bund bewilligte und den Studierendenwerken zur Verfügung gestellte Geld Ende September gänzlich ausgeschöpft sein.

Eine Fortsetzung des Hamburger Corona-Notfalldarlehens ist daher voraussichtlich dringend geboten, damit für die Studierenden nach Auslaufen der Zuschussmittel des Bundes weiterhin der existenzsichernde Grundbedarf in der COVID-19-Pandemie über das Hamburger Notfalldarlehen zeitlich befristet gedeckt werden kann.

Dabei ist es sinnvoll und auch erforderlich, das neu aufgelegte Notfalldarlehen aufbauend auf den Erfahrungen, die im Umgang mit dem Darlehen von April bis Juni gesammelt werden konnten, zu modifizieren. Zielsetzung ist, dass dieses finanzielle Angebot über die moderate Neufassung und Vereinfachung einiger Vergabebedingungen durch mehr Studierende in Anspruch genommen werden kann. Insgesamt haben weniger Studierende als vorab angenommen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Darlehen in seiner ursprünglichen Form in Anspruch zu nehmen. Durch modifizierte Vergabe- und Rückgabebedingungen kann der Zugang erleichtert werden und damit auch mehr Studierenden tatsächlich geholfen werden. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung dieses Hamburger Angebots stellt für Studierende eine Alternative zum KfW-Studienkredit dar.

Auch wenn in Hamburg eine Neuauflage des Corona-Notfalldarlehens für Studierende erfolgt, ist es nach wie vor der Bund, dem primär die Aufgabe zukommt, über adäquate Lösungen eine finanzielle Absicherung für Studierende zu gewährleisten. Nachdem die Überbrückungshilfe des Bundes voraussichtlich Ende August 2020 endet, die finanzielle Notlage von Studierenden aber nach wie vor fortbesteht, bleibt es wichtig, dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, dass den Studierenden weitere finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, das Hamburger Corona-Notfalldarlehen wieder aufzulegen und bis längstens zum 31. Dezember 2020 zu verlängern unter der Maßgabe, dass das Hamburger Darlehen nur dann vergeben wird, wenn die finanziellen Mittel des Bundes, die dem Studierendenwerk Hamburg für Überbrückungshilfen des Bundes zur Verfügung stehen, nicht verlängert oder wieder aufgelegt werden,

2. dabei zu prüfen, die für den Erhalt des Hamburger Corona-Notfalldarlehens zu Grunde gelegte Kontoguthabengrenze auf wenigstens 500 Euro zu erhöhen und darüber hinaus zu prüfen, wie die Vergabe- und Rückzahlungsbedingungen im Vergleich zum ersten Notfalldarlehen modifiziert werden können, damit das Notfalldarlehen von mehr Studierenden in Notlage in Anspruch genommen werden kann,

3. weiter zu prüfen, die monatliche Auszahlung des Hamburger Corona-Notfalldarlehens in Anlehnung an die Höhe des KfW-Studienkredits auf 650 Euro zu erhöhen,

4. sich kurzfristig auf Bundesebene für eine Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzusetzen und

5. der Bürgerschaft bis zum 30. November 2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Miriam Block
  • Maryam Blumenthal
  • Filiz Demirel
  • Sina Demirhan
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Gerrit Fuß
  • René Gögge
  • Ivy May Müller
  • Johannes Müller
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion